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Rahmenbekanntmachung des BMFTR zur Förderung von transnationalen Verbundvorhaben im Rahmen der Sustainable Blue Economy Partnership

Stichtag: Konkrete Stichtage werden über Förderaufrufe bekanntgegeben Programmausschreibungen

Bekanntmachung zur Förderung von transnationalen Verbundvorhaben im Rahmen der Strategie "Forschung für Nachhaltigkeit" und des Forschungsprogramms der Bundesregierung "MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit" zum Thema "Klimaneutrale, nachhaltige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Industrie" vom 12. September 2025 (Bundesanzeiger vom 10.10.2025).

Die Rahmenbekanntmachung steht im Zusammenhang mit der transnationalen Ausschreibung der Sustainable Blue Economy Partnership (SBEP). Die SBEP wird von der Europäischen Kommission unterstützt und im EU-Rahmen­programm für Forschung und Innovation "Horizont Europa" anteilig finanziert.

Die SBEP ist eine länderübergreifende Initiative, in der sich Mitglieds- und assoziierte Staaten mit der Europäischen Kommission zu einer strategischen Allianz zusammengeschlossen haben. Die SBEP koordiniert die transnationalen Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Länder an der Schnittstelle Wirtschaft – Wissenschaft – Politik – Gesellschaft. Die Mitgliedsländer verfolgen die Zielstellung, gemeinsam den notwendigen Wandel hin zu einer klimaneutralen, nachhaltigen, produktiven und wettbewerbsfähigen blauen Wirtschaft (nachhaltige Nutzung der Meeresressourcen) bis 2030 zu erreichen und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen gesunden Ozean bis 2050 zu schaffen.

Die SBEP will bestehende aber oft fragmentierte Aktivitäten der Mitgliedsländer verknüpfen, um gesamteuropäische, nationale und regionale Investitionen für marine und maritime Forschung und Innovation aufeinander abzustimmen und kontinuierlich fortzuentwickeln. Im Rahmen dieser Zielstellung sind jährlich gemeinsame Ausschreibungen zu prioritären Bereichen der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda geplant. Diese werden auf der Internetseite der SBEP veröffentlicht. An den Förderaufrufen beteiligen sich neben der Europäischen Kommission Förderinstitutionen aus inner- und außereuropäischen Ländern.

Die Rahmenbekanntmachung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) formuliert die speziellen Förderbedingungen für deutsche Partner innerhalb dieser transnationalen Ausschreibung und sieht die Veröffentlichung von regelmäßigen, spezifischen Förderaufrufen vor. Die jeweiligen Förderaufrufe nehmen Bezug auf die in dieser Rahmenbekanntmachung dargelegten Kriterien und werden auf der Internetseite Forschung für Nachhaltigkeit – FONA veröffentlicht.

Mit dieser Rahmenbekanntmachung will das BMFTR zukunftsweisende Lösungen für eine klimaneutrale, nachhaltige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft entwickeln. Übergeordnete Ziele sind:

  • Transformation der marinen und maritimen Wertschöpfungsketten in Richtung Klimaneutralität bis 2050 und zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030,
  • Bereitstellung von anwendungsorientiertem Wissen und Handlungsempfehlungen im Bereich mariner und maritimer Forschung und Innovation,
  • Förderung der transnationalen Zusammenarbeit bei der Umsetzung globaler, europäischer und nationaler Empfehlungen und Gesetzgebungen zur Umsetzung politischer Strategien,
  • Beitrag zum sozialen und digitalen Wandel, im Einklang mit der Agenda für eine nach­haltige blaue Wirtschaft der Europäischen Union durch die Entwicklung innovativer Governance-Strukturen und der Verbesserung der Ozeanbeobachtungskapazitäten,
  • Beitrag zur Umsetzung der sieben Ziele der "UN-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2030".

Die konkreten Schwerpunktbereiche werden innerhalb des zeitlichen Verlaufs der Partnerschaft der aktuellen wissenschaftlichen Entwicklung sowie an die Interessen der Förderländer angepasst. Daher sind diese den Förderaufrufen zu entnehmen.

Um die Förderziele zu erreichen, fördert das BMFTR im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung "MARE:N – Küsten-, Meeres und Polarforschung für Nachhaltigkeit" die Projekte deutscher Verbundpartner innerhalb der SBEP.

Jeder internationale Verbund muss aus mindestens drei Partnern aus unterschiedlichen Förderländern bestehen. Zusätzlich muss jeder internationale Verbund mindestens zwei Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus zwei verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten oder "Horizon Europe Associated Countries" mit einer Berechtigung für EU-Fördermittel aufweisen. Es sind maximal zwei deutsche Partner pro internationalem Verbund förderfähig.

Bedingung für alle Verbundprojekte ist die Einbeziehung eines breiten Spektrums von wissenschaftlichen Disziplinen, Industriepartnern, Zivilgesellschaft und politischen Akteuren. Jeder Verbund sollte mindestens einen Partner aus diesem Spektrum aufweisen. Die Einbindung von Interessengruppen in die Forschungsprojekte wird positiv bewertet, um Innovation, Politik und gesellschaftliche Relevanz zu verbessern und letztlich die Wirkung der Projekte zu erhöhen.

Auf regionaler Ebene sind Synergien mit den Leuchtturminitiativen der EU-Gewässermission "Restore our Oceans and Waters" vor allem bei der Valorisierung der Projektergebnisse herzustellen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den Projektträger Jülich beauftragt.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Ideenskizzen einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Die Vorlagefristen sind dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.

Quelle: BMFTR Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland EU Global Themen: Förderung Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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