StartseiteThemenDigitaler WandelBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema "Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EuKoNet)"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema "Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EuKoNet)"

Stichtag: 01.08.2023 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Gestaltung der Arbeit in europäischen Kollaborationsnetzwerken (EuKoNet)" im Rahmen des ESF Plus-Programms "Zukunft der Arbeit" als Teil des Fachprogramms "Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit" vom 24.02.2023 (Bundesanzeiger vom 27.03.2023)

Die Fördermaßnahme ist Bestandteil des ESF (Europäischer Sozialfonds) Plus-Programms „Zukunft der Arbeit“ als Teil des Fachprogramms „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ und die Resultate tragen speziell in den Perspektiven „Vernetzung und Kollaboration“, „Menschen in der Wertschöpfung“ und „Geschäftsmodelle und Nutzenversprechen“ zur Umsetzung bei.

Zweck dieser Förderrichtlinie ist, arbeitswissenschaftliche Konzepte, Methoden und Instrumente für eine nachhaltige Arbeitsgestaltung in europäischen Kollaborationsnetzwerken zu erarbeiten, die der hohen Dynamik von Wertschöpfungssystemen und von betrieblichen Bedingungen Rechnung tragen. Als Resultate sind unter anderem vorwettbewerbliche Umsetzungen digitaler Kooperationsnetzwerke („Demonstratoren“), die Entwicklung humanzentrierter Rollen- und Vorgehensmodelle und dazugehörige Kompetenz- und Qualifikationsprofile vorgesehen, bei denen nach Projektende ein wirtschaftlicher und gesellschaftlicher Nutzen absehbar ist.

Der Zuwendungszweck ist:

  • die Entwicklung und Umsetzung von Kollaborationsmodellen, Methoden und Instrumenten für die tägliche Zusammenarbeit in internationalen Netzwerken;
  • die Entwicklung und Umsetzung von ganzheitlichen Konzepten für die kompetenzförderliche Gestaltung von Arbeit im permanenten Wandel;
  • die Ergebnisse für Unternehmen, Organisationen und die breite Gesellschaft adressatengerecht nutzbar zu machen.

Konkrete Indikatoren (sozial, ökonomisch, ökologisch) werden zur Beurteilung der Lösungsansätze an praxisnahen Anwendungsfällen benutzt. Ebenfalls wird die Wirkung der entwickelten Methoden und Instrumente auf Beschäftigte und Organisation in den untersuchten Modellbereichen evaluiert.

Die Ergebnisse sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union im betrieblichen Alltag zu verbessern, Arbeitsplätze langfristig zu sichern bzw. neue Arbeitsplätze zu generieren und einen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit zu leisten.

Gefördert werden risikoreiche und anwendungsorientierte europäische Verbundprojekte mit innovativem Ansatz, die ein arbeitsteiliges und interdisziplinäres Zusammenwirken von Unternehmen mit Hochschulen bzw. Forschungseinrichtungen erfordern.

Voraussetzung für die Förderung ist grundsätzlich das Zusammenwirken von mehreren unabhängigen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft zur gemeinsamen Bearbeitung von Forschungsvorhaben (Verbundprojekte), die den Stand der Technik und Forschung deutlich übertreffen. Zum Transfer der Ergebnisse wird die assoziierte Beteiligung unter anderem von Netzwerken und Sozialpartnern begrüßt. Es können Projektideen aus allen Wirtschaftssektoren und Branchen eingereicht werden.

Europäische Kooperationen zur Forschung im Rahmen von EUREKA werden erwartet. EUREKA bietet die Möglichkeit für deutsche Verbünde, ausländische Partner zu integrieren, um diese grenzüberschreitend zu ergänzen. Die Förderung deutscher Partner ist nach den Bestimmungen dieser Bekanntmachung möglich. Ausländische Partner können vom jeweiligen Land gefördert werden. Im begründeten Einzelfall sind auch Verbünde mit geförderten Partnern nur aus Deutschland denkbar, wenn diese durch assoziierte Partner aus anderen EWR4-Nationen verstärkt werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger Karlsruhe (PTKA) Produktion, Dienstleistung und Arbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist dem beauftragten Projektträger bis spätestens 1. August 2023 eine zwischen den Partnern abgestimmte Projektskizze einzureichen. Ausländische Partner wenden sich bitte an ihre jeweilige nationale Beratungsstelle.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland EU Eureka Themen: Dienstleistungsforschung Fachkräfte Förderung Information u. Kommunikation Innovation Wirtschaft, Märkte

Weitere Informationen

Projektträger