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HERA-Förderbekanntmachung für Forschungsprojekte in den Geisteswissenschaften

Stichtag: 09.04.2015 Programmausschreibungen

Im Rahmen der neuen HERA-Förderbekanntmachung zum Thema „Uses of the Past“ sind geisteswissenschaftliche Forscher/innen aus 22 europäischen Ländern dazu eingeladen, internationale Projektvorschläge einzureichen, die sich mit folgenden Fragen auseinandersetzen: „Welchen Einfluss hat unser Verständnis der Vergangenheit auf die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft?“, „Wie nutzen oder benutzen wir – als Individuen, Institutionen oder als Gesellschaften – Vergangenheit(en)?“. Einsendeschluss ist der 09.04.2015.

HERA steht für „Humanities in the European Research Area“ und ist ein Netzwerk von Forschungsförderern der Geisteswissenschaften im Europäischen Forschungsraum.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und Forschungsförderer aus weiteren 21 europäischen Ländern sowie die Europäische Kommission stellen über HERA ein Fördervolumen von insgesamt 20 Mio. € zur Verfügung. Die multi- und interdisziplinär ausgerichteten Projekte sollen ihren Schwerpunkt in den Geisteswissenschaften haben, innovative und exzellente Forschungsansätze einbringen sowie Strategien für den Wissenstransfer aufweisen. Antragsberechtigt sind promovierte Wissenschaftler/innen an Universitäten, Fachhochschulen, Forschungsmuseen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Die maximale Projektlaufzeit beträgt drei Jahre, der Beginn erfolgt spätestens im Juni 2016, das maximale Fördervolumen beträgt 1,2 Mio. € pro Projekt.

Die neue HERA-Bekanntmachung lädt Wissenschaftler/innen ein, sich mit der Nutzung von Vergangenheit(en) zu beschäftigen, und dabei ein Verständnis zu entwickeln, wie Erinnerung(en) konstruiert und zu welchem Nutzen sie eingesetzt werden. Dazu gehören Fragen nach unterschiedlichen Perspektiven zur Vergangenheit; zur Nutzung von Erinnerungen, Geschichte und Geschichten zur Herausbildung von Identität, Normen, Werten, Institutionen; Fragen zur Nutzung von Vergangenheit in den Medien, in Objekten, im öffentlichen Raum; und ebenso Fragen zu den Akteuren, die sich der Vergangenheit bedienen.

Es können europäische wie auch nicht-europäische bzw. globale Nutzungsweisen im Fokus stehen, dabei ist jedoch stets ein direkter Bezug zu historischen oder gegenwärtigen Debatten innerhalb Europas herzustellen. Es ist gewünscht, dass sich die Fragestellungen auf größere Transformationskontexte beziehen, in denen Konflikte zu Spannungen, neuen Entwicklungsprozessen und auch neuen Interpretationen von Vergangenheit führen. Ein besseres Begreifen der Verknüpfung von Vergangenheit und Gegenwart soll zu einem besseren Verständnis der gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Transformationen in Europa beitragen.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig angelegt. Bis zum 09.04.2015 (19:00 MEZ) können Anträge zur ersten Auswahlstufe eingereicht werden. Voraussetzung ist ein Team aus mindestens vier „principal investigators“ aus mind. vier der beteiligten Länder. Neben Deutschland sind dies Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Irland, Island, Italien Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, die Schweiz, Slowenien, die Tschechische Republik und das Vereinigte Königreich.

Ein internationales Gremium wird zunächst die eingegangenen Projektvorschläge begutachten (1. Auswahlstufe). Danach werden die als besonders geeignet eingeschätzten Vorhaben zu einem Vollantrag aufgefordert (2. Auswahlstufe), die dann erneut kompetitiv begutachtet werden. Die Deadline zur Einreichung für die Vollanträge wird im Oktober 2015 liegen. Für die Förderung der antragstellenden Einrichtungen gelten die Regelungen der HERA-Ausschreibung sowie die Richtlinien der jeweiligen Partnerländer.

Die Registrierung der Projektvorschläge ist spätestens ab 01. Februar 2015 möglich; um möglichst frühe Registrierung (d.h. vor 30. März) wird gebeten. Weitere Vorgaben: Laufzeit maximal drei Jahre, Beginn spätestens Juni 2016, maximales Fördervolumen: 1,2 Mio. € pro Projekt.

Beratung

Interessent/innen aus Deutschland können sich bei Fragen zu den nationalen Förderbedingungen ihrer Anträge (BMBF-Richtlinien) an die Nationale Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften wenden, sie ist die deutsche Anlaufstelle für HERA:

Projektträger im DLR
Nationale Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
http://www.nks-swg.de
http://www.nks-swg.de/de/projekte-hera.php

Ansprechpartner

Christa Engel,
Tel.: +49 (0) 228 / 3821-1695
hera-up(at)dlr.de

Dr. Christopher Wertz
Tel.: +49 (0) 228 / 3821-1577
hera-up(at)dlr.de

Die Nationale Kontaktstelle Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften arbeitet im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) und ist im Projektträger im DLR angesiedelt. Der Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat sich auf Dienstleistungen zur Förderung von Forschung, Innovation und Bildung spezialisiert. Als einer der größten Projektträger Deutschlands unterstützt er Landes- und Bundesministerien bei der Umsetzung von Forschungsförderprogrammen, ist für die Europäische Kommission, Stiftungen und Verbände tätig. Sein Themenspektrum reicht von Gesundheit, Innovation, Umwelt, Kultur, Bildung, Schlüsseltechnologien bis hin zu europäischer und internationaler Zusammenarbeit.

Quelle: Projektträger im DLR / IDW Nachrichten Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Belgien Dänemark Estland Finnland Irland Island Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemburg Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Schweden Schweiz Slowenien Tschechische Republik Vereinigtes Königreich (Großbritannien) Themen: Geistes- und Sozialwiss. Förderung

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