StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Unterstützung von Hochschulen für die Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa)

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Unterstützung von Hochschulen für die Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa)

Stichtag: jederzeit bis zum 31. Dezember 2023 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von Hochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung zur Stärkung der Innovationsfähigkeit im Europäischen Forschungsraum (FH-Europa) vom 2. September 2020 (Bundesanzeiger vom 11.09.2020) / Änderung der Richtlinie vom 8. Dezember 2022 (Bundesanzeiger vom 16.12.2022).

Mit FH-Europa zielt das BMBF darauf ab, die Beteiligung der Fachhochschulen (FH)/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) an EU-Programmen wie vorzugsweise „Horizont Europa“ oder an weiteren EU-Programmen wie beispielsweise Green Deal oder EUREKA als Partner, möglicherweise auch als Koordinatoren von EU-Forschungsanträgen zu erhöhen. Zweck ist es, FH/HAW in die Lage zu versetzen, ihre Netzwerke auf europäischer Ebene auszubauen und zu stärken sowie sich nachhaltig und längerfristig mit ihren Forschungsschwerpunkten in der wissenschaftlichen Gemeinschaft zu etablieren.

Gefördert wird die Erstellung von Forschungsanträgen, die bis zum 31. Dezember 2027 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden können. Die Forschungsanträge sind dabei auf Calls und ergänzende Programme von „Horizont Europa“ gemäß Artikel 185 und 187 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zu richten, für die FH/HAW antragsberechtigt sind. Weiterhin unterstützt diese Maßnahme die Erstellung von Forschungsanträgen, welche auf eine Förderung bei anderen europäischen, multinationalen Forschungsförderungsprogrammen – vorzugsweise „Green Deal“ sowie „EUREKA“ – abzielen. In diesen Anträgen können zusätzlich Mittel zur Bildung und Verstetigung von Netzwerken mit potenziellen Projektpartnern aus dem europäischen Ausland sowie für Forschungs-/Forscheraustausche im EU-Ausland (gegebenenfalls bei internationalen Promotionen) veranschlagt werden (zum Beispiel für Konsortialbildungen für weitere, potenziell in der Zukunft liegenden Calls). Diese zu beantragenden Maßnahmen sind nicht zwingend an den gewählten Call bzw. an dessen Einreichungsfristen gebunden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH (VDI TZ), Forschung an Fachhochschulen, beauftragt. Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt. Anträge kontinuierlich bis zum 31. Dezember 2023* eingereicht werden. Im Rahmen der Förderrichtlinie sind maximal zwei zeitgleich laufende Projekte pro FH/HAW möglich.

*Anmerkung der Redaktion: Aufgrund der zum 31. Dezember 2023 auslaufenden Bund-Länder-Vereinbarung „Forschung an Fachhochschulen“ wurde der Stichtag für Einreichungen von Anträgen per Bekanntmachungsänderung am 16. Dezember 2022 zunächst auf den 31. Dezember 2023 herabgesetzt (ursprünglich 30. Juni 2027). Unter Vorbehalt des Abschlusses einer neuen Bund-Länder-Vereinbarung ist die kontinuierliche Einreichung von Anträgen ab dem 1. Januar 2024 weiterhin möglich.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland EU Themen: Bildung und Hochschulen Förderung

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