StartseiteLänderEuropaFrankreichBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Kooperation in der zivilen Sicherheitsforschung zwischen Deutschland und Frankreich im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Forschung für die zivile Sicherheit"

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Kooperation in der zivilen Sicherheitsforschung zwischen Deutschland und Frankreich im Rahmen des Programms der Bundesregierung "Forschung für die zivile Sicherheit"

Stichtag: 28.04.2011 Programmausschreibungen

vom 24. Januar. 2011

Mit dieser Bekanntmachung verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in Kooperation mit der Agence Nationale de la Recherche (ANR) das Ziel, Forschung für die zivile Sicherheit in deutsch-französischen Verbundforschungsvorhaben zu fördern.

Auf Basis dieser Bekanntmachung werden deutsche Beiträge zu den deutsch-französischen Verbundforschungsvorhaben gefördert. Die Förderung der französischen Beiträge erfolgt durch die ANR gemäß der dortigen Bekanntmachung "Concepts systèmes et Outils pour la Sécurité Globale CSOSG 2011".

Erwartet werden disziplinübergreifende Forschungsprojekte zu Fragen der zivilen Sicherheit unter Einbeziehung technologischer und gesellschaftlicher Dimensionen. Wichtige Förderkriterien sind Innovationshöhe bzw. Erkenntnisgewinn, Relevanz der Erkenntnisse und Lösungsansätze, wissenschaftliche Qualität, bilateraler Mehrwert und Bedeutung des Beitrags zur Erhöhung der zivilen Sicherheit.

Frankreich und Deutschland wollen mit ihrer bilateralen Kooperation bei der Sicherheitsforschung nicht nur die zukünftige nationale Sicherheit stärken, sondern auch einen Beitrag zur europäischen Sicherheitsarchitektur leisten.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Im Programm "Forschung für die zivile Sicherheit" (http://www.sicherheitsforschungsprogramm.de) wird die Sicherheitsforschung im Gesamtkontext betrachtet. Im Mittelpunkt des Programms steht die Verbesserung des Schutzes der Bürgerinnen und Bürger vor Bedrohungen, ausgelöst u. a. durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen oder technische Großunfälle.

Aufbauend auf diesem Programm und auf Grundlage einer deutsch-französischen Vereinbarung zwischen BMBF und ANR zur Kooperation auf dem Gebiet der zivilen Sicherheitsforschung vom Januar 2009 werden im Rahmen der Förderung Lösungen aus der Forschung erwartet, die innovative Beiträge zur zivilen Sicherheit unter wesentlicher Berücksichtigung sowohl der technologischen als auch der gesellschaftlichen Dimensionen erbringen.

Dabei wird durch eine Einbeziehung der gesamten Innovationskette, von der Forschung über die Industrie bis hin zu den Endnutzern, eine hohe Praxistauglichkeit bzw. Marktfähigkeit der zu erarbeitenden Ergebnisse angestrebt. Endnutzer im Sinne des Sicherheitsforschungsprogramms sind Behörden, Sicherheits- und Rettungskräfte (Polizei, Feuerwehr, Technisches Hilfswerk und andere Hilfsorganisationen) sowie die Betreiber kritischer Infrastrukturen (z. B. Verkehrssysteme oder Versorgungsnetze).

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben deutscher Partner im Rahmen deutsch-französischer Projekte können nach Maßgabe dieser Förderrichtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Das Programm ist durch die Europäische Kommission notifiziert.

Vorhaben französischer Partner können vom ANR auf Basis der Bekanntmachung "Concepts systèmes et Outils pour la Sécurité Globale CSOSG 2011" gefördert werden.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundprojekte im Rahmen einer deutsch-französischen Kooperation, die innovative Lösungen erforschen und entwickeln, um damit den Schutz der Gesellschaft vor Bedrohungen, die durch Terrorismus, organisierte Kriminalität, Naturkatastrophen, technische Großunfälle u. a. ausgelöst werden, zu verbessern. Die Projekte müssen über den aktuellen Stand der Forschung hinausgehen und Beiträge zu einer oder mehreren der folgenden Themenfeldern leisten:

     
  • Lösungen zum Krisenmanagement einschließlich dem Schutz und der Rettung von Menschen
  •  
  • Schutz der Bevölkerung und der Bürgerinnen und Bürger vor Risiken und Bedrohungen, auch gegen Terrorismus und Kriminalität
  •  
  • Schutz kritischer Infrastrukturen, auch unter Berücksichtigung von Interdependenzen
  •  
  • Lösungen zur Sicherung von Warenflüssen und zugehöriger Informationsflüsse.
  •  

Zu berücksichtigen sind bei den Projektvorschlägen folgende Aspekte: Prävention, Früherkennung, Funktionsfähigkeit auch in Krisenlagen (z. B. durch Redundanzerhöhung), schnelle und effektive Reaktion auf sicherheitsrelevante Ereignisse.

Von Bedeutung sind technologische ebenso wie gesellschaftliche Fragestellungen. Gesellschaftliche Fragestellungen betreffen beispielsweise Aspekte der Sicherheitskultur, ethische Aspekte, Wertekonflikte, Bedrohungswahrnehmung, Sicherheits- und Krisenkommunikation, rechtliche Rahmenbedingungen, datenschutzgerechte Technikgestaltung, Schutz der Privatsphäre, Akzeptanzunter-suchungen, Bedrohungs- und Ursachenanalysen, ökonomische Betrachtungen sowie die Mensch-Technik-Interaktion. Diese gesellschaftlichen Fragestellungen sind angemessen zu berücksichtigen und relevante Aspekte in Forschung und Entwicklung verknüpft mit den technologischen Fragestellungen in den Projekten zu bearbeiten. Darüber hinaus können auch eigenständige Projekte zu übergreifenden gesellschaftlichen Querschnitts- und Grundsatzfragen gefördert werden.

Eingereicht werden sollen Vorschläge für Verbundprojekte im Rahmen einer deutsch-französischen Kooperation. Auf deutscher Seite sollen als Partner Forschungsinstitute (außeruniversitäre, universitäre), Unternehmen und Endnutzer einbezogen sein. Bei eigenständigen Projekten zu übergreifenden gesellschaftlichen Querschnitts- und Grundsatzfragen ist auf französischer Seite mindestens ein Partner zu beteiligen. Auf französischer Seite sind Partner nach Maßgabe der Bekanntmachung "Concepts systèmes et Outils pour la Sécurité Globale CSOSG 2011" einzubeziehen. Die Laufzeit der Verbundprojekte beträgt in der Regel drei Jahre.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Sitz und überwiegender Ergebnisverwertung in Deutschland), Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen. In der Regel sollen Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen jedoch im Rahmen eines Verbundprojekts durch Forschungs-und Entwicklungs (FuE)-Unteraufträge von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einbezogen werden. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann zudem nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung bewilligt werden. Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) ist ausdrücklich erwünscht und wird bei der Projektbegutachtung berücksichtigt.

Das BMBF ist bestrebt, den Anteil der Fachhochschulen in der Forschungsförderung zu erhöhen. Fachhochschulen sind deshalb besonders aufgefordert, sich an den Verbundprojekten zu beteiligen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Partner eines gemeinsamen Vorhabens haben ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft der Ko-operationspartner über bestimmte vom BMBF und vom ANR vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Die Bestimmungen des BMBF sind einem Merkblatt zu entnehmen (Vordruck 0110), das im Internet unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0110.pdf abgerufen werden kann. Die Koordinatorin/der Koordinator des deutschen Teiles des Verbundprojektes ist in der Regel von einem industriellen Partner oder einem Endnutzer zu stellen. Darüber hinaus haben die deutschen und französischen Partner gemeinsam eine/einen Sprecherin/Sprecher (Spokesman) des gesamten bilaterialen Projekts zu bestimmen.

Eine Zuwendung ist an die Förderung des französischen Beitrags des deutsch-französischen Projekts durch die ANR gemäß der Bekanntmachung "Concepts Systems and Tools for Global Security CSOSG 2011" gebunden.

Die Antragstellerinnen/Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, mit dem Forschungsrahmenprogramm der Europäische Union (EU) vertraut machen und prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche oder ergänzende EU-Förderung möglich ist (z. B. http://cordis.europa.eu/fp7/cooperation/security_en.html). Das Ergebnis dieser Prüfung soll im Antrag auf nationale Fördermittel kurz dargestellt werden. BMBF und ANR fordern deutsche und französische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf, bei der Durchführung gemeinsamer Projekte im 7. Forschungsrahmenprogramm der EU zusammenzuarbeiten.

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche Forschung und Entwicklung und Innovation-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für KMU eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann. Es findet die KMU-Definition der EU Anwendung (http://www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0119.pdf).

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Bekanntmachung hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

VDI-Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
40468 Düsseldorf

Ansprechpartner ist:

Dr. Steffen Muhle
Telefon: 02 11 / 62 14 - 375
Telefax: 02 11 / 62 14 - 484
E-Mail: muhle(at)vdi.de

Zur Erstellung von Projektskizzen ist in jedem Fall der Vordruck zu verwenden, der unter http://sicherheitsforschung.vditz.de/aktuelle-bekanntmachungen oder beim Projektträger VDI Technologiezentrum (siehe oben) abgerufen werden kann.

Weitere Hinweise, Richtlinien, Merkblätter und Nebenbestimmungen können unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind für den deutschen Teil des deutsch-französischen Projekts dem Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH bis spätestens zum 28. April 2011 zunächst Projektskizzen in schriftlicher Form auf dem Postweg und in elektronischer Form vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Es ist zudem erforderlich, dass für den französischen Teil des bilateralen Projekts ein Förderantrag gemäß der Bekanntmachung "Concepts systèmes et Outils pour la Sécurité Globale CSOSG 2011" gestellt wird.

Die deutschen Verbundpartner reichen, vertreten durch die Koordinatorin/den Koordinator, jeweils eine begutachtungsfähige Projektskizze im Umfang von maximal 20 DIN-A4-Seiten (inkl. Anlagen, Schriftgrad 12, 1,5-zeilig, doppelseitig) beim Projektträger ein. Darüber hinaus ist eine in englischer Sprache verfasste gemeinsame Projektbeschreibung (Joint Proposal) einzureichen, welche das gesamte deutsch-französische Projekt, einschließlich der geplanten Arbeiten des deutschen und des französischen Teils des Verbundes, beschreibt. Dieses englischsprachige Joint Proposal ist in identischer Fassung im Zuge des Antragsverfahrens auch in Frankreich einzureichen.

Für die deutschsprachige Projektskizze ist folgende Gliederung zu verwenden:

     
  1. Ziele 
       
    • Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlages
    •  
    • wissenschaftliche bzw. technische Arbeitsziele, angestrebte Innovationen, einschließlich einer umfassenden Analyse des angestrebten Zugewinns an Sicherheit bzw. Komfort und der möglichen gesellschaftlichen Wechselwirkungen der Technologie
    •  
    • Projektkonsortium: Projektkoordinatorin/Projektkoordinator, Verteilung der Rollen
    •  
     
  2.  
  3. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Arbeiten 
       
    • Stand von Wissenschaft und Technik
    •  
    • bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter)
    •  
    • bisherige Arbeiten der Antragstellerinnen/Antragsteller
    •  
     
  4.  
  5. Arbeitsplan
     Ausführliche Beschreibung der geplanten Arbeiten der Verbundpartner (inkl. der Zusammenarbeit mit französischen Partnern, ggf. Unterauftragnehmer, einschließlich aller projektrelevanten wissenschaftlichen und technischen Problemstellungen sowie der Lösungsansätze).
  6.  
  7. Verwertungsplan
     Verwertungsplan (wissenschaftliche, technische und wirtschaftliche Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner), Umsetzung in marktfähige Sicherheitslösungen, Beschaffung, Handlungsstrategien und Organisationsformen, Vorschriften, rechtliche Rahmenbedingungen, Relevanz der Ergebnisse für Richtlinien und Normung etc.
     Sofern eine Verwertung an eine Beschaffungsmaßnahme öffentlicher Stellen gekoppelt ist, oder hierfür eine Änderung/Anpassung geltenden Rechts erforderlich ist, muss dies im Verwertungsplan gesondert dargestellt werden.
     Im Verwertungsplan ist eine Aussage zur perspektivischen Passfähigkeit zu relevanten nationalen und internationalen rechtlichen Vorgaben, Verordnungen und Standards zu treffen.
  8.  
  9. Netzplan
     Arbeitspakete, Übergabepunkte, Meilensteine und Umsetzungsentscheidungen, aufgetragen über der Zeit
  10.  
  11. Finanzierungsplan
     Abschätzung von Gesamtkosten und Förderbedarf, einzeln nach Verbundpartner.
  12.  

Für das englischsprachige Joint Proposal ist folgende Gliederung zu verwenden:

     
  • Joint abstract (overall objective, summary of the proposal)
  •  
  • Scientific and/or technical working objectives, envisaged innovations
  •  
  • Project consortium, project coordinators, assignment of roles, value added chain, if appropriate
  •  
  • State of the art
  •  
  • Patents filed (by applicants, third parties)
  •  
  • Previous work of the applicants
  •  
  • Work plan (no more than 15 pages), which shall include
  •  
  • Detailed description of the work of the partners in the collaboration (including sub-contractors, if appropriate, as well as all scientific and technical issues relevant for the project, and the proposed solutions)
  •  
  • A preliminary analysis of ethical and privacy issues (not applicable for projects exclusively surveying social dimensions)
  •  
  • Utilisation plan (scientific, technical and economic utilisation of the results achieved by the partners involved; if appropriate, translation into provisions, guide-lines, and legal framework conditions)
  •  
  • Network plan (work packages, handover points, milestones and implementing decisions)
  •  
  • Funding schedule (estimated overall costs and funding requirements for each partner in the collaboration. Budgets may include costs for salaries, researcher mobility, joint meetings, etc.)
  •  
  • A description of:
     ongoing activities and specific advantages of the German and French groups, respectively, which form the basis for the proposed joint project
     how the project is expected to help strengthen research cooperation between Germany and France over the longer term
     Statements on how intellectual property and know-how arising from the accomplishment of the joint research projects will be handled in the consortium agreement.
  •  

Es steht den Antragstellerinnen/Antragstellern frei, sowohl der Projektskizze als auch dem Joint Proposal weitere Punkte anzufügen, die ihrer Auffassung nach für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.

Verbundpartner, deren Vorhaben von Industriepartnern oder von anderen Stellen mitfinanziert werden, müssen die Höhe der vorgesehenen Drittmittel angeben. Aus der Vorlage einer Projektskizze kann ein Rechtsanspruch nicht abgeleitet werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden nach folgenden Kriterien bewertet:

     
  • wesentlicher Beitrag zum Programmziel "Erhöhung der Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger"
  •  
  • eindeutiger fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung
  •  
  • erkennbarer Nutzen sowohl für die französische als auch für die deutsche Seite
  •  
  • deutlich erkennbare Innovationshöhe und Erkenntnisgewinn
  •  
  • Ganzheitlichkeit und Breitenwirksamkeit des Lösungsansatzes
  •  
  • Einbezug gesellschaftlicher Fragestellungen, einschließlich der Plausibilität der Verknüpfung von gesellschaftlichen und technischen Bezügen
  •  
  • Praxistauglichkeit und Marktfähigkeit der angestrebten Lösung sowie deren optimierte volkswirtschaftliche Hebelwirkung in beiden Ländern
  •  
  • Qualität des Projektkonsortiums, Berücksichtigung aller relevanten Akteure
  •  
  • konkrete Einbeziehung von Endnutzern
  •  
  • Einbeziehung von KMU.
  •  

Die Auswahl der förderwürdigen Projektskizzen erfolgt in einem zwischen BMBF und ANR abgestimmten Begutachtungsprozess. Die Entscheidung - das Auswahlergebnis - wird der deutschen Verbundkoordinatorin/dem deutschen Verbundkoordinator vom Projektträger schriftlich mitgeteilt. Die Partner eines Verbundprojekts werden über die Koordinatorin/den Koordinator über das Ergebnis der Bewertung ihrer Projektskizze informiert. Das BMBF und der Projektträger behalten sich vor, sich bei der Bewertung der vorgelegten Projektskizzen durch unabhängige Experten beraten zu lassen.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung durch das BMBF entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung, den Nachweis und die Prüfung der Verwendung, die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

8 Information und weitere Unterstützung

8.1 In Deutschland:

Dr. Steffen Muhle
VDI Technologiezentrum GmbH
Projektträger Sicherheitsforschung
VDI-Platz 1
D-40468 Düsseldorf
Telefon: +49 211/6214-375
Telefax: +49 211/6214-484
E-Mail: muhle(at)vdi.de

8.2 In Frankreich:

Fragen bezüglich der Bekanntmachung:

Dr. François Murgadella
Agence Nationale de la Recherche
Telefon: +33 1 78 09 50 52
E-Mail: francois.murgadella(at)agencerecherche.fr

Generelle oder administrative Fragen:

Dr. Phillipe Cornu
Universite de Technologie de Troyes
Telefon: +33 3 25 71 56 89
E-Mail: phc.csosg(at)utt.fr

8.3 Partnering Platform:

Um die Bildung deutsch-französische Verbünde zu unterstützen, wird der Internetdienst "Partnering Platform" gebührenfrei zur Verfügung gestellt. Mithilfe dieses Dienstes können Gesuche sowohl zur Teilnahme an Projekten als auch zum Finden von Projektpartnern veröffentlicht und recherchiert werden. Der Dienst ist unter der Adresse http://www.de-fr.info zu erreichen.

9 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Datum ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und enden mit Ablauf der 1. Förderperiode im Jahre 2013.

Bonn, den 24.Januar 2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Wolf Junker

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Frankreich Deutschland Themen: Sicherheitsforschung

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