StartseiteLänderEuropaEuropa: Weitere LänderBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Eine nachhaltige blaue Wirtschaft für eine bessere Zukunft"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema "Eine nachhaltige blaue Wirtschaft für eine bessere Zukunft"

Stichtag: 14.04.2023 Programmausschreibungen

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen der Strategie zur Forschung für Nachhaltigkeit (FONA) und des Forschungsprogramms der Bundesregierung "MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit" zum Thema "Eine nachhaltige blaue Wirtschaft für eine bessere Zukunft" (Bundesanzeiger vom 20.03.2023)

Diese Förderrichtlinie wird im Rahmen der Förderinitiative der Europäischen Partnerschaft für die Entwicklung einer nachhaltigen blauen Wirtschaft "Sustainable Blue Economy Partnership" (im Folgenden "SBEP") umgesetzt, welche durch Horizont Europa, das EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation, gefördert wird.

Vor dem Hintergrund des von der Europäischen Kommission eingeführten "Green Deals", zielt die kofinanzierte SBEP darauf ab, den notwendigen Wandel hin zu einer klimaneutralen, nachhaltigen, produktiven und wettbewerbsfähigen blauen Wirtschaft bis 2030 voranzutreiben und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen gesunden Ozean bis 2050 zu schaffen. Gleichzeitig sollen die europäischen Strategien im Bereich des Meeresschutzes berücksichtigt und die Voraussetzungen für die Erfüllung der UN-Nachhaltigkeitsziele zum Schutz der Ozeane geschaffen werden.

Projekte der SBEP-Förderinitiative müssen wirkungsorientierte Beiträge zur Transformation in eine blaue Wirtschaft für eine widerstandsfähigere Zukunft leisten. Bedingung für alle Projekte ist eine enge sektorübergreifende Zusammenarbeit in den Bereichen Wissenschaft, Innovation und Wirtschaft. Die Einbindung von Interessengruppen in die Forschungsprojekte wird positiv bewertet, um Innovation, Politik und gesellschaftliche Relevanz zu verbessern und letztlich die Wirkung der Projekte zu erhöhen.

Die Projekte sollen auf gesamteuropäischer Ebene in den folgenden regionalen Meeresbecken entwickelt werden: Mittelmeer, Schwarzes Meer, Nordsee und Ostsee und Atlantischer Ozean. Auf regionaler Ebene sind Synergien mit den Leuchtturminitiativen der EU-Gewässermission "Restore our Oceans and Waters" herzustellen.

Insgesamt werden neben der Europäischen Kommission 36 Förderorganisationen aus 24 Ländern die verschiedenen Schwerpunktbereiche finanzieren. Folgende Länder (19 Mitgliedstaaten und vier assoziierte Länder und ein Drittland) haben sich bereit erklärt, die erste gemeinsame Förderbekanntmachung zur Einreichung von Projektvorschlägen zu unterstützen: Belgien, Brasilien, Dänemark, Deutschland, Estland, Färöer, Finnland, Frankreich, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Spanien, die Niederlande, Türkei und Zypern.

Die SBEP soll bestehende aber oft fragmentierte Aktivitäten seiner Mitgliedsländer verknüpfen, um gesamteuropäische, nationale und regionale Investitionen für marine und maritime Forschung und Innovation aufeinander abzustimmen und kontinuierlich fortzuentwickeln. Programmatisch entwickelt die SBEP wirkungsorientierte Wege zur:

  • Transformation der marinen und maritimen Wertschöpfungsketten in Richtung Klimaneutralität bis 2050 und zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030,
  • Bereitstellung von anwendungsorientierten Wissen und Handlungsempfehlungen im Bereich mariner und maritimer Forschung und Innovation,
  • Förderung der Zusammenarbeit bei der Umsetzung globaler, europäischer und nationaler Empfehlungen, Gesetzgebungen zur Umsetzung politischer Strategien, z. B. Green Deal, Digitales Europa, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), EU-Richtlinie zur maritimen Raumplanung (MSPD), Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), Integrierte Meerespolitik (IMP), Biodiversitätsstrategie 2030, Farm-to-Fork Strategy, Aktionsplan für zirkuläre Kreislaufwirtschaft, Europäische Datenstrategie, Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen für nachhaltigen Entwicklung, Strategie der EU für internationale Zusammenarbeit,
  • Beitrag zum sozialen und digitalen Wandel, im Einklang mit der neuen EU Agenda für eine nachhaltige blaue Wirtschaft durch die Entwicklung innovativer Governance-Strukturen und der Verbesserung der Ozeanbeobachtungskapazitäten, z. B. EOOS (das europäische Ozeanbeobachtungssystem) und GEOSS (das globale Erdbeobachtungssystem der Systeme),
  • Beitrag zur Umsetzung der sieben Ziele der „UN-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2030“.

Die Förderrichtlinie umfasst fünf Schwerpunktbereiche in EU-Meeresbecken und im Atlantischen Ozean:

  • Planung und Verwaltung der Meeresnutzung auf regionaler Ebene (Marine Spatial Planning, MSP);
  • Entwicklung von Offshore-Meeresinfrastrukturen mit Mehrfachnutzung zur Unterstützung der blauen Wirtschaft;
  • Klimaneutrale, ökologisch nachhaltige und ressourceneffiziente Erzeugung mariner Nahrungs- und Futtermittel;
  • Ökologische Umstellung der Produktion von marinen Lebensmitteln;
  • Ocean Digital Twin (ODT): Entwicklung von Anwendungsszenarien, indem vorhandene Daten assimiliert und getestet und andere (größere) Infrastrukturmaßnahmen zu ODTs in anderen europäischen Projekten berücksichtigt werden.

Die eingereichten Projektvorschläge müssen einem der fünf Schwerpunktbereiche zugeordnet werden. Die detaillierte Beschreibung und Untersetzung der Themenschwerpunkte ist dem englischen Ausschreibungstext zu entnehmen.

Jeder Projektvorschlag muss von einem Verbund eingereicht werden, das sich aus Partnern von mindestens drei unabhängigen juristischen Personen aus drei an der Förderbekanntmachung beteiligten Ländern zusammensetzt. Dabei sind die nationalen Förderkriterien der jeweiligen Förderorganisation zu erfüllen. Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen, eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind Projektvorschläge in englischer Sprache durch den Koordinator des europäischen Forschungsverbunds bis spätestens 14. April 2023, 15.00 Uhr MEZ, elektronisch über das europäische elektronische System zur Einreichung von Projektvorschlägen (EPSS – Electronic Proposal Submission System) einzureichen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Franziska Schroubek, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Brasilien Türkei Belgien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Irland Island Italien Lettland Litauen Malta Niederlande Norwegen Polen Portugal Rumänien Schweden Slowenien Spanien Zypern EU Themen: Geowissenschaften Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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