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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächern

Stichtag: 31.01.2020 und 31.01.2021 (zwei Ausschreibungsrunden) Programmausschreibungen

„Kleine Fächer – Zusammen stark“: Richtlinie zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächern vom 25. Juli 2019 (Bundesanzeiger vom 02.09.2019). Frühzeitige Kooperationen und Vernetzungen auch mit internationalen Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern werden vorausgesetzt.

Das Ziel dieser Förderlinie ist die Stärkung der Kleinen Fächer durch die Bildung von Netzwerken und Verbünden. Ein wesentlicher Aspekt ist dabei die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Das jeweilige Kleine Fach soll strukturell in seinem eigenen Profil und seinem Beitrag zum Standort gestärkt werden. Zum Prozess der Verbundbildung gehört die Reflexion auf dessen Gelingensbedingungen und die Frage nach einer nachhaltigen Wirkung in der Hochschullandschaft.

Um dieses Ziel zu erreichen, fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Forschungsgruppen, die innovative Themen und Fragestellungen der Kleinen Fächer bearbeiten. Die Förderung gliedert sich in eine Hauptphase und eine Transferphase:

  • Hauptphase (Förderung der Forschungsgruppe): In den Jahren 2020 und 2021 werden jeweils bis zu fünf Verbundvorhaben (Forschungsgruppen) zur Förderung über ein Begutachtungsverfahren ausgewählt. Die ausgewählten Forschungsgruppen bestehend aus einer Leitung – erfahrene/r Wissenschaftlerin/Wissenschaftler aus den geistes- und sozialwissenschaftlichen Kleinen Fächern – und bis zu 5 Nachwuchswissenschaftlerinnen/Nachwuchswissenschaftler erhalten die Möglichkeit, sich für den Zeitraum von vier Jahren an einer Universität, Hochschule mit Promotionsrecht, Fachhochschule und außer­universitären Forschungseinrichtung in Deutschland mit selbstgewählten, innovativen und gegebenenfalls interdisziplinären Forschungsfragen zu beschäftigen.
  • Transferphase (anschließende Einzelförderung): Gegenstand der Förderung in der Transferphase sind Einzelvorhaben mit einer Laufzeit von einem Jahr. Die Transferphase dient der Entwicklung und Umsetzung eines mit der/den Universitäts-/Hochschulleitung/en abgestimmten Konzeptes zur Struktur- und Profilstärkung der betroffenen Kleinen Fächer in Deutschland.

Die Einbindung von außeruniversitären Einrichtungen und eine regionale oder internationale Ausrichtung bei der Zusammensetzung der Verbundpartner werden ausdrücklich begrüßt. Frühzeitige Kooperationen und Vernetzungen mit anderen nationalen sowie internationalen Forschungseinrichtungen und Wissenschaftlerinnen/Wissenschaftlern werden dabei sowohl in der Haupt- als auch in der Transferphase vorausgesetzt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Gesellschaft, Innovation, Technologie, Geistes- und Sozialwissenschaften, beauftragt. Das Antragsverfahren für die Hauptphase ist zweistufig angelegt. Die Vorlage der Projektskizzen ist in zwei Ausschreibungsrunden vorgesehen. Projektskizzen sind bei dem beauftragten Projektträger bis zu folgenden Stichtagen einzureichen: 31. Januar 2020 und 31. Januar 2021.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Bildung und Hochschulen Förderung Geistes- und Sozialwiss.

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