StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zu Unterstützungsmaßnahmen für Fachhochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung für Horizont 2020

Bekanntmachung des BMBF zu Unterstützungsmaßnahmen für Fachhochschulen bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung für Horizont 2020

Stichtag: Elektronische Einreichung: 15.05.2014 / Schriftliche Einreichung: 30.5.2014 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung der Fachhochschulen (FH) bei der grenzüberschreitenden Vernetzung und Antragstellung für das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" - EU-Antrag-FH - vom 21. März 2014

Von Forschung und Entwicklung gehen wesentliche Impulse für die Wohlstandssicherung und Innovationsfähigkeit unserer Gesellschaft aus. Dazu tragen im deutschen Wissenschaftssystem u. a. die Fachhochschulen bei, die über ein hohes anwendungsnahes Forschungs- und Entwicklungspotenzial für den Wissens- und Technologietransfer in Unternehmen verfügen. Auf nationaler Ebene unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) durch das Programm "Forschung an Fachhochschulen" die anwendungsorientierte Forschung an FH. Innerhalb des europäischen Forschungsraums schöpfen die FH ihr Forschungspotenzial jedoch noch zu wenig aus. Die Beteiligung der FH an den bisherigen europäischen Forschungsrahmenprogrammen ist vergleichsweise niedrig: Lediglich 25 % aller FH haben sich am 7. Europäischen Forschungsrahmenprogramm beteiligt; Universitäten dagegen zu mehr als 75 %.

Das Europäische Rahmenprogramm für Forschung und Innovation "Horizont 2020" legt einen Schwerpunkt auf die Innovationsorientierung von Projekten zur Begegnung gesellschaftlicher Herausforderungen. Es bietet somit insbesondere den FH mit ihren stark anwendungsbezogenen Forschungsschwerpunkten zukünftig größere Chancen auf eine Förderung.

Daher sollen die FH im Rahmen dieser Bekanntmachung dabei unterstützt werden, sich auf die Antragstellung in "Horizont 2020" einzustellen. Im Speziellen sollen forschungsstarke FH-Professoren/Professorinnen die Chance erhalten, sich themenspezifisch auf eine europäische Antragstellung vorzubereiten.

Diese Bekanntmachung sowie die Bekanntmachung "EU-Strategie-FH" sollen die FH sowohl strategisch als auch themenspezifisch auf die Herausforderungen des neuen europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation "Horizont 2020" mit dem Ziel einstellen, ihr bestehendes Forschungspotenzial besser auszunutzen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Programm "Horizont 2020" bietet mit seiner anwendungsnahen Innovationsausrichtung sowie der verstärkten KMU-Förderung zusätzliche Chancen für FH. Daher sollen FH-Professoren/Professorinnen dabei unterstützt werden, sich auf europäischer Ebene zu vernetzen, um gemeinsam mit Forschungspartnern themenspezifische Projektvorschläge für "Horizont 2020" zu konkretisieren und entsprechende Anträge erfolgreich einzureichen.

Mit dieser Maßnahme zielt das BMBF darauf ab, die Beteiligung der FH an "Horizont 2020" als Partner, möglicherweise auch als Koordinatoren, von EU-Forschungsanträgen zu erhöhen. Es soll gezielt die Erstellung und Einreichung von konkreten Projektanträgen bei der EU unterstützt werden.

Insbesondere soll die Förderung den FH respektive Projektleitern/Projektleiterinnen die Möglichkeit eröffnen, Forschungsprojekte, die aktuell im Rahmen des BMBF-Programms "Forschung an Fachhochschulen" oder im Rahmen einer anderweitigen Bundesförderung bearbeitet werden, international weiterzuverfolgen und auszubauen.

Dabei ist diese Maßnahme auf die aktuellen Ausschreibungen ("Calls") von "Horizont 2020" ausgerichtet, die von der Europäischen Kommission am 11. Dezember 2013 veröffentlicht wurden:

http://ec.europa.eu/research/participants/portal/desktop/en/opportunities/h2020/index.html.

Weitere Informationen zu "Horizont 2020" finden sich unter http://www.horizont2020.de/.

1.2 Rechtsgrundlage

Die Förderung erfolgt auf der Grundlage einer Bund-Länder-Vereinbarung vom 28. Juni 2013 nach Artikel 91 Buchstabe b des Grundgesetzes zur Förderung der Fachhochschulforschung. Vorhaben können nach Maßgabe dieser Bekanntmachung, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung, Fördervoraussetzungen im Einzelnen

Ziel der Förderung ist eine erfolgreiche Vernetzung von FH-Professoren/Professorinnen auf europäischer Ebene und deren stärkere Beteiligung an Forschungsanträgen im Rahmen von "Horizont 2020". Gefördert werden Maßnahmen zur Erstellung von Forschungsanträgen, die bis spätestens Ende 2015 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden müssen.

2.1

Gefördert im Sinne dieser Bekanntmachung werden nur solche Aktivitäten zur europäischen Vernetzung und der Erstellung von Anträgen in "Horizont 2020", für die bereits feststeht,

  • dass es einen passenden Call in "Horizont 2020" mit Einreichungsfrist im Jahr 2014 oder 2015 gibt,
  • zu welchem der aktuell bekannt gegebenen Themen und Ausschreibungen von "Horizont 2020" ein Antrag eingereicht werden soll,
  • wie das konkrete Forschungs- bzw. Antragsthema lautet und welcher Art die Forschungskompetenz ist, die die FH zu dem Projekt beiträgt.

2.2

Eine weitere Fördervoraussetzung ist der Nachweis der an der antragstellenden FH vorhandenen Forschungskompetenz auf dem Gebiet der Thematik des geplanten EU-Antrags. Dazu müssen von der antragstellenden FH mindestens drei, zum Zeitpunkt der Antragseinreichung (Stichtag: 15. Mai 2014) und mindestens darüber hinaus noch ein Jahr laufende, bundes- und/oder EU-finanzierte FuE-Projekte mit inhaltlichem Bezug zum Thema des geplanten EU-Antrages nachgewiesen werden.

2.3

Die Projektleiter/Projektleiterinnen müssen nationale Drittmittelerfahrung und hohe Forschungskompetenz im entsprechenden thematischen Bereich nachweisen. Erfahrungen mit EU-Projekten oder EU-Antragstellungen sowie ein vorhandenes internationales Netzwerk müssen ebenfalls dargestellt werden.

2.4

Nach Möglichkeit sollte bereits entschieden sein, welche Partner sich an der EU-Antragstellung beteiligen werden und wer die Koordinatorenfunktion übernehmen wird (bei Beteiligung mehrerer FH am gleichen EU-Antrag ist nur eine FH zuwendungsberechtigt).

2.5

Es muss dargestellt werden, dass die zu erstellenden EU-Anträge im Laufe der Jahre 2014 oder 2015, spätestens jedoch bis zum 31. Dezember 2015 bei der Europäischen Kommission eingereicht werden.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte FH in Deutschland.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind in den Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO geregelt.

5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Jede antragsberechtigte FH kann im Rahmen dieser Bekanntmachung mehrere Anträge stellen. Pro Projektleiter/Projektleiterin kann nur ein Antrag gestellt werden.

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (Vollfinanzierung). Das beantragte Fördervolumen für dieses antragsvorbereitende Vorhaben soll im Regelfall 25 000 Euro nicht überschreiten. In begründeten Ausnahmefällen kann von dieser Förderhöchstgrenze abgewichen werden.

Die Laufzeit der mit dieser Bekanntmachung geförderten Vorhaben beträgt maximal 6 Monate, die Vorhaben müssen spätestens am 31. Dezember 2015 beendet sein.

Förderwürdig im Sinne dieser Bekanntmachung sind nur solche Aktivitäten, die auf eine konkrete Antragstellung bei den derzeit aktuellen Ausschreibungen ("Calls") von "Horizont 2020" hinauslaufen (siehe 1.1), z. B.:

  • Gespräche und Treffen mit Vertretern/Vertreterinnen der Nationalen Kontaktstellen (NKS) und anderweitiger Beratungsstellen (z. B. bei der EU-KOM) zur Erstellung von Anträgen für "Horizont 2020",
  • Kontaktaufnahme zu potenziellen europäischen/internationalen Partnern,
  • Recherchen zur Ermittlung des Standes von Wissenschaft und Technik, die über das übliche Maß hinausgehen,
  • Reisen zur Abstimmung bzw. Koordination einer Projektidee mit weiteren, auch internationalen Partnern zur Erstellung von Anträgen; Durchführung von Vernetzungsgesprächen,
  • (Vor-)Arbeiten zur Validierung von Lösungsansätzen/zur Erstellung einer Projektskizze,
  • Personal zur Erstellung des wissenschaftlichen Teils von Anträgen; Lehrdeputatsermäßigungen für projektleitende FH-Professoren/Professorinnen,
  • Personal zur Erstellung des administrativen Teils von Anträgen (keine Aufträge an entsprechende Dienstleister).

Zuwendungsfähig sind nur diejenigen Ausgaben, die unmittelbar mit dem Projekt in Zusammenhang stehen. Nicht zuwendungsfähig sind z. B. Ausgaben für Grundausstattung oder Infrastrukturleistungen (siehe BMBF-Vordruck 0027 "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis").

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Das BMBF hat den Projektträger Jülich (PtJ) mit der Durchführung dieser Maßnahme, der Koordinierung des Begutachtungsverfahrens und der Betreuung der einzelnen Projekte einschließlich der Auswertung und Erfolgskontrolle beauftragt:

Projektträger Jülich (PtJ)
Fachbereich Forschung an Fachhochschulen (PtJ BIO8)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich
http://www.ptj.de/forschung_fachhochschulen

Ansprechpartnerinnen sind:

Frau Irina Kobrin
Telefon: +49 24 61/61-39 26
i.kobrin(at)fz-juelich.de

Frau Dr. Marion Karrasch-Bott
+49 24 61/61-62 45
m.karrasch(at)fz-juelich.de 

7.2 Antragstellung/Kriterien der Förderentscheidung

Das Auswahlverfahren ist einstufig angelegt.

7.2.1 Vorlage, Begutachtung und Auswahl von Anträgen

In diesem Verfahren ist der Antrag über das Internetportal pt-outline gemäß den dort hinterlegten Hinweisen (https://www.pt-it.de/ptoutline/application/EU_ANTRAG_FH)

bis zum 15. Mai 2014, 23.59 Uhr

einzureichen. Verbindliche Anforderungen (u. a. eine Formatvorlage für die Vorhabenbeschreibung) sind dort ebenfalls niedergelegt.

Das Einreichen des Antrags bei pt-outline erfolgt durch Ausfüllen der dort hinterlegten online-Formulare und das Hochladen einer zip-Datei. Diese Datei muss folgende Dokumente beinhalten:

  1. Den formulargebundenen Förderantrag (Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung auf Ausgabenbasis - AZA).
    Dieser ist unter Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy-AZA" zu erstellen (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_software). Unter folgendem Link https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf können auch Richtlinien, Merkblätter, Hinweise, FAQ zur Projektpauschale und Nebenbestimmungen abgerufen werden. Die von der "easy"-Software erzeugte elektronische Version des ausgefüllten AZA-Antrags (pdf-Datei) muss der zip-Datei beigefügt werden.
  2. Das im Antrag generierte AZA 6.
    Die Seite ist rechtsverbindlich von der FH-Leitung zu unterschreiben, einzuscannen, um daraus eine pdf-Datei zu erstellen.
    Diese pdf-Datei muss als "AZA 6_Name der Hochschule.pdf" benannt werden.
  3. Die Vorhabenbeschreibung inkl. Anlagen.
    Die Datei ist entsprechend den unten aufgeführten Vorgaben zu erstellen, in eine pdf-Datei umzuwandeln und mit "Vorhabenbeschreibung_Name des/r Projektleiters/In.pdf" zu benennen.

Darüber hinaus ist die vollständige Vorhabenbeschreibung nach erfolgter elektronischer Einreichung in Papierform zusammen mit dem in "easy" erstellten und von der FH-Leitung unterzeichneten Antrag (Originalunterlagen, einfache Ausfertigung)

bis zum 30. Mai 2014

dem Projektträger einzureichen.

Aus der Vorlage eines Projektantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Nur vollständige Anträge inkl. Vorhabenbeschreibungen (vollständige zip-Datei bestehend aus elektronischem "easy"-AZA-Antrag als pdf-Datei, pdf-Datei des rechtsverbindlich unterschriebenen AZA 6 und pdf-Datei der Vorhabenbeschreibung sowie alle Unterlagen in Papierform), die zu den oben genannten Terminen beim Projektträger eingegangen sind, können zur Begutachtung zugelassen werden. Anträge, die den aufgeführten Anforderungen nicht genügen, werden nicht berücksichtigt.

Die Vorhabenbeschreibung darf einen Umfang von 4 Seiten nicht überschreiten (zuzüglich Anlagen). Dabei ist die in pt-outline und auf der Internetseite des PtJ (http://www.ptj.de/fachhochschulen-eu-antrag-fh) hinterlegte Formatvorlage zwingend zu verwenden (4 Seiten, Schriftart Arial, Schriftgröße 11, einfacher Zeilenabstand, zuzüglich Anlage, siehe unten). Die Vorhabenbeschreibung muss wie folgt gegliedert sein:

  1. Themenschwerpunkt in "Horizont 2020", zu dem der Antrag gestellt werden soll (z. B. "Führende Rolle der Industrie"); Call title, Call identifier, Call topic, Deadline des Calls, Verlinkung zu der entsprechenden EU-Webseite,
  2. Forschungskompetenz der FH: bislang in diesem Themenschwerpunkt durchgeführte Forschung an der antragstellenden FH (u. a. auch Darstellung der mindestens drei bundes- und/oder EU-finanzierten Projekte unter Angabe der Förderkennzeichen und des Fördervolumens) und Passgenauigkeit des geplanten EU-Antrags in das Forschungsprofil der FH,
  3. geplante Maßnahmen zur Erstellung des Antrags für "Horizont 2020" sowie zur Vernetzung mit Forschungspartnern, Ziele des EU-Antrags, Darstellung des geplanten Konsortiums (wenn möglich Interessensbekundungen oder ähnliche der Partner als Anlage),
  4. Vorarbeiten und Kompetenzen der Projektleitung sowie deren nationale/internationale Drittmittelerfahrung und gegebenenfalls bisherige Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU (Antragstellungen, bewilligte Projekte),
  5. beratende/unterstützende Strukturen, die genutzt werden sollen (an der FH und darüber hinaus); Strategie der FH in Hinblick auf "Horizont 2020"-Beteiligungen,
  6. Arbeitsplan und Zeitplan für das hier beantragte Vorhaben,
  7. erwarteter Mehrwert aufgrund der internationalen Zusammenarbeit.

Der Vorhabenbeschreibung dürfen als Anlage lediglich - soweit vorhanden - Interessensbekundungen der für eine EU-Antragstellung vorgesehenen Partner beigefügt werden. Weitere Anlagen sind nicht zugelassen. Weitere Details sind den FAQs (http://www.ptj.de/fachhochschulen-eu-antrag-fh) zu entnehmen.

7.2.2 Entscheidungsverfahren

Die eingegangenen Anträge werden unter Beteiligung eines externen Gutachtergremiums nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Umfang der Erfüllung der Fördervoraussetzungen im Einzelnen, Passfähigkeit des geplanten EU-Antrags zum ausgewählten EU-Call,
  • Mehrwert des Vorhabens für die Hochschule:
    • Beitrag dieses Vorhabens zur Stärkung der Netzwerkbildung der FH,
    • Beitrag des geplanten EU-Projektes (im Erfolgsfall) zur Stärkung des Forschungsprofils der FH.

Auf der Grundlage der Bewertungen des Gutachtergremiums werden die für eine Förderung geeigneten Anträge vom BMBF ausgewählt. Das BMBF entscheidet nach Qualitätsgesichtspunkten und auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel über die Bewilligung der Anträge. Das Auswahlergebnis wird den teilnehmenden FH schriftlich mitgeteilt. Die teilnehmenden FH haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihrer eingereichten Projektanträge.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes.

7.3 Berichtspflicht

Ergänzend zum Schlussbericht nach BNBest-BMBF 98 wird ein Bericht des/der Projektleiters/Projektleiterin mit folgendem Inhalt erwartet:

  • Dokumentation über das EU-Antragsverfahren: Aktivitäten, Ergebnisse und Höhe der Fördersumme. Falls das Ergebnis der EU-Antragstellung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte, ist dies nachzureichen.
  • SWOT-Analyse aus Sicht des/der EU-Antragstellers/EU-Antragstellerin im Hinblick auf zukünftige konkrete Antragstellungen im EU-Bereich, z. B. Empfehlungen zur internationalen Netzwerkbildung und zur Nutzung von Unterstützungsstrukturen für die Antragstellungen in EU-Forschungsrahmenprogrammen ("lessons learned", was hat im konkreten Fall gut funktioniert?).

8 Bekanntmachung

Diese Förderrichtlinie tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 21. März 2014.
Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Detmer

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Bildung und Hochschulen Förderung

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