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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Vorhaben im Rahmen des Forschungsprogramms "MARE:N - Küsten-, Meeres- und Polarforschung" (FONA³)

Stichtag: 30.11.2016 Programmausschreibungen

Richtlinien zur Förderung von Vorhaben zur "Bedeutung von Klimaänderungen in küstennahen Auftriebsgebieten" im Rahmen des Forschungsprogramms "MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung" (FONA³) vom 25. August 2016 (Bundesanzeiger vom 08.09.2016). Mit dieser Ausschreibung soll die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Meeresforschung gestärkt werden.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Die Ozeane spielen eine wesentliche Rolle in der Regulierung des Klimas und globaler Stoffkreisläufe. Mit der Rio-Deklaration hat die Weltgemeinschaft den Prozess zur nachhaltigen Entwicklung eingeleitet und erklärt, die Meere und Ozeane zu schützen und nachhaltig zu nutzen (Sustainable Development Goal SGD 14 der Agenda 2030 der UN). Die Weltgemeinschaft hat ihr Ziel bekräftigt, dass die Chancen künftiger Generationen auf eine intakte Meeresumwelt nicht durch Raubbau oder Verschmutzung gefährdet werden darf. Auf globaler Skala sind Klimaszenarien hinlänglich entwickelt worden, regional sind jedoch noch hohe Unsicherheiten bezüglich künftiger Entwicklungen vorhanden.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) verfolgt mit dieser Bekanntmachung das Ziel, die „Bedeutung von Klimaänderungen in küstennahen Auftriebsgebieten auf die Ausbreitung vom Sauerstoffminimum-Zonen und Stoffflüssen“ zu untersuchen, um damit im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung einen Beitrag dazu leisten, qualitatives Entscheidungswissen für Gesellschaft, Politik und Wirtschaft bereit zu stellen.

Die Bekanntmachung ist Teil des BMBF-Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (www.fona.de). Übergeordneter Zweck dieser Bekanntmachung ist die Erlangung eines tieferen Verständnisses der klimarelevanten Prozesse und deren Variabilität in den küstennahen Auftriebsgebieten und ihrer Umgebung sowie deren Auswirkungen auf die marine Umwelt. Mit dem erweiterten Wissen über Zusammenhänge zwischen Klimawandel, Biodiversität und der verstärkten Nutzung der Meere durch den Menschen sollen globale Herausforderungen wie Überfischung oder Verschmutzung der Weltmeere besser bewältigt werden.

Der physikalisch bedingte küstennahe Auftrieb von nährstoffreichem Tiefenwasser an den Westküsten der Ozeane sorgt für Gebiete, die als biologische Hochproduktionszonen Schlüsselbereiche für die Fischerei und damit für die menschliche Ernährung sind. Diese Zonen haben eine entscheidende Bedeutung im globalen Stoffkreislauf, insbesondere bei der Speicherung (Senke) bzw. Freisetzung (Quelle) klimarelevanter Spurengase wie Kohlendioxid und Stickoxid. Durch die hohe Primärproduktion in den Auftriebsgebieten kommt es zu einer verstärkten Aufnahme von atmosphärischen CO2. Dessen Bindung in organischen Partikeln verursacht ein Absinken in tiefere Wasserschichten. Auf dem Weg zum Meeresboden werden die absinkenden Partikel biologisch zersetzt und führen bei hohen Absinkraten zu ausgeprägten Sauerstoffminimum-Zonen (SMZ) unterhalb der euphotischen Zone, welche sich wiederum auf das Ökosystem und damit auf die Fischerei auswirken können.

Aufsteigendes Tiefenwasser ist CO2-reich. Bei Abschätzungen über die Wirksamkeit der CO2-Pumpe in Auftriebs­gebieten müssen Prozesse der CO2-Bindung und der CO2-Freisetzung berücksichtigt werden. Der Kohlenstoffkreislauf steht sowohl mit dem Gehalt an gelösten Sauerstoff als auch mit dem Stickstoffkreislauf in Wechselwirkung. Ver­änderungen in den klimatischen Bedingungen wirken direkt auf die komplexen physikalischen Prozesse sowie auf die biologischen und chemischen Wechselwirkungen in den Auftriebsgebieten und können unmittelbare Auswirkungen auf die Gesellschaft und Wirtschaft haben.

Die Untersuchungen sollen aufbauend auf Erkenntnisse vorangegangener internationaler Forschungsprogramme (z. B. JGOFS, IMBER*) zu diesem Themenkomplex durchgeführt werden. Die Entwicklung bzw. Anwendung innovativer ­Ansätze bei den Beobachtungstechnologien und experimentelle Arbeiten sowie modellgestützte Simulationen sollen dabei im Vordergrund stehen. Trotz bisheriger Forschung sind grundlegende Fragen bislang nicht hinreichend beantwortet.

a. Welche physikalischen und biogeochemischen Faktoren beeinflussen den Nettoeffekt der Quellen/Senken-Funktion von klimarelevanten Gasen in den großen Auftriebsgebieten?

b. Welche Faktoren beeinflussen die Variabilität von Auftriebsereignissen (lokale bzw. ferne Steuerungsmechanismen), welche Rückschlüsse lassen sich auf die Variabilität dieser Ereignisse in der Vergangenheit bzw. für die Zukunft ziehen?

c. Welchen Einfluss haben Auftriebsereignisse und deren Variabilität auf die dort vorherrschenden biogeochemischen Prozesse, Ökosysteme und Fischerei?

d. Welche Prozesse und Faktoren steuern die Ausbildung von SMZ?

e. Welche Bedeutung haben SMZ und der Zwischenwasserbereich in Auftriebsgebieten auf mikrobielle Prozesse?

f. Welchen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Folgen sind zu erwarten, wenn sich langfristig die Intensität des Auftriebs und die Ausdehnung der SMZ verändert?

Mit dieser Ausschreibung soll die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Meeresforschung gestärkt werden. Da das Meer eine grenzüberschreitende Ressource ist, stehen die nachhaltige Nutzung und der Schutz selbiger im gemeinsamen Interesse der Anrainerstaaten. Eine enge Zusammenarbeit mit Dritt-Staaten auch im Hinblick auf die Entwicklung von deren Kapazitäten für Schutz und nachhaltige Nutzung des Meeres durch Forschungskooperationen im Sinne der nachhaltigen Entwicklungsziele der Agenda 2030 der UN ist daher ausdrücklich gewünscht.

1.2 Rechtsgrundlage

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" und/oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt.

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

Vorhaben von Großunternehmen können nur dann gefördert werden, wenn die Vorhaben ohne die öffentliche Förderung nicht oder nicht in gleichem Umfang durchgeführt würden oder wenn die öffentliche Förderung zu einer signifikanten Beschleunigung der Entwicklung führt – wenn also ein Anreizeffekt im Sinne von Artikel 6 AGVO vorliegt.

Diese Förderrichtlinien gelten in Verbindung mit dem Rahmenprogramm des BMBF "Forschung für Nachhaltige Entwicklung (FONA3)".

2 Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte, wissenschaftliche Forschungsvorhaben, die dem Themengebiet "Küstennahe Auftriebsgebiete" zuzuordnen sind und sich auf die Rolle der Auftriebsgebiete und derer SMZ für den Kohlenstoff- und Stickstoffkreislauf unter dem Einfluss der aktuellen anthropogenen Veränderungen beziehen. Die Ausschreibung zielt nicht auf eine spezifische küstennahe Auftriebsregion, sondern orientiert sich an inhaltlichen Fragestellungen und deren Umsetzungsmöglichkeiten. Verbünde, die den wissenschaftlichen Schwerpunkt auf schiffsunterstütze Arbeiten in den weltweiten Auftriebsgebieten legen, sollten durch weitere Aktivitäten wie modellgestützte Simulierung von Auftrieb und Hypoxie oder labor- bzw. freilandgestützte experimentelle Arbeiten ergänzt werden.

Die Einbeziehung internationaler bzw. regionaler Partner in den entsprechenden Regionen zur Bearbeitung gemeinsamer Fragestellungen ist wünschenswert. Dabei wird eine Eigenfinanzierung der ausländischen Partner erwartet, die durch eine Vereinbarung zu dokumentieren ist.

Über ein später zu initiierendes gemeinsames Dachprojekt der geförderten Verbünde soll ein positives Verständnis von Inhalten, Strukturen und Effekten wissenschaftlichen Arbeitens in der Bevölkerung entwickelt werden, um den Nachhaltigkeitsansatz bei der anwendungsorientierten Forschung des MARE:N Programms zu unterstützen.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen und andere Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), die zu­mindest eine Betriebsstätte in Deutschland haben. Die Definition der Europäischen Gemeinschaft für KMU ist unter http://ec.europa.eu/growth/smes/business-friendly-environment/sme-definition/ einzusehen.

Internationale Projektpartner beantragen bei Bedarf eine Förderung bei den zuständigen Stellen ihres Landes oder bestätigen eine Eigenfinanzierung ihres Vorhabenteils.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Der integrative und interdisziplinäre Ansatz der Forschungsthemen bei BMBF-Projekten erfordert die Bearbeitung der aufgeworfenen Forschungsthemen in größeren Verbundprojekten. Unter dieser Prämisse wird eine Verbundbildung zur kooperativen und interdisziplinären Bearbeitung der skizzierten Fragestellungen erwartet. Bei anwendungsorientierten Projekten soll insbesondere der Know-how-Transfer von der Wissenschaft in die Anwendung dargestellt werden. Potenzielle Anwender (z. B. Behörden, Gemeinden, Endnutzer) sind frühzeitig in den Entwicklungsprozess einzubeziehen.

Für jeden Verbund ist ein Koordinator zu benennen. Der Projektkoordinator übernimmt die Verantwortung für die Ausführung der Forschungsarbeiten während der gesamten Projektlaufzeit.

Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu ­beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle: https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php? auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF –Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

Bundesbehörden können Haushaltsmittel aus dem Einzelplan 30 des Bundeshaushalts nur zugewiesen werden, wenn sie in ihrem Einzelplan nicht über ausreichende Mittel verfügen und an den Verbundaktivitäten durch einen gesonderten Vertrag außerhalb der Kooperationsvereinbarung teilnehmen.

Antragsteller sollen sich, auch im eigenen Interesse, im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie müssen prüfen, ob das beabsichtigte Projekt spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine teilweise oder gar ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Antrag darzustellen. Weitere Informationen zur EU-Förderung sind über den elektronischen Forschungs- und Entwicklungsinformationsdienst der Europäischen Kommission (http://cordis.europa.eu/home_de.html) abrufbar.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Die Förderhöhe für Verbünde sollte 1 Million Euro pro Kalenderjahr bei einer maximalen Förderdauer von drei Jahren nicht überschreiten.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Grundsätzlich wird eine angemessene Eigenbeteiligung von mindestens 50 % der ent­stehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE**-Vorhaben (NKBF98). ­Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98) sowie die Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger (PT) beauftragt:

Projektträger Jülich
Meeresforschung, Geowissenschaften, Schiffs- und Meerestechnik (MGS)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Schweriner Straße 44
18069 Rostock

Ansprechpartner ist

Dr. Wolfgang Zahn
Telefon: 03 81/2 03 56-2 90
Telefax: 03 81/2 03 56-4 99
E-Mail: w.zahn(at)fz-juelich.de
Internet: http://www.ptj.de

Soweit sich hierzu Änderungen ergeben, wird dies im Bundesanzeiger oder in anderer geeigneter Weise bekannt gegeben.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare abgerufen werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen in der zweiten Verfahrensstufe ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen (https://foerderportal.bund.de/easyonline).

7.2 Zweistufiges Verfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger Jülich bis spätestens 30. November 2016, 24.00 Uhr Projektskizzen sind in schriftlicher und elektronischer Form in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen. Zur Erstellung von Projektskizzen ist das elektronische Antragssystem "easy-Online" (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) zu nutzen. Die Einreichung der elektronischen Projektskizzen erfolgt unter der Fördermaßnahme "MARE:N – Meeres- und Polarforschung“ im Förderbereich: "Klimaänderungen in Auftriebsgebieten" des BMBF.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Eine ausschließliche Zusendung per E-Mail oder Telefax wird grundsätzlich nicht akzeptiert.

Die eingegangenen Projektskizzen werden formal auf ihre Berechtigung zur Teilnahme am Wettbewerb im Rahmen dieser Ausschreibung geprüft.

Die Projektskizzen sind formlos in englischer Sprache mit deutscher Zusammenfassung einzureichen. Dabei darf ein Umfang von maximal 25 DIN-A4-Seiten (Arial, Schriftgrad 11, 1,5-zeilig, 2 cm Seitenrand) inklusive Anlagen nicht überschritten werden.

Die Beiträge der einzelnen Verbundpartner zum Gesamtvorhaben sollten in der Projektskizze klar ausgewiesen sein. Die selbsterklärende Vorhabenbeschreibung muss eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulassen und folgende Gliederung aufweisen:

  • Deckblatt mit Angaben zum Verbundkoordinator und den Verbundpartnern sowie Zuordnung des Themas zu oben genannten Förderschwerpunkten,
  • aussagekräftige Zusammenfassung (Ziele, Forschungsschwerpunkte, Verwertung der Ergebnisse),
  • Projektbeschreibung,
  • Ziele (Gesamtziele des Vorhabens; wissenschaftliche und/oder technische Arbeitsziele),
  • Bezug des Vorhabens zu den förderpolitischen Zielen der Fördermaßnahme,
  • Stand der Wissenschaft und Technik inklusive Originalität des Forschungsansatzes,
  • bisherige Arbeiten der Antragsteller,
  • Arbeitsplan (aussagekräftige Beschreibung der Arbeiten der Verbundpartner),
  • Projektmanagement und Arbeitsteilung zwischen den Partnern (Überblick in einer Tabelle oder einem Netzdiagramm: Synergien und Abhängigkeiten, Zuordnung zu wesentlichen Arbeitspaketen, Zusammenarbeit mit Dritten),
  • Verwertungs- und Datenmanagementkonzept,
  • tabellarischer Finanzierungsplan der geschätzten Ausgaben/Kosten getrennt nach Kooperationspartnern und Einzelpositionen (geplanter Personaleinsatz, Sachmittel, Reisen, Investitionen).

Projektskizzen, die fehlende oder mangelhafte Angaben zu den aufgeführten Gliederungspunkten aufweisen, können möglicherweise nicht berücksichtigt werden. Die eingegangenen Projektskizzen werden unter Beteiligung externer Gutachter unter anderem nach folgenden Kriterien bewertet:

  • wissenschaftliche Qualität und Originalität sowie Nutzungs- und Innovationspotenzial der geplanten Forschung,
  • Übereinstimmung mit den fachlichen Schwerpunkten der Ausschreibung,
  • Interdisziplinarität des Vorhabens,
  • erwarteter Erkenntnisgewinn,
  • Qualifikation der Antragsteller, Eignung des Konsortiums,
  • Qualität der Arbeitspläne sowie des Daten- und Projektmanagements,
  • Ergebnisverwertung in wissenschaftlicher, gesellschaftlicher und politischer Hinsicht,
  • Angemessenheit der Mittelplanung.

Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und Bewertungen werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Das Ergebnis der ersten Auswahlrunde wird dem Verbundkoordinator durch den Projektträger schriftlich mitgeteilt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser positiv bewerteter Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen und der formalen Kriterien durch den Projektträger schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dafür stellt jeder Teilnehmer des Verbundkonsortiums über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline) einen förmlichen Förderantrag (auf AZA- oder AZK-Basis). Die Empfehlungen der Gutachter zur Durchführung des Vorhabens sind zu berücksichtigen.

Der förmliche Antrag umfasst eine ausführliche Vorhabenbeschreibung, die neben einer eingehenden Darstellung des Stands der Forschung und Technik einen detaillierten Arbeits- und Ressourcenplanung inklusive Meilensteinplanung und einen konkreten Verwertungsplan für jeden der Kooperationspartner enthalten muss. Der Arbeitsplan muss zusätzlich in einem Balkenplan übersichtlich dargestellt werden, in dem auch die geplanten Personalressourcen erläutert werden.

Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem "easy-online" zu nutzen. Die elektronische Antragstellung erfolgt unter der Fördermaßnahme "MARE:N – Forschung für Nachhaltigkeit in den Küsten-, Meeres- und Polarregionen" im Förderbereich: "MARE:N: Auftriebsgebiete" des BMBF (https://foerderportal.bund.de/ easyonline/).

Nachdem der förmliche Förderantrag über das elektronische Antragssystem eingereicht wurde, ist die Endfassung auszudrucken, zu unterschreiben und auf dem Postweg an den Projektträger Jülich, Geschäftsbereich MGS, wei­terzuleiten. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Die Erstellung des förmlichen Antrags erfolgt in deutscher Sprache entsprechend den jeweiligen Richtlinien des BMBF zur Antragstellung (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare).

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser Fördermaßnahme,
  • gegebenenfalls Umsetzung der Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Über die Förderwürdigkeit wird nach abschließender Prüfung entschieden. Das BMBF behält sich vor, sich bei der endgültigen Förderentscheidung gegebenenfalls durch Experten beraten zu lassen. Die Bewertung der eingegangenen Anträge richtet sich nach den in den Nummern 7.2.1 und 7.2.2 genannten Kriterien unter besonderer Berücksichtigung der detaillierten Arbeits- und Meilensteinplanung.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrens­gesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 25. August 2016

Bundesministeriumfür Bildung und Forschung

Im Auftrag
Rudolf Leisen

*JGOFS: Joint Global Ocean Flux Study IMBER: Integrated Marine Biochemistry and Ecosystem Research
 **FuE = Forschung und Entwicklung

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Global Themen: Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit

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