StartseiteLänderEuropaPolenBekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Verbundvorhaben auf dem Gebiet der Biotechnologie im Rahmen des ERA-Net Cofund ERA CoBioTech

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Verbundvorhaben auf dem Gebiet der Biotechnologie im Rahmen des ERA-Net Cofund ERA CoBioTech

Stichtag: 02.03.2017 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung transnationaler Verbundvorhaben auf dem Gebiet der Biotechnologie im Rahmen des ERA-Net Cofund ERA CoBioTech vom 30. November 2016 (Bundesanzeiger vom 15.12.2016)

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich in der europäischen Initiative "ERA CoBioTech" (European Research Area-Net Cofund on Biotechnologies).

Die europäische Initiative hat das Ziel, Beiträge zur Lösung der gesellschaftlichen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts zu leisten. Insbesondere zählen zu diesen Herausforderungen die Sicherung der Welternährung, die Produktion von gesunden und sicheren Lebensmitteln, die nachhaltige Herstellung biobasierter Materialen, Chemikalien, Textilien oder Pharmazeutika sowie die Entwicklung nachhaltiger industrieller Prozesse und technologischer Verfahren zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe aus biologischen Ressourcen. Zudem gewinnen der Einsatz biotechnologischer Verfahren und die gezielte Verbesserung von biologischen Produktionssystemen in der Industrie an Bedeutung. Unternehmen implementieren zunehmend nachhaltige Prozesse und Produkte, um wettbewerbsfähig zu bleiben. ERA CoBioTech fördert damit gleichzeitig die Umsetzung der in der "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" der Bundesregierung festgehaltenen Ziele auf lokaler, regionaler und europaweiter Ebene. Die Initiative soll die Position der deutschen Biotechnologie weiter fördern und zeitgleich Interaktionen auf europäischer Ebene schaffen und ausbauen, um die globale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Biotechnologie langfristig zu sichern.

Informationen zur "Nationalen Forschungsstrategie BioÖkonomie 2030" sind im Internet unter http://www.bmbf.de/de/biooekonomie.php und den dort verknüpften Dokumenten zu finden. Die großen gesellschaftlichen Herausforderungen können nur länderübergreifend angegangen werden. ERA CoBioTech soll ein gemeinsames Programm der Mitgliedstaaten ermöglichen und deren Vernetzung im Bereich der Biotechnologie verstärken.

Im Rahmen von ERA CoBioTech (http://www.cobiotech.eu) wird unter dem Thema "Biotechnologie zur Umsetzung einer nachhaltigen Bioökonomie" eine staatenübergreifende Bekanntmachung von Richtlinien zur Förderung von Forschungsvorhaben gemäß dem ERA-Net Cofund-Programm der Europäischen Kommission geschafft.

Die Zuwendungsvoraussetzungen und -bestimmungen wurden in Übereinstimmung mit den Regeln der Europäischen Kommission für ERA-Net Cofund-Maßnahmen gemeinsam von den nationalen Fördergebern entwickelt und verabschiedet. Die Auswahl und Förderung von Forschungsvorhaben auf der Grundlage dieser Bekanntmachung werden gemeinsam von allen ERA CoBioTech-Zuwendungsgebern durchgeführt.

Im Rahmen von ERA CoBioTech sollen interdisziplinäre, innovative und multinationale Verbundprojekte gefördert werden. Die formale Bewilligung gegenüber den einzelnen Zuwendungsempfängern erfolgt durch die jeweiligen nationalen Zuwendungsgeber in Übereinstimmung mit nationalem Recht. Zahlungen an die Zuwendungsempfänger werden ausschließlich durch die nationalen Zuwendungsgeber geleistet.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1), und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt – wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.

2 Gegenstand der Förderung

Die nach dieser Richtlinie förderfähigen Vorhaben fallen unter Forschungs-, Entwicklungs- und Innovations*-Beihilfen (FuEul) gemäß Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe d AGVO.

Gefördert werden FuEuI-Vorhaben, die im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Die ausgewählten Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Biotechnologie und Bioökonomie flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen, die mit diesen Maßnahmen verfolgt werden, leisten. Es werden Projektanträge aus den folgenden Themenbereichen erwartet:

  • Nachhaltige Herstellung und Konversion biobasierter Rohstoffe bzw. Rohstoffquellen (einschließlich Abfall- und Reststoffen aus Haushalten, Landwirtschaft und Forstwirtschaft sowie industrieller Nebenprodukte und alternativer Rohstoffe) in hochwertigere Produkte und Materialien wie Chemikalien, Nahrungsmittel-/Futtermittelinhaltsstoffe, Geschmacks-/Duftstoffe, Pharmazeutika, Biokraftstoffe, Textilien oder Papier-/Zell-/Faserstoffe.
  • Neue oder hochwertigere Produkte der gesamten Wertschöpfungskette (z. B. biobasierte Materialien, Plattformchemikalien, Pharmazeutika, biomedizinische Produkte, funktionelle Zusatz- und Inhaltsstoffe für Nahrungs- oder Futtermittel) aus neuartigen oder verbesserten Stoffwechselwegen. Dies schließt auch Produkte mit biokatalytischem Charakter ein – wie etwa Enzyme, Mikroorganismen sowie zellfreie Biosynthesesysteme zur Aufwertung von natürlichen oder synthetischen Ausgangsstoffen.
  • Nachhaltige industrielle Prozesse: Design von biotechnologischen Up- und Downstream- sowie "Scale-up"-Prozessen (einschließlich systemischer Ansätze für Bioprozesse und Prozessentwicklung; Fermentationsprozesse; Anwendungen mikrobieller Verbünde; Intensivierung und/oder Integration industrieller Prozesse sowie Entwicklung neuer und nachhaltigerer Prozessabläufe).

Das Projekt muss zudem multidisziplinär sein, und zum Erreichen des Projektziels muss mindestens einer der folgenden wissenschaftlichen Ansätze gewählt werden:

  • Synthetische Biologie-Ansatz: Design und Konstruktion neuer biologischer Komponenten, Apparate, Werkzeuge oder Systeme; Neu-Design existierender biologischer Systeme mit Verwendung in orthogonalen Biosystemen, regulatorischen Schaltkreisen oder Kreisläufen, Minimal-Genom-Ansätzen und Protozellen u. a.;
  • Systembiologie-Ansatz: Optimierung biologischer Prozesse wie Untersuchungen regulatorischer Mechanismen bei intra- und interzellulären Prozessen zur Herstellung biobasierter Produkte, Modellierungen, Entwicklung neuer rechenintensiver, bioinformatischer Methoden und neuer methodologischer Ansätze;
  • Gebrauch bioinformatischer Werkzeuge: Identifizierung und Gebrauch neuer Stoffwechselwege aus "omics"-Datensätzen mittels Datenstandardisierung, mathematischer Modellierung, Metaanalyse aus öffentlichen Datenbanken. Die bioinformatischen Werkzeuge sollen zur Kartierung und Verwertung zellulärer Vorgänge und metabolischer Eigenschaften zum Zwecke der Bioproduktion und zur Verbesserung mikrobieller Kulturen dienen;
  • Biotechnologischer Ansatz (wenn angemessen auch in Kombination mit chemischen Ansätzen): Der Gesamtansatz soll nachhaltig biobasierte Ausgangsstoffe in hochwertigere Produkte umwandeln.

In der zweiten Begutachtungsstufe (siehe Nummer 7.2.2 – Vorlage und Auswahl von Projektskizzen) sind die Verbundprojekte zur Konzeption und Darstellung eines stringenten Konzepts zum Datenmanagement unter Berücksichtigung entsprechender Vorgaben des ERA CoBioTech Call Announcement angehalten, die nachhaltige Dokumentation aller erarbeiteten wissenschaftlichen Ergebnisse zu gewährleisten. In Kooperation mit dem Datenmanagement-Projekt "FAIRDOM" (Findable, Accessible, Interoperable and Reusable Data, Operating procedures and Models, http://fair-dom.org/) werden Webinare veranstaltet, die interessierten Antragstellern zusätzliche Informationen vermitteln. Einzelheiten hierzu finden sich im ERA CoBioTech Call Announcement unter http://www.submission-cobiotech.eu oder sind beim zuständigen Projektträger zu erfragen.

Die präzise Beschreibung der Themenauswahl ist dem Call Announcement unter http://www.submission-cobiotech.eu zu entnehmen.

An der ERA CoBioTech-Ausschreibung können sich Forschungseinrichtungen und Unternehmen aus den folgenden Ländern beteiligen:

Argentinien, Belgien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Israel, Lettland, Niederlande, Norwegen, Polen, Rumänien, Russland, Schweiz, Slowenien, Spanien, Türkei, Vereinigtes Königreich.

Partner aus anderen Ländern können an den Projekten mit eigener Finanzierung teilnehmen.

Wir bitten darum, weitere Details dem ERA CoBioTech Call Announcement unter http://www.submission-cobiotech.eu zu entnehmen oder beim Projektträger (siehe Nummer 7 – Verfahren) zu erfragen.

Projektstruktur

Es werden ausschließlich Verbundprojekte gefördert, in denen Unternehmen, Hochschulen und/oder Forschungseinrichtungen aus Deutschland mit den oben genannten internationalen Partnern zusammenarbeiten. Zum Erreichen des Projektziels soll die bestmögliche Zusammensetzung des Verbunds gewählt werden.

Die vorgeschlagenen Projekte müssen so konzipiert sein, dass eine Erreichung der Projektziele innerhalb von bis zu drei Jahren möglich ist. Wesentlicher Bestandteil der Ausschreibung ist eine gemeinsame Ergebnisverwertung in allen beteiligten Partnerländern. Es ist weiterhin erforderlich, dass die Projekte hinsichtlich des Arbeits- und Finanzvolumens zwischen den internationalen Partnern ausgewogen sind.

Weitere Details und Voraussetzungen zur Zusammensetzung der Forschungskonsortien können aus dem ERA CoBioTech Call Announcement unter http://www.submission-cobiotech.eu entnommen werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in der Europäischen Union, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sofern sie die Definition der Empfehlung der Europäischen Union erfüllen. Die Definition der Europäischen Union für KMU ist einzusehen unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/index_en.htm.

Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, kann verlangt werden, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes ERA CoBioTech-Partnerland finanziert die an positiv begutachteten Skizzen beteiligten Universitäten, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben und Unternehmen des jeweils eigenen Landes.

Die Förderung im Rahmen der positiv begutachteten Skizzen ist auf drei Jahre befristet. Die Vorhaben können frühestens im April 2018 starten und müssen bis März 2021 abgeschlossen sein. Die Arbeiten sollen folglich so geplant werden, dass die Vorhabenziele innerhalb dieses Zeitraums erreicht werden können.

Jedes Verbundprojekt soll so konzipiert sein, dass ambitionierte wissenschaftliche Projektziele erreicht werden können und klar den Nutzen der Zusammenarbeit darlegen. Konsortien müssen aus Forschungsgruppen von mindestens drei an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern bestehen. Jedes Konsortium muss einen Verbundkoordinator benennen, der das Konsortium des Verbundvorhabens repräsentiert und für das interne Management verantwortlich ist. Teilnehmer von Nicht-Partner-Ländern können sich an Projekten beteiligen, wenn sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und wenn ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist. Teilnehmer aus Nicht-Partner-Ländern müssen die vorgegebenen Regeln beachten.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden. Über die EU-Förderaktivitäten informieren und beraten die nationalen Kontaktstellen der Bundesregierung. Die Adressen der nationalen Kontaktstellen sind im Internet unter: http://www.horizont2020.de zu finden.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6). Bei der Formulierung einer Kooperationsvereinbarung kann sich an dem DESCA model consortium agreement orientiert werden (http://www.desca-2020.eu/).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage sind folgende grundsätzlich zuwendungsfähige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten:

  • Personal – soweit nicht Stammpersonal;
  • notwendige Investitionen;
  • Verbrauchsmaterialien;
  • Dienstreisen (nur Reisen des Zuwendungsempfängers);
  • Aufwand für die Anmeldung von Schutzrechten und deren Aufrechterhaltung während des amtlichen Prüfverfahrens;
  • Vergabe von Aufträgen.

Bei der Arbeitsplanung sollte intensiv geprüft werden, inwieweit die Vergabe einzelner Arbeitspakete an spezialisierte Dienstleister wirtschaftlicher und zeitsparender ist, als diese Arbeitspakete von der Arbeitsgruppe selbst durchzuführen.

Die Laufzeit der zu fördernden Projekte beträgt bis zu drei Jahre.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird.

Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweitveröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den

Projektträger Jülich (PtJ)
Geschäftsbereich Bioökonomie
Forschungszentrum Jülich GmbH
Internet: http://www.ptj.de
beauftragt.

Ansprechpartner sind:

Frau Dr. Petra E. Schulte
Fachbereich PtJ-BIO 7
Telefon: 0 24 61/61-90 31
Telefax: 0 24 61/61-17 90
E-Mail: petra.schulte(at)fz-juelich.de

und

Herr Dr. Christian Breuer
Fachbereich PtJ-BIO 7
Telefon: 0 24 61/61-9 69 29
Telefax: 0 24 61/61-17 90
E-Mail: c.breuer(at)fz-juelich.de

7.2 Antragsverfahren

Das deutsche Antragsverfahren ist einstufig angelegt (siehe Nummer 7.2.3) während das zuvor durchgeführte international abgestimmte Begutachtungsverfahren zweistufig angelegt ist (siehe die Nummern 7.2.1 und 7.2.2). Einzelheiten zum internationalen Begutachtungsverfahren sind dem ERA CoBioTech Call Announcement (http://www.submission-cobiotech.eu) zu entnehmen.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Ideenskizzen

In der ersten, internationalen Begutachtungsstufe sind dem ERA CoBioTech Call Office im Projektträger Jülich zunächst Ideenskizzen ("Pre-proposals") für das internationale Verbundvorhaben durch den Verbundkoordinator elektronisch unter http://www.submission-cobiotech.eu zu übermitteln. Die Einreichungsfrist für die Ideenskizzen ist der 2. März 2017). Weitere Details zum Verfahren der Einreichung werden rechtzeitig unter http://www.submission-cobiotech.eu veröffentlicht oder können beim Projektträger erfragt werden. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Ideenskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Die elektronischen Vorlagen sowie Informationen über die Einreichung der Ideenskizzen an das ERA CoBioTech Call Office finden sich ebenfalls auf der Internetseite http://www.submission-cobiotech.eu.

Den beteiligten Projektpartnern wird empfohlen, Ideenskizzen unter Beratung durch die Projektträger in den jeweiligen Partnerländern zu erstellen. Eine Liste der nationalen Kontaktstellen ist im ERA CoBioTech Call Announcement auf der Internetseite http://www.submission-cobiotech.eu einsehbar oder kann beim Projektträger angefordert werden.

Die eingereichten Ideenskizzen werden zunächst auf ihre Übereinstimmung mit den in dem ERA CoBioTech Call Announcement generell festgelegten Kriterien geprüft. Anschließend werden die geeigneten Projektskizzen durch ein internationales Expertengremium auf folgende Kriterien begutachtet:

  • Relevanz des Vorhabens hinsichtlich der wissenschaftlichen Themenfelder und gewünschten Forschungsansätze im ERA CoBioTech Cofund;
  • Exzellenz des transnationalen Vorhabens;
  • Effekte des Vorhaben auf wissenschaftliche, ökologische, ökonomische, gesellschaftliche sowie sozio-ökonomische Aspekte.

Eine detaillierte Liste der Begutachtungskriterien ist im ERA CoBioTech Call Announcement auf der Internetseite http://www.submission-cobiotech.eu einsehbar oder kann beim Projektträger angefordert werden.

7.2.2 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der zweiten, internationalen Begutachtungsstufe werden die Verbundkoordinatoren von positiv bewerteten Ideenskizzen vom ERA CoBioTech Call Office zur Erstellung von Projektskizzen ("Full proposals") in Abstimmung mit den Verbundpartnern aufgefordert. Die Einreichungsfrist der Projektskizzen ist der 20. Juli 2017. Weitere Details zum Verfahren der Einreichung werden rechtzeitig unter http://www.submission-cobiotech.eu veröffentlicht oder können beim Projektträger erfragt werden. Die genannte Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Auch die Projektskizzen müssen durch den Verbundkoordinator elektronisch unter http://www.submission-cobiotech.eu eingereicht und in dem dafür vorgeschriebenen Format erstellt werden. Die elektronischen Vorlagen sowie Informationen über die Einreichung der Projektskizzen finden sich ebenfalls auf der Internetseite http://www.submission-cobiotech.eu oder können beim Projektträger angefordert werden.

Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung internationaler externer Gutachterinnen/Gutachter nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Exzellenz:
    • Übersichtlichkeit und Angemessenheit der Projektziele;
    • Stichhaltigkeit des Vorhabenkonzepts;
    • Glaubwürdigkeit und Realisierungschancen der dargestellten Methodologie;
    • Qualität und Expertise des Gesamtkonsortiums.
  • Effekte und Auswirkungen der Projektresultate auf:
    • Wirtschaftliche Erfolgsaussichten in Form eines Disseminationsplans der anvisierten Resultate zum Erreichen eines höheren Technologie-Reifegrades (Technology Readiness Level/TRL);
    • Beitrag zu Technologie-, Innovations- und Verwertungspotenzialen mit industriellen Partnern;
    • Umweltaspekte zur Umwandlung der globalen Wirtschaft in eine nachhaltige biobasierte Wirtschaft;
    • Sicherung der nachhaltigen biotechnologischen Forschung und deren Ergebnisse durch Datenmanagement (DM)-Planung;
    • Gesellschaftliche Aspekte wie "Ethical, Legal and Social Aspects (ELSA)" oder "Responsible Research and Innovation (RRI)";
    • Ökosoziale Aspekte wie "Life Cycle Assessment (LCA)".
  • Qualität und Effizienz der Projektstruktur und des Projektmanagements:
    • Qualität und Effizienz des Arbeitsplans, einschließlich des angemessenen Verbrauchs von Ressourcen zur Durchführung der Arbeitspakete und zum Erreichen der Projektziele;
    • Angemessenheit von Projektstruktur und -management, einschließlich Risiko- und Innovationsmanagement;
    • Komplementarität der Projektpartner und Gesamtexpertise des Konsortiums für die erfolgreiche Umsetzung des beschriebenen Vorhabens;
    • Angemessenheit der Aufgabenverteilung im Konsortium und Ressourcenverfügbarkeit der einzelnen Partner.

Zusätzliche Auskünfte zu den Kriterien sind dem ERA CoBioTech Call Announcement unter http://www.submission-cobiotech.eu zu entnehmen. Auf der Grundlage der Bewertung durch externe internationale Gutachterinnen/Gutachter werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Verbundkoordinatoren schriftlich mitgeteilt.

7.2.3 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Nach Auswahl der positiv begutachteten und somit zur Förderung empfohlenen Projektskizzen werden die Projektpartner vom Projektträger zur förmlichen Antragstellung aufgefordert.

Die Informationen in der Projektskizze sind dazu mit den folgenden Angaben und Erläuterungen zu ergänzen; Anmerkungen und Empfehlungen der Gutachter sind dabei zu berücksichtigen:

  • Vorhabentitel (in deutscher Sprache);
  • Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung (maximal eine DIN-A4-Seite, in deutscher Sprache);
  • Detaillierter Finanzierungsplan des Vorhabens (Ausgaben für Personal, Verbrauchsmaterial, vorhabenbezogene Reisen, Auftragsarbeiten u. a.);
  • Meilensteinplanung: Liste der angestrebten (Zwischen-)Ergebnisse und gegebenenfalls Angabe von Abbruchkriterien;
  • Verwertungsplan: Darstellung der wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Erfolgsaussichten sowie der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Anschlussfähigkeit, jeweils mit Angabe des Zeithorizonts (kurz-, mittel- oder langfristig) für die jeweilige Verwertungsperspektive;
  • Notwendigkeit der Zuwendung;
  • Ablaufplan für die Erstellung einer Kooperationsvereinbarung der Verbundpartner.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-Online" dringend empfohlen (https://foerderportal.bund.de/easyonline/).

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge erfolgt eine Förderentscheidung durch den Fördergeber. Die eingegangenen Anträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel (auch unter Beachtung von Nummer 5 dieser Förderrichtlinie);
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel;
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan;
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Förderrichtlinie;
  • Umsetzung eventueller Auflagen aus vorangegangenen Begutachtungen und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Die Förderung der Projekte steht unter dem Vorbehalt, dass dem BMBF die dazu erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung stehen und eine Förderung/Finanzierung der ausländischen Partner sichergestellt ist.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Aus der Vorlage der Projektskizzen sowie der Projektanträge können keine Rechtsansprüche auf Förderung abgeleitet werden. Die Vorlagefristen gelten nicht als Ausschlussfristen. Verspätet eingehende oder unvollständige Bewerbungsunterlagen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen sind.

Fristen und Termine sind dem ERA CoBioTech Call Announcement unter http://www.submission-cobiotech.eu zu entnehmen oder beim Projektträger zu erfragen.

8 Geltungsdauer

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum 30. November 2023 gültig.

Berlin, den 30. November 2016

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
A. Noske


* FuEul = Forschung, Entwicklung und Innovation

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Argentinien Belgien Deutschland Estland Frankreich Italien Israel Lettland Niederlande Norwegen Polen Rumänien Russland Schweiz Slowenien Spanien Türkei Vereinigtes Königreich (Großbritannien) EU Global Themen: Förderung Lebenswissenschaften Engineering und Produktion Physik. u. chem. Techn.

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