StartseiteLänderEuropaFrankreichBekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET "M-era.Net II" - Themenschwerpunkt: Graphen und graphenähnliche Materialien

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET "M-era.Net II" - Themenschwerpunkt: Graphen und graphenähnliche Materialien

Stichtag: 14.06.2016 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET "M-era.Net II" "Materialwissenschaft und Werkstofftechnologien" – Themenschwerpunkt: Graphen und graphenähnliche Materialien – im Rahmenprogramm "Vom Material zur Innovation" vom 15. März 2016 (Bundesanzeiger vom 13.04.2016)

Vorbemerkungen

Die Förderrichtlinien werden im Rahmen des ERA-NET "M-era.NET II"
veröffentlicht. Ziel des ERA-NETs ist die Koordinierung von FuE-Tätigkeiten der beteiligten Mitgliedstaaten in der Materialwissenschaft und den Werkstofftechnologien im Hinblick auf innovative industrielle Anwendungen neuer Materialien. Durch die transnationalen Förderaktivitäten sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft ­unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE-Standort zu steigern.

Das M-era.Net II ist eine gemeinsame Initiative von 41 Partnern aus 29 europäischen Ländern, zwölf Regionen und vier außereuropäischen Ländern. Im Rahmen der Ausschreibung des M-era.NET II im Jahr 2016 steht die Beteiligung an Projekten Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und Forschungseinrichtungen unter anderem in folgenden Ländern* offen:

  • Belgien (Flandern)
  • Belgien (Wallonien)
  • Belgien (Französischsprachige Gemeinde)
  • Brasilien (Region São Paulo)
  • Deutschland
  • Frankreich (ALPC)
  • Italien
  • Italien (Kalabrien)
  • Irland
  • Israel
  • Island
  • Lettland
  • Luxemburg
  • Norwegen
  • Niederlande
  • Österreich
  • Polen
  • Portugal
  • Russland
  • Rumänien
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • Spanien (Asturien)
  • Spanien (Baskenland)
  • Spanien (Kastilien und León)
  • Südafrika
  • Türkei
  • Taiwan
  • Ungarn
  • Zypern

Die Fördermittelgeber der anderen Regionen und Länder veröffentlichen vergleichbare, an das jeweilige regionale/nationale Recht angepasste Regelungen. Die Förderinitiative M-era.Net II ergänzt die nationale Förderung sowie die Förderung im Rahmenprogramm für Innovation und Forschung "Horizont 2020".

Für die vorliegende Fördermaßnahme wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsame begleitende Dokumente verfasst. Sie bilden die inhaltliche Grundlage dieser Bekanntmachung und können von der M-era.Net II-Internetseite (http://m-era.net/joint-call-2016) heruntergeladen werden. Es wird empfohlen, alle begleitenden Dokumente im Sinne einer zielführenden Konzeption von Anträgen für internationale Forschungskooperationen zu beachten. Entsprechende Dokumente werden zeitnah von allen an der Ausschreibung beteiligten Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

In diesem Zusammenhang wird vor der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung eine Kontaktaufnahme mit dem beauftragten Projektträger Jülich dringend empfohlen.

Die nachfolgenden Regelungen sind spezifisch auf potenzielle Antragsteller aus Deutschland ausgerichtet.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms „Vom Material zur Innovation“ FuE-Projekte zu den Themenschwerpunkten "Graphen" und "graphenähnliche Materialien"** zu fördern.

Die im Rahmen des M-ERA.NET II veröffentlichte Ausschreibung ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zur Graphen-Forschung, insbesondere die BMBF-Fördermaßnahmen "Werkstofftechnologien von morgen – Wissenschaftliche Vorprojekte in Werkstoff- und Nanotechnologien – Graphen" und "M-era.Net – Materialwissenschaft und Werkstofftechnologien – Themenschwerpunkt: Graphen und graphenähnliche Materialien". Die Ausschreibung ermöglicht dabei die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit akademischen und industriellen Partnern der am M-era.Net II beteiligten Länder/Regionen im Ausland in FuE-Projekten. Die aktuelle Ausschreibung zielt dabei auf FuE-Projekte, die nur durch eine internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.

Die intensive Zusammenarbeit von Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer Ebene soll unter anderem zur Vorbereitung zukünftiger Projektanträge unter Horizont 2020 dienen. Außerdem soll der sichere und schnelle Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die industrielle Anwendung unterstützt werden. Dabei stehen die drei Themenfelder "Innovative Oberflächen, Beschichtungen und Grenzschichten", "Hochleistungsfähige synthetische und biobasierte Komposite" sowie "funktionelle Materialien" im Fokus der deutschen Beteiligung. In diesem Kontext können nur Vorhaben gefördert werden, die die Themen Graphen oder graphenähnliche Materialien adressieren.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung. Sie zielt auf Innovation und Wachstum der Industrie. Dabei kommt der engen Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen im universitären und außeruniversitären Bereich, der Einbindung vor allem auch der Beiträge kleiner und mittelständischer Unternehmen (KMU) sowie der Verwertung der Projektergebnisse im europäischen Wirtschaftsraum eine besondere Bedeutung zu.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV) sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind FuE-Aufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbund­projekte, die einen der folgenden Themenschwerpunkte adressieren:

a. innovative Oberflächen, Beschichtungen und Grenzschichten

b. hochleistungsfähige synthetische und biobasierte Komposite

c. funktionelle Materialien

Genereller Hinweis:

Verbundprojekte mit deutscher Beteiligung zu den genannten Themenfeldern sind ausschließlich im Hinblick auf die Schwerpunkte Graphen und graphenähnliche Materialien förderfähig. Es sind Projektvorschläge zugelassen, die nanoskalige Carbonwerkstoffe oder Chalkogenidwerkstoffe adressieren. Graphen-Themen, die auf spezifische Anwendungen im IKT-Bereich abzielen und daher im FET-Flagship GRAPHENE adressiert werden können, sind ausgeschlossen.

Für die Themenfelder "Batteriematerialien" und "Additive Fertigung" im Kontext des M-era.Net II werden zeitgleich weitere Bekanntmachungen im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Die detaillierten Ausschreibungstexte des M-era.Net II sind unter www.m-era.net/joint-call-2016 zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen.

Das Ziel dieser Bekanntmachung ist das Schließen vorhandener Wissenslücken in Bezug auf grundlegende Frage­stellungen, Entwicklung, Herstellung, Handhabung und Analytik, die im Zusammenhang mit Graphen und graphen­ähnlichen Materialien stehen. Hierdurch sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus den Materialwissenschaften und Werkstofftechnologien in industrielle Anwendungen geschaffen werden.

Die Bekanntmachung richtet sich in Bezug auf die Beteiligung deutscher Partner an innovative transnationale Forschungsprojekte, die sich mit den Themenschwerpunkten Graphen und graphenähnliche Materialien befassen. Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Die Einbeziehung von KMU in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMU dargestellt werden muss.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung. Weitere Informationen siehe BMBF-Merkblatt 0119 https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Förderfähig im Rahmen dieser Bekanntmachung sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Die transnationalen Verbundprojekte müssen aus mindestens drei geförderten Verbundpartnern bestehen, die aus zwei an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern bzw. -regionen kommen müssen (siehe http://www.m-era.net/joint-call-2016).

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.

Eine Liste der am Aufruf beteiligten Partnerländer und -regionen sowie der jeweils zuständigen Förderorganisationen, die Veröffentlichung des transnationalen Aufrufs sowie weitere Informationen zur Vorbereitung der internationalen Skizze sind der M-era.Net II-Internetseite zu entnehmen (http://www.M-era.Net) oder können beim zuständigen Projektträger angefordert werden.

Transnationale Verbünde müssen bei der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung folgende Kriterien erfüllen:

  • Jeder transnationale Verbund muss aus mindestens drei unabhängigen Partnern bestehen. Drei Projektpartner aus mindestens zwei unterschiedlichen an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen müssen in den ­Projektverbund eingebunden sein. Prinzipiell sind somit bilaterale Projekte zwischen Partnern aus an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen möglich.
  • Die Verbundprojekte können für einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten gefördert werden.

Deutsche Antragsteller müssen bei der Skizzeneinreichung herausstellen, welchen wesentlichen Vorteil eine Kooperation mit den ausländischen Partnern mit sich bringt, der nicht im Rahmen eines nationalen Forschungsverbundes erzielt werden könnte. Bei allen Konsortien mit deutscher Beteiligung wird im Sinne der Zielerreichung dieser Ausschreibung die Einbindung deutscher Industriepartner positiv gewertet. Verbünde mit signifikanter Mitwirkung von Industriepartnern werden bevorzugt behandelt.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann oder ob nach Abschluss des Vorhabens an einer Förderinitiative der EU teilgenommen werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Es wird erwartet, dass die Antragsteller sich detailliert über die FET-Flagship GRAPHENE-Initiative der Europäischen Kommission informieren und im Antrag darstellen, wie sich die geplanten Arbeiten von den thematischen Arbeiten der FET-Flagship GRAPHENE-Initiative unterscheiden.

Informationen zum FET-Flagship GRAPHENE sind unter der folgenden Internetadresse zu finden: http://graphene-flagship.eu/.

Die Partner haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können der "EC Consortium Agreement Checklist" (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/checklist_en.pdf) und dem BMBF-Merkblatt – Vordruck 0110 entnommen werden: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF, Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Die Mitarbeit in Gremien zur Einbringung der Projektergebnisse im Hinblick auf spätere Zulassungen, Normen und Standards ist im Rahmen der Vorhaben förderfähig.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Staatliche und nicht staatliche Hochschulen, die auf Ausgabenbasis abrechnen, können für Forschungsvorhaben eine zusätzliche Projektpauschale in Höhe von 20 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben erhalten.

Es wird erwartet, dass sich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit an den Aufwendungen der Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen angemessen beteiligen, sofern Letztere als Verbundpartner mitwirken.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Es kommt hierbei die KMU-Definition der EU-Kommission zur Anwendung: (https://foerderportal.bund.de/easy/module/easy_formulare/download.php?datei=220).

Die Förderung ist auf einen Zeitraum von 24 bis 36 Monaten angelegt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98). Zur Vereinfachung des Förderverfahrens besteht für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft die Möglichkeit, nach Nummer 5.6 NKBF98 die pauschalierte Abrechnung mit einem pauschalen Zuschlag von 120 % auf die Personaleinzelkosten zu beantragen.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Die Projektskizzen sind einzureichen beim vom BMBF beauftragten Projektträger:

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich Neue Materialien und Chemie (NMT)
52425 Jülich

Der Projektträger Jülich ist außerdem Ansprechpartner für alle Fragen zur Abwicklung der Bekanntmachung.

Ansprechpartnerin:

Frau Katharina Schumacher
Telefon: 0 24 61/61-48 79
Telefax: 0 24 61/61-12 98
E-Mail: Ka.schumacher(at)fz-juelich.de

Zur Erstellung von Projektskizzen und förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" zu nutzen. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Alle Unter­lagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.

Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das nationale Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Durch den Prozess des M-Era.Net II Call Sekretariat ergibt sich insgesamt ein vierstufiger Prozess.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem M-era.Net II Call Sekretariat durch den Verbundkoordinator der internationale, englischsprachige Projektantrag in elektronischer Form bis zum 14. Juni 2016, 12.00 Uhr MEZ vorzulegen ("pre-proposal"). Einzelheiten des Einreichungsverfahrens sind unter http://m-era.net/joint-call-2016 verfügbar. Außerdem befinden sich dort weitere Informationen und Hilfestellungen, insbesondere zu dem Antragsverfahren und dem internationalen Abgabetermin.

Zusätzlich müssen die beteiligten deutschen Partner dem beauftragten Projektträger (Projektträger Jülich – PtJ) eine gemeinsame begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache bis spätestens zum 14. Juni 2016 vorlegen. Es gilt das Datum des Poststempels.

Die Projektskizze (bestehend aus einer easy-Online-Skizze für ein deutsches Teilkonsortium und der Vorhaben­beschreibung) sind durch den vorgesehenen Projektkoordinator über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:

Ministerium:  Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fördermaßnahme:  M-era.Net II – Materialwissenschaft und Werkstofftechnologien
Förderbereich: M-era.Net II Call 2016 – Graphen und graphenähnliche Materialien

Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu oben genannter Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.

Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen und sollte maximal 20 DIN-A4-Seiten umfassen.

I. Titel des Vorhabens und Kennwort

II. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projektkoordi­nator

III. Ziele

  • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlag
  • Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie
  • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
  • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
  • Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette, Ort der Forschungstätigkeit.

IV. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten

  • Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
  • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojekts; Qualifikation der Verbundpartner.

V. Arbeitsplan (Bitte die Arbeiten der deutschen Partner detailliert ausführen und in den Kontext zum Gesamtarbeitsplan des transnationalen Verbundes stellen)

  • Beschreibung des Arbeitsplans und des Lösungsansatzes (inkl. Unterauftragnehmer), Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
  • partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
  • Meilensteine und Abbruchkriterien
  • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), gegebenenfalls Zusammenarbeit mit Dritten.

VI. Verwertungsplan (Bitte alle Punkte auch aus Sicht des Nutzens für deutschen Standort ausführen)

  • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial (mit Zeit­horizont, insbesondere in Deutschland)
  • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont insbesondere in Deutschland)
  • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung.

VII. Finanzierungsplan

  • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
  • Notwendigkeit der Zuwendung.

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlags von Bedeutung sind.

Vor der Einreichung der Projektskizze wird eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger (Projektträger Jülich – PtJ) für jeden Antragsteller dringend empfohlen.

Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.

Die eingegangenen nationalen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

  • fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  • wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes und der Zielsetzung
  • Neuheit, Risiken, Breitenwirksamkeit und Innovationshöhe des wissenschaftlich-technischen Konzepts
  • Qualität und Effektivität der wissenschaftlich-technischen Methode und des Arbeitsplans
  • technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung
  • Tragfähigkeit des Verwertungskonzepts, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen
  • Markt- und Arbeitsplatzpotenzial
  • Beteiligung von Industriepartnern.

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.

Bei positiver Bewertung des "pre-proposals" und der Projektskizze nach oben angegebener Kriterien und Bewertung werden die Verbundpartner aufgefordert, dem M-Era.Net II Call Sekretariat ein „full-proposal“ vorzulegen (siehe http://m-era.net/joint-call-2016). Auf der Grundlage der Bewertung der Projektskizze und des "full-proposal" werden die für eine Förderung geeigneten Vorhaben unter Berücksichtigung der internationalen Evaluierungsergebnisse ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und evtl. weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der abschließenden zweiten nationalen Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen und "full-proposals" unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, jeweils einen vollständigen förmlichen Förderantrag vorzulegen (bei Verbundprojekten hat dies in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator zu erfolgen). Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" https://foerderportal.bund.de/easyonline/ zu nutzen.

Bei Verbundprojekten hat jeder deutsche Partner, der eine Zuwendung beantragen will, einen eigenen Antrag vorzulegen. Mit den jeweiligen förmlichen Förderanträgen sind die für das Teilvorhaben spezifischen Beschreibungen, entsprechend dem Aufbau der Projektskizze (siehe Nummer 7.2.1), insbesondere mit folgenden Informationen vorzulegen:

  • Detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan (inkl. einer genauen Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der damit verknüpften Personal- und Sachressourcen),
  • Meilensteinplanung (Liste der angestrebten Zwischenergebnisse und gegebenenfalls Angabe von Abbruchkriterien),
  • Detaillierter Finanzplan des Vorhabens,
  • Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung,
  • Verwertungsplan (Bewertung der wissenschaftlichen Relevanz und Anschlussfähigkeit sowie die geplante Nutzung der Ergebnisse durch die beteiligten Unternehmen).

Eventuelle Auflagen aus der ersten Stufe sind dabei zu berücksichtigen. Genaue Anforderungen an die förmlichen Förderanträge werden bei Aufforderung zur Vorlage eines förmlichen Förderantrags mitgeteilt.

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Über die vorgelegten Förderanträge wird nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden.

Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 15. März 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Peter Schroth

* - Die finale Länderauswahl ist der M.ERA-NET-Internetseite zu entnehmen: http://www.m-era.net/joint-call-2016

** - Graphenähnliche Materialien umfassen nanoskalige Carbonwerkstoffe und Chalkogenidwerkstoffe. Themen, die auf spezifische Anwendungen im IKT-Bereich abzielen und daher im FET-Flagship GRAPHENE adressiert werden können, sind ausgeschlossen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: Länder / Organisationen: EU Belgien Brasilien Frankreich Italien Irland Israel Island Lettland Luxemburg Norwegen Niederlande Österreich Polen Portugal Russland Rumänien Slowakei Slowenien Spanien Südafrika Türkei Taiwan Ungarn Zypern Themen: Förderung Physik. u. chem. Techn.

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