Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beabsichtigt, internationale Kooperationen zum Themengebiet „Kreislauffähige Wertschöpfung“ zu fördern. Grundlage ist das Fachprogramm „Zukunft der Wertschöpfung – Forschung zu Produktion, Dienstleistung und Arbeit“ (zukunft-der-wertschoepfung.de), welches Forschungsfragen zur Wertschöpfung der Zukunft betrachtet.
Die vorliegende Förderrichtlinie zielt darauf ab, im Rahmen von Eureka Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte zu fördern und Unternehmen hin zu einer kreislauffähigen Wertschöpfung zu befähigen. Diese kooperativen vorwettbewerblichen Forschungsvorhaben (Verbundprojekte) schaffen mit ihren Produkten, Dienstleistungen und Verfahren eine Basis zur Stärkung der Wertschöpfung in Deutschland und ermöglichen die Entwicklung von Systemen der kreislauffähigen Wertschöpfung. Ein gemeinsames Verständnis von nachhaltigen Produkten, Produktion und Nutzung soll sowohl im Industriebereich (B2B) als auch im Konsumentenbereich (B2C) neu geschaffen werden.
Zuwendungszweck dieser Förderrichtlinie ist es, den vielschichtigen Übergang und dessen Notwendigkeiten hin zu einer kreislauffähigen Wertschöpfung systemisch zu erforschen. Gefördert werden Verbundprojekte, welche mit ihren Innovation- und Entwicklungsansätzen zentrale Forschungsfragen zum Übergang in eine kreislauffähige Wertschöpfung beantworten und Methoden der ökonomisch und ökologisch sinnvollen werterhaltenden Nutzung für die Gesamtheit ihrer eingesetzten Materialien, Komponenten und Produkte umsetzen. Forschung in und mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird besonders gefördert.
Voraussetzung für die Förderung ist Kooperation in Form eines international aufgestellten Verbundprojekts mit Forschungspartnern aus Eureka-Mitgliedsländern, vorzugsweise aus den am Eureka-Call beteiligten Ländern: Chile, Dänemark, Estland, Frankreich, Kanada, Litauen, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien, Slowakei, Schweden, Südkorea, Türkei oder Ukraine. Im Regelfall sollten dabei Zuwendungsempfänger aus Deutschland mit Partnern aus ein oder zwei weiteren Ländern zusammenarbeiten.
Ergänzt werden die Verbundprojekte durch ein wissenschaftliches Projekt, das die geförderten (deutsch koordinierten) Verbundprojekte und die deutschen Partner aus den geförderten Eureka-Projekten in einen übergreifenden Rahmen stellt, mögliche Synergien erfasst, Zusammenarbeit ermöglicht und die erarbeiteten Ergebnisse bündelt und verbreitet. Ebenfalls wird der Austausch mit Eureka-Projekten, an denen keine deutschen Partner beteiligt sind, ausdrücklich begrüßt.
Diese Bekanntmachung wird gemäß den Verfahren von Eureka durchgeführt. Eureka ist eine internationale Initiative für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet technologischer Forschung und Entwicklung für zivile Zwecke. Ziel ist es, das in Europa vorhandene Potenzial an fachlichem Know-how und Ressourcen in Kooperationsprojekten zu bündeln und somit effektiver zu nutzen.
Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den Projektträger Karlsruhe (PTKA) beauftragt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind bis spätestens 30. September 2025 zunächst Projektskizzen (sogenannte Eureka-Projektanträge) in englischer Sprache und in elektronischer Form über des Eureka-Portal einzureichen. Die eingegangenen Eureka-Projektanträge werden nach den Kriterien bewertet, die mit dem veröffentlicht Eureka-Call worden sind.