StartseiteLänderEuropaFrankreichFrankreich: Die Zahl der erdbebengefährdeten Gemeinden hat von 5000 auf 21 000 zugenommen

Frankreich: Die Zahl der erdbebengefährdeten Gemeinden hat von 5000 auf 21 000 zugenommen

Das Ministerium für Ökologie, Nachhaltige Entwicklung, Verkehr und Wohungswesen hat am 2.5.2011 eine neue Karte der erdbebengfährdeten Regionen Frankreichs einschließlich der vier überseeischen Departments ins Netz gestellt. Die bisherige Einteilung des französischen Staatsgebiets in potenziell Erdbeben ausgesetzten Zonen beruhte auf einer Karte aus dem Jahre 1991.

Die jetzt aktualisierte Fassung der Erdbeben gefährdeten Gebiete bildet die Grundlage für die abgestufte Anwendung baurechtlicher Normen. Kernkraftwerke unterliegen besonders strengen Sonderbestimmungen.

Die bisher maßgebende Karte beruhte auf Gegebenheiten, die größtenteils bis zur Mitte der achtziger Jahre des 20. Jahrhunderts zurückreichten. Diese und der seitdem von der seismologischen Forschung und ihren Methoden erarbeitete Wissensstand machten - so das französische Umweltministerium - ihre Überarbeitung unumgänglich; insbesondere mussten auch die neuen europäischen Bauordungsnormen ("Eurocode 8")  berücksichtigt werden.

Die bisherige Kartographie beruhte vor allem auf den Erfahrungen vergangener Erdbeben. Die jetzt angewandte Vorgehensweise - so Samuel Auclair, Ingenieur für angewandte Seismologie am BRGM ( "Bureau de recherches géologiques et minières") baut auf den physikalischen Eigenschaften des Bodens und nicht nur auf der Auswertung von Statistiken auf.

Bei der jetzt veröffentlichten Fassung der Karte der handelt es sich um die dritte Fassung der Aufteilung der Erdbeben gefährdeten Zonen Frankreichs; die erste Einteilung dieser Art entstand in den sechziger Jahren des 20. Jahrhunderts, als man erstmals über zuverlässige Messinstrumente verfügte. Frankreich bleibt - so Pierre-Yves Bard, Forscher am "Institut des sciences de la terre"  trotz der Zunahme der erdebengefährdeten Gemeinden von 5000 auf 21 000 eine ein " Land mit einem mäßigen Seismus":

Abgesehen vom Pariser Becken und der Region Aquitanien, die der "Zone 1" ("sehr schwaches Risiko") zugerechnet werden und infolgedessen keinerlei Erdeben spezifischen Bauvorschriften unterliegen, sind alle anderen französischen Regionen - so Pierre-Yves Bard - in abgestufter Intensität einem Erdbebenrisiko ausgesetzt. Am stärksten von einem Erdbebenrisiko betroffen sind die überseeischen Departements Martinique und Guadeloupe ("Zone 5"). Das südliche Elsass, der Rheingraben, das Gebiet zwischen der Drôme - einem linken Nebenfluss der Rhône - bis nach Savoien und die Massive der Alpen und Pyrenäen fallen in  die "Zone 4" ("mittleres Risiko"). die übrigen Gebiete Frankreichs werden den "Zonen 2 und 3 zugeordnet  ("schwache und mäßige Risiken").

Entsprechend sind die neuen baurechtlichen Anforderungen an die Sicherheit von Gebäuden abgestuft; auch kommt es auf die "soziale Zweckbestimmung" der Gebäude (Krankenhäuser; Schulen; Krisen- und Lagezentren) oder den Charakter von Bauwerken "à risque spécial" an (Treibstofflager; Talssperren; besonders gefährliche industrielle Anlagen / Typ "Seveso") an: Gebäude, die keinen menschlichen Aktivitäten dienen, unterliegen insoweit keinen baurechtlichen Sicherheitsanforderungen.

Das neue Regelungswerk findet ab 1.5.2011 Anwendung. Es bezieht sich nur auf Neubauten; auf bestehende Gebäude nur dann, wenn es sich um Arbeiten handelt, die eine bedeutende Änderung ihrer Gebäudestruktur zur Folge haben.

Es wird geschätzt, dass die mit den strengeren Sicherheitsanforderungen verbundenen Mehrkosten durchschnittlich 2 % bis 3 % nicht übertsteigen.

Quelle: Le Figaro vom 30.4. - 1.5.2011 Redaktion: Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Geowissenschaften Sicherheitsforschung

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