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EU-Förderung für die innovative öffentliche Beschaffung nutzen

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Die Europäische Kommission hat die geplanten Ausschreibungen für das Jahr 2020 im EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation ─ Horizont 2020 – im Juli veröffentlicht. Insgesamt über 150 Mio. Euro stehen für diesen Zeitraum zur Unterstützung der innovativen öffentlichen Beschaffung bereit. Der DLR Projektträger hat alle Ausschreibungen der Fachprogramme in einem sog. Meta-Arbeitsprogramm zusammengestellt.

„Die Europäische Kommission möchte durch hohe Fördersummen die öffentlichen Beschaffungsabteilungen zur Entwicklung und zum Einkauf von innovativen Lösungen anregen“, erklärt Pamela Weber vom DLR Projektträger. „Die nachfrageorientierte Beschaffung von Innovationen in der Gesundheit, Energie oder Sicherheit ist für die europäische Kommission – besonders im vorkommerziellen Auftragswesen ─ ein wichtiger Baustein ihrer Innovationspolitik.“

Die EU lockt mit besonders attraktiven Förderquoten von bis zu 90 Prozent der Entwicklungskosten. „Außerdem sind die Erfolgschancen, eine Förderung zu erhalten, in diesem Bereich noch richtig gut –im Gegensatz zu anderen Ausschreibungen in Horizont 2020, wo es teilweise hohe Überzeichnungen gibt“, ergänzt Frau Weber.

Der DLR Projektträger hat die 21 Facharbeitsprogramme in Horizont 2020 untersucht und dann in einem neuen Meta-Arbeitsprogramm überblicksartig alle Ausschreibungen im Zusammenhang mit innovativer Beschaffung für das Jahr 2020 aufgelistet. „Das Meta-Arbeitsprogramm enthält zusätzlich die Ausschreibungstexte und alle wichtigen Informationen und Links, die man für die Antragstellung braucht. Es soll öffentlichen Beschaffungsabteilungen helfen, einen aktuellen Überblick zu bekommen, welche Fördermöglichkeiten im Rahmenprogramm Horizont 2020 zur Verfügung stehen und ob und wo eine Teilnahme für ihre Einrichtung in Frage kommen könnte“, resümiert Frau Weber.

Als Teil der Innovationspolitik regt die Europäische Kommission auch die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in der Beschaffung an. Das kann viele Vorteile bewirken: Ähnliche öffentliche Einrichtungen in Europa haben ähnliche Bedarfe, so lassen sich Kosten teilen, Risiken minimieren und die Stückzahlen erhöhen. Dafür kommen im Wesentlichen zwei Förderinstrumente zum Einsatz:

  • Das Instrument der Vorkommerziellen Auftragsvergabe (Pre Commercial Procurement, PCP) dient dazu, die bedarfsgerechte Entwicklung innovativer Lösungen anzuregen. Dafür schreibt ein europäisches Beschaffer-Konsortium ein mehrstufiges Forschungsprojekt aus (Machbarkeitsstudie, Prototypenentwicklung und -test). Dementsprechend hoch ist der Anteil der förderfähigen Kosten, der bei 90 Prozent liegt.
  • Für den Einkauf von innovativen Lösungen wird das EU-Förderinstrument Public Procurement of Innovative Solutions (PPI) eingesetzt, in dessen Rahmen 35 Prozent der Beschaffungskosten gefördert werden.

Antragsberechtigt sind alle natürlichen und juristischen Personen, die ein Konsortium aus mindestens drei voneinander unabhängigen Einrichtungen (in diesem Fall Beschaffer) aus mindestens drei unterschiedlichen EU-Mitgliedsstaaten (oder assoziierten Staaten) bilden.

Um öffentliche Beschaffungsabteilungen während des gesamten Antragsprozesses zu unterstützten, hat das Kompetenzzentrum Innovative Beschaffung KOINNO die EU-Kontaktstelle für öffentliche Beschaffung von Innovationen eingerichtet, die  zu allen Fragen der Antragstellung berät.

Quelle: DLR Projektträger, BMWi Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung Innovation

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