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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung bilateraler Verbundvorhaben im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Meeres- und Polarforschung mit dem Vereinigten Königreich

Stichtag: 14.09.2017 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung bilateraler Verbundvorhaben im Rahmen der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Meeres- und Polarforschung mit dem Vereinigten Königreich im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit vom 2. Mai 2017 (Bundesanzeiger vom 30.05.2017).

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, Verbundvorhaben zu Forschung und Entwicklung auf dem Gebiet der Meeres- und Polarforschung unter Beteiligung britischer Verbundpartner im internationalen Kontext zu fördern.

Großbritannien und Deutschland verfügen über eine lange Tradition in der Polar- und Meeresforschung und mit den Forschungsschiffen James Clark Ross, Ernest Shackleton und Polarstern auch über moderne eisgängige Forschungsplattformen.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Im Rahmen einer britisch-deutschen Zusammenarbeit in der Meeres- und Polarforschung fordern das Bundesministerium für Bildung und Forschung der Bundesrepublik Deutschland (BMBF) und das National Environmental Research Council (NERC) zur Einreichung von Anträgen für bilaterale Forschungsprojekte auf.

Antragsteller können in diesem Rahmen nach Maßgabe der jeweils geltenden nationalen Förderbestimmungen und -verfahren Fördermittel von BMBF bzw. NERC erhalten. Die Ausarbeitung von Projektanträgen und die Antragstellung sollten durch die deutschen und britischen Projektpartner gemeinsam erfolgen.

Klimawandel und geopolitische Entwicklungen rücken die Polargebiete, insbesondere die Arktis, zunehmend in den Fokus von wissenschaftlicher, politischer und wirtschaftlicher Aufmerksamkeit. Die Arktis reagiert besonders sensibel auf globale Änderungen, sodass extreme regionale und lokale Abweichungen zu den Vorhersagen von Klimamodellen zu beobachten sind. Der drastische Rückgang des arktischen Meereises, die Veränderung der Tiefenwasserbildung und die Veränderung/Verschiebung von marinen Ökosystemen in hohen Breiten sind dabei besorgniserregende Folgen.

Die Ursachen und Konsequenzen dieser Änderungen zu verstehen, ist eine enorme Herausforderung für die Wissenschaft; insbesondere gilt das Nordpolarmeer immer noch als eine der am wenigsten erforschten Regionen der Erde. Sollte sich das Abschmelzen weiter Teile der polaren Vereisung langfristig bestätigen, wird sich das Gesicht in diesen Regionen aber auch die polaren Ökosysteme und die zugrunde liegende Biogeochemie zunehmend verändern.

Internationale Zusammenarbeit ist notweniger denn je. Denn die Herausforderungen des Klimawandels, das Verständnis der wirksamen Schlüsselprozesse, ebenso wie der Schutz der Meere und die ökologisch-verträgliche Nutzung mariner Ressourcen bestehen global. Die Risiken, die sowohl durch den Klimawandel selbst als auch durch potenzielle wirtschaftliche Nutzung für das arktische Ökosystem und die Gesellschaft entstehen, sind ebenso wenig bekannt wie Rückwirkungen auf das globale Klima.

Die augenblicklichen und zukünftigen Veränderungen im arktischen Meeresökosystem und den damit verbundenen biogeochemischen Kreisläufen werden weitreichende Auswirkungen auf die Umwelt aber auch auf unsere Industrie wie die Fischerei und den Tourismus haben. Die Fähigkeit, diese Veränderungen zu verstehen und besser vorherzusagen, ist daher entscheidend für politische und gesellschaftliche aber auch zwischenstaatliche Reaktionen auf diese Herausforderungen.

Die Veränderungen in den physikalischen und chemischen Eigenschaften des Meerwassers sowie der Eisbedeckung in der Arktis werden zu großen und bisher unbekannten Veränderungen in den arktischen Ökosystemen führen, die biologische Prozesse auf allen trophischen Ebenen von Physiologie bis hin zu Nahrungsketten, biogeochemischen Kreisläufen, Artenverteilung und ganzen Ökosystemen beeinflussen werden.

Der Schwerpunkt dieser Bekanntmachung liegt auf der Entwicklung eines fundamentalen und quantitativen Verständnisses, um Vorhersagen zu Auswirkungen des künftigen Wandels auf biologische und biogeochemische Prozesse, die Produktivität, die Artenverteilungen, die Nahrungsketten und die Ökosysteme zu ermöglichen.

1.2 Rechtsgrundlagen

Der Bund gewährt die Zuwendungen nach Maßgabe dieser Richtlinie, der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften sowie der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)" oder der "Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)" des BMBF. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfüllt die Voraussetzungen der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der EU-Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union ("Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung" – AGVO) (Abl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) und ist demnach im Sinne von Artikel 107 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar und von der Anmeldepflicht nach Artikel 108 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union freigestellt. Die Förderbekanntmachung ist Teil des BMBF-Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklung" (FONA3).

Gemäß Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe a und b AGVO werden Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund einer früheren Kommissionsentscheidung zur Feststellung der Rechtswidrigkeit und Unvereinbarkeit einer Beihilfe mit dem Binnenmarkt keine Folge geleistet haben, von der Förderung ausgeschlossen.

2 Gegenstand der Förderung

Gefördert werden Verbundvorhaben, die in enger Kooperation zwischen deutschen und britischen Partnern Forschungs- und Entwicklungsfragen aufgreifen und im Rahmen eines Wettbewerbs ausgewählt werden.

Die Förderung umfasst grundsätzlich Forschungseinrichtungen und Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben. Die Förderung der ausländischen Projektteilnehmer durch das Partnerland wird vorausgesetzt und ist in der Vorhabenbeschreibung darzulegen. Für eine erfolgreiche Umsetzung der geplanten Projekte sind entsprechende politische Rahmenbedingungen in den beteiligten Ländern, die Einbeziehung der Fahrtleiter der polaren Forschungsschiffe und gegebenenfalls schriftliche Kooperationsvereinbarungen mit den Verwaltungen der Betreiber erforderlich.

Die geförderten Vorhaben sollen die nationalen Aktivitäten des BMBF zur Förderung der Polar- und Meeresforschung flankieren und einen ergänzenden Beitrag zur Erreichung der förderpolitischen Zielsetzungen, die mit diesen Maßnahmen verfolgt werden, leisten.

Das übergeordnete Ziel dieses Aufrufs ist es, gemeinsame deutsch-britische Projekte zu fördern, die das Verständnis dafür verbessern, wie sich Veränderungen in der physischen Umgebung (Eis und Ozean) auf die groß angelegte Ökosystemstruktur und die biogeochemische Funktionsweise des Arktischen Ozeans auswirken werden. Um die potenziellen Auswirkungen zu verstehen und Vorhersagen für zukünftige Veränderungen der Ökosystemdienstleistungen machen zu können, sollte mindestens einer von zwei Arbeitsschwerpunkten adressiert werden:

  • Entwicklung eines quantifizierten Verständnisses der Struktur und Funktionsweise arktischer, mariner Ökosysteme.
  • Erfassung der Sensibilität mariner Ökosysteme, ihrer Funktionsweise und Dienstleistungen auf multiple Stressoren und die Ableitung von Vorhersagen zu Auswirkungen des globalen Wandels in der Arktis.

Projektvorschläge können zu folgenden Themenfeldern eingereicht werden:

Herausforderung 1: Entwicklung eines quantifizierten Verständnisses der Struktur und Funktionsweise der arktischen Ökosysteme

Um Vorhersagen der Auswirkungen des Wandels machen zu können, bedarf es quantitativer und experimenteller Analysen der Schlüsselprozesse, die die Verteilung der arktischen Organismen, die Struktur von Nahrungsketten und Wechselwirkungen mit biogeochemischen Kreisläufen beeinflussen.

  1. Charakterisierung von Nahrungsketten und biogeochemischen Kreisläufen bei Gegenüberstellung von charakteristischen Regionen mit und ohne Eisbedeckung
    Es gibt große strukturelle Unterschiede in arktischen Nahrungsketten, die die relative Häufigkeit von hohen arktischen Eis-assoziierten Organismen im Vergleich zu subarktischen/borealen Arten widerspiegeln. Veränderungen in Meereis haben daher voraussichtlich einen großen Einfluss auf die Artenverteilungen und die Ökosystemstruktur. Die Unterschiede in der Produktivität und der Zusammensetzung der Zooplanktongemeinschaft haben Einfluss auf höhere trophische Ebenen. Meereis ist auch ein kritischer Lebensraum für viele damit assoziierte Arten sowohl als Substrat als auch Revier zur Beutesuche. Der Verlust von Meereis kann den Zugang zu Beute und Lebensraum für Meeressäuger und Seevögel grundlegend ändern.
    Das Meereis beeinflusst die Struktur der Wassersäule, das Lichtfeld, das Karbonatsystem, die Nährstoffversorgung sowie den Austausch von biogenen Gasen. Eisschmelze, Schneeschmelze und Niederschlag haben Schlüsselrollen bei der Kontrolle der Phytoplankton-Gemeinschaften von Unter-Eis- und Eisrandblüten und beeinflussen biogeochemische Zyklen in der Wassersäule.
  2. Beschreibung der sich ändernden Saisonalität und deren Auswirkungen auf biologische und biogeochemische Prozesse und Ökosysteme des arktischen Ozeans
    Da Meereis-Bedeckung in der Arktis abnimmt, verändert sich auch die saisonale Dynamik der regionalen marinen Ökosysteme. Bei längeren Perioden ohne Eisbedeckung kann das Gleichgewicht der autotrophischen und heterotrophen Produktion verändern, die Übertragung von Energie auf höhere trophische Ebenen und den Fluss von Kohlenstoff in den tieferen Ozean beeinflussen. Es gibt umfangreiche Studien der Sommer-Prozesse und es gab einige wichtige internationale Anstrengungen zum Verständnis der Prozesse arktischer mariner Ökosysteme im Winter. Allerdings haben wir noch bedeutende Wissenslücken in unserem Verständnis der saisonalen Dynamik sowie der räumlichen Konnektivität von Prozessen in Nahrungsketten. Das Verständnis der saisonalen biogeo­chemischen und Ökosystem-Dynamik über eine Reihe unterschiedlicher Eisbedingungen durch eine Kombination von Beobachtungen, Experimenten und Modellierung ist entscheidend für ein mechanistisches Verständnis der wichtigsten zugrunde liegenden Prozesse.

Herausforderung 2: Erfassung der Sensibilität mariner Ökosysteme, ihrer Funktionsweise und Dienstleistungen auf multiple Stressoren und die Ableitung von Vorhersagen zu Auswirkungen des globalen Wandels in der Arktis

Obwohl Meereis das charakteristische Merkmal der arktischen Ökosysteme ist, treten auch in anderen fundamentalen Einflussfaktoren in diesen Regionen Veränderungen auf. Dazu gehören Temperatur, pH-Wert, Nährstoffe, Lichtverfügbarkeit und Verunreinigungen. Das Verhalten von langlebigen Toxinen mit wechselnden Eisregimen und die Exposition von Organismen, die in Eis während Eisbildung und Schmelzen leben, sind derzeit unbekannt.

  1. Auswirkungen der Veränderung der anorganischen und organischen Nährstoffversorgung auf die Ökosystemstruktur und -funktion
    Änderungen in der Eisbildung und Schmelze von Meereis, Gletscherschmelze, Süßwassereintrag und der vertikalen Vermischung werden voraussichtlich die elementare Stöchiometrie (C: N: P: Si: Fe) und Nährstoffkonzentrationen im Arktischen Ozean verändern. Dies führt zu unbekannten Auswirkungen auf die autotrophe und heterotrophe Struktur der Artenzusammensetzung und auf das Gleichgewicht zwischen der Kohlenstoffaufnahme und der CO2-Produktion.
  2. Sensitivität gegenüber multipler Stressoren und Entwicklung von Modellen zu Lebenszyklen von Schlüsselarten, Nahrungsketten, biogeochemischen Zyklen und ganzen Ökosystemen
    Um die Widerstandsfähigkeit von Arten und Nahrungsketten in arktischen Ökosystemen, die mehreren Einfluss­faktoren des globalen Wandels ausgesetzt sind, bewerten zu können, müssen genetische, physiologische, verhaltensbezogene und ökologische Auswirkungen untersucht werden. Arktische Ökosysteme werden von Arten mit komplexen Lebenszyklen dominiert, die langlebig und stark an die stark saisonalen Umgebungen angepasst sind. Viele dieser Arten reagieren wahrscheinlich empfindlich auf Veränderungen und ihre zukünftige Verteilung und Häufigkeit wird stark von ihren genetischen und physiologischen Fähigkeiten abhängen sich anzupassen. Das Verständnis der räumlichen und zeitlichen Veränderungen dieser Lebenszyklen (über mehrere trophische Ebenen einschließlich Plankton, Fische, Seevögel und Meeressäugetiere) wird entscheidend für die Entwicklung von Vorhersagen zu Auswirkungen sein.
  3. Vorhersagen zu Auswirkungen des globalen Wandels
    Die Verbesserung von Vorhersagen zu Auswirkungen des arktischen Wandels auf Arten, biogeochemische Zyklen und ganze Ökosysteme ist als Entscheidungshilfe für Maßnahmenkataloge zur Abschwächung der Auswirkungen des globalen Wandels auf unsere Gesellschaft und Wirtschaftssysteme essentiell. Die Entwicklung solcher Modelle wird ein wichtiger Beitrag zur internationalen Plattform für Biodiversität & Ökosystem ­Services (IPBES) sein, in der die Auswirkungen des künftigen Wandels auf Biodiversitäts- und Ökosystemleistungen bewertet werden.

Außerdem sollen die Verbundvorhaben einen Beitrag zu mindestens einem der vier Ziele der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung liefern:

  • Die Forschungszusammenarbeit zwischen weltweit führenden Einrichtungen stärken.
  • International Innovationspotenziale erschließen.
  • Die Kooperation in Bildung, Forschung und Entwicklung nachhaltig fördern.
  • International Verantwortung übernehmen und globale Herausforderungen bewältigen.

Die internationale Kooperation, der dadurch entstehende Mehrwert bei der Umsetzung der wissenschaftlich-technischen Zusammenarbeit auf dem Gebiet der "Polar- und Meeresforschung" und der Beitrag zur Umsetzung der "Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung" stehen im Vordergrund der Fördermaßnahme. Des Weiteren bietet die Fördermaßnahme die Möglichkeit Projektideen umzusetzen, die im Rahmen von Anbahnungsmaßnahmen erarbeitet wurden.

Weitere Informationen zur "Internationalisierungsstrategie der Bundesregierung" sind im Internet erhältlich unter www.bmbf.de/pub/Internationalisierungsstrategie.pdf.

Gefördert werden die deutschen Partner ausschließlich in bilateralen deutsch-britischen Konsortien. Alle beteiligten Partner müssen ihren Finanzbedarf inklusive möglicher Eigenleistungen verbindlich belegen.

Das National Environmental Research Council hat eine parallele Ausschreibung vorgesehen und kann hier eingesehen werden. Die bilateralen begutachtungsfähigen Projektskizzen müssen über den englischen Partner bei NERC eingereicht werden.

3  Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt auf deutscher Seite sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie relevante Verbände mit Sitz in Deutschland. Eine Zusammenarbeit mit britischen Partnern wird vorausgesetzt. Für Unternehmen im ausländischen Mehrheitsbesitz gelten Einschränkungen. Die Antragstellung und gegebenenfalls Verbundkoordination durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt. Zur KMU-Definition der Europäischen Kommission siehe: https://ec.europa.eu/commission/index_de.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

4.1 Allgemeine Zuwendungsvoraussetzungen

  • Die Vorhaben müssen jeweils einen Projektkoordinator aus jedem Land haben.
  • Eine gemeinsame deutsch-britische Zusammenarbeit ist verpflichtend. Das beantragte Projekt ist von den britischen und deutschen Projektpartnern gemeinsam vorzubereiten und durchzuführen.
  • Der Projektkoordinator jeder Seite muss einer wissenschaftlichen Einrichtung oder einem Forschungsinstitut angehören.
  • Die Projektkoordinatoren übernehmen die Verantwortung für die Ausführung der Forschungsarbeiten während der gesamten Projektlaufzeit.
  • Der Nutzen für deutsche Projektpartner im Hinblick auf deren wirtschaftliche bzw. wissenschaftliche Ziele sollte angemessen sein.

4.2 Voraussetzungen für deutsche Antragsteller

Für die Förderung deutscher Antragsteller gelten die BMBF-Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis.

Die Verbundvorhaben sollen eine Laufzeit von drei Jahren nicht überschreiten. Es ist ein gemeinsamer Laufzeitbeginn zum 1. März 2018 geplant. Die Gesamtkosten der jeweiligen bilateralen Verbundskizzen sollten 800 000 Euro nicht übersteigen.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation Horizont 2020 vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte ­Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten bilateralen Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Im Rahmen der Programmsteuerung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Die in- und ausländischen Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Koopera­tionsvereinbarung (siehe oben). Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche ­Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden. Einzelheiten sind dem "Merkblatt für Antragsteller/Zuwendungsempfänger zur Zusammenarbeit der Partner von Verbundprojekten", das von Antragstellern und Zuwendungsempfängern zu beachten ist, zu entnehmen (BMBF-Vordruck Nr. 0110, Fundstelle; https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare; Bereich BMBF → Allgemeine Vordrucke und Vorlagen für Berichte).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Die AGVO lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF 98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF 98) sowie die "Besonderen Nebenbestimmungen für den Abruf von Zuwendungen im mittelbaren Abrufverfahren im Geschäftsbereich des BMBF" (BNBest-mittelbarer Abruf-BMBF), sofern die Zuwendungsmittel im sogenannten Abrufverfahren bereitgestellt werden.

Bei Zuwendungen an Kommunen bzw. Gebietskörperschaften werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für ­Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (ANBest-GK) Bestandteil der Zuwendungsbescheide.

Wenn der Zuwendungsempfänger seine aus dem Forschungsvorhaben resultierenden Ergebnisse als Beitrag in einer wissenschaftlichen Zeitschrift veröffentlicht, so soll dies so erfolgen, dass der Öffentlichkeit der unentgeltliche elektronische Zugriff (Open Access) auf den Beitrag möglich ist.

Dies kann dadurch erfolgen, dass der Beitrag in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich zugänglichen elektronischen Zeitschrift veröffentlicht wird. Erscheint der Beitrag zunächst nicht in einer der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglichen Zeitschrift, so soll der Beitrag – gegebenenfalls nach Ablauf einer angemessenen Frist (Embargofrist) – der Öffentlichkeit unentgeltlich elektronisch zugänglich gemacht werden (Zweitveröffentlichung). Im Falle der Zweit­veröffentlichung soll die Embargofrist zwölf Monate nicht überschreiten.

Das BMBF begrüßt ausdrücklich die Open Access-Zweitveröffentlichung von aus dem Vorhaben resultierenden wissenschaftlichen Monographien.

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers, Antragsunterlagen, sonstige Unterlagen und Nutzung des elektronischen Antragssystems

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF folgenden Projektträger beauftragt:

Projektträger Jülich
Meeresforschung, Geowissenschaften, Schiffs- und Meerestechnik (MGS)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Schweriner Straße 44
18069 Rostock

Ansprechpartner ist:

Herr Dr. Ulrich Wolf
Fachbereich System Erde (PtJ-MGS 1)
Telefon: +49 3 81/20 35 62 77
E-Mail: u.wolf(at)fz-juelich.de

Es wird empfohlen, vor der Einreichung einer Projektskizze mit dem Projektträger Kontakt aufzunehmen.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Für FuE-Verbundvorhaben ist ein zweistufiges Auswahl- und Entscheidungsverfahren vorgesehen.

7.2.1 Projektskizze

In der ersten Verfahrensstufe sind dem NERC aussagefähige Projektskizzen in elektronischer Form bis zu folgendem Stichtag vorzulegen: 14. September 2017

Die gemeinsame, in Englisch abgefasste Projektskizze muss durch den Koordinator nach Abstimmung mit den vorge­sehenen Verbundpartnern beim Research Councils’ Joint Electronic Submission System (Je-S) in der in der englischen Ausschreibung (siehe: http://www.nerc.ac.uk/research/funded/programmes/arcticocean/news/ao2/) festgelegten Form und Umfang eingereicht ­werden.

Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Projektskizzen müssen eine Projektbeschreibung und eine nachvollziehbare Finanzplanung beinhalten, die selbst­erklärend ist und eine Beurteilung ohne weitere Recherchen zulässt.

Entsprechend der Qualität der eingereichten Skizzen werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt und zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze und eventuell weiterer vorgelegter Unterlagen, die im Rahmen dieser Verfahrensstufe eingereicht wurden.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

Bei positiver Bewertung werden die deutschen Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen und der formalen Kriterien durch den Projektträger schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Dafür stellt jeder deutsche Teilnehmer des Verbundkonsortiums über das elektronische Antragssystem "easy-Online" (https://foerderportal.bund.de/easyonline) einen separaten Antrag (auf AZA- oder AZK-Basis).

Die Anträge sollen insbesondere die folgenden Informationen beinhalten: detaillierter Arbeitsplan inklusive vorhabenbezogener Ressourcenplanung und Meilensteinplanung, detaillierter Finanzplan des Vorhabens, ausführlicher Ver­wertungsplan, Darstellung der Notwendigkeit der Zuwendung. Gegebenenfalls sind dabei Auflagen aus der ersten Stufe zu berücksichtigen.

Die eingegangenen förmlichen Förderanträge werden nach folgenden Kriterien bewertet und geprüft:

  • Zuwendungsfähigkeit der beantragten Mittel,
  • Notwendigkeit und Angemessenheit der beantragten Mittel,
  • Nachvollziehbarkeit der Erläuterungen zum Finanzierungsplan,
  • Qualität und Aussagekraft des Verwertungsplans, auch hinsichtlich der förderpolitischen Zielsetzungen dieser ­Fördermaßnahme,
  • gegebenenfalls Umsetzung der Auflagen aus der ersten Stufe und Einhaltung des dort zur Förderung empfohlenen Finanzrahmens.

Für die zeitnahe Bearbeitung und Förderentscheidung sollten die formgebundenen Anträge dem Projektträger spätestens zwei Wochen nach der Aufforderung vorgelegt werden.

Nach abschließender Prüfung der förmlichen Förderanträge entscheidet das BMBF auf der Basis der verfügbaren Haushaltsmittel und nach den in Nummer 2 sowie in Nummer 7.2.1 und 7.2.2 genannten Kriterien durch Bescheid über die Bewilligung der vorgelegten Anträge. Aus der Vorlage eines förmlichen Förderantrags kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Rückgabe eines eingereichten Förderantrags.

7.3 Zu beachtende Vorschriften

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der ­gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungs­verfahrensgesetzes, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen zugelassen wurden.

8 Geltungsdauer

Die Förderrichtlinie tritt mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft und ist bis zum Ablauf des 31. Dezember 2021 gültig.

Bonn, den 2. Mai 2017

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Rudolf Leisen

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Vereinigtes Königreich (Großbritannien) EU Themen: Umwelt u. Nachhaltigkeit Geowissenschaften

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