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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung eines Projekts zum Thema "Geistes- und Sozialwissenschaften: Forschung, Vernetzung, Perspektiven"

Stichtag: 30.11.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung eines Projekts zum Thema "Geistes- und Sozialwissenschaften: Forschung, Vernetzung, Perspektiven" vom 28. Juli 2020 (Bundesanzeiger vom 19.08.2020). Das Begleitvorhaben soll die Internationalisierung und die Vernetzung der Geistes- und Sozialwissenschaften im Bereich ausgewählter Förderlinien des BMBF unterstützen.

Innerhalb des Rahmenprogrammschwerpunkts „Gestaltungs- und Entwicklungsräume für die Wissenschaft schaffen“ bietet das BMBF Förderangebote, die beispielsweise wissenschaftliche Freiräume im internationalen Kontext schaffen, die Weiterentwicklung und Stärkung von Disziplinen und Forschungsfeldern vorantreiben und Experimentierräume für Zukunftsfragen eröffnen. In diesem Kontext wird mit der Förderrichtlinie „Geistes- und Sozialwissenschaften: Forschung, Vernetzung, Perspektiven“ ein wissenschaftliches Begleitvorhaben ausgeschrieben.

Das Begleitvorhaben soll die Internationalisierung und die Vernetzung der Geistes- und Sozialwissenschaften im Bereich ausgewählter Förderlinien des BMBF unterstützen (vor allem Maria-Sibylla-Merian-Centres, Käte Hamburger Kollegs, Regionalstudien-Zentren und -Verbünde) und durch Forschung zur Entwicklung des Förderbereichs beitragen. Ziel der Bekanntmachung ist es, „globales Wissen“ in unterschiedlichen politischen, sozialen und ökonomischen Gesellschaften im Kontext der Geistes- und Sozialwissenschaften zu erzeugen.

Das Vorhaben soll dazu:

  • in der Hauptsache Grundlagenforschung in der Wissenschaftsforschung im Bereich der Geistes- und Sozialwissenschaften durchführen,
  • darüber hinaus Wissen zu wissenschaftlichen und strukturellen Bedingungen der Geistes- und Sozialwissenschaften – national wie international – erfassen, in einen übergreifenden wissenschaftlichen und gesellschaftlichen Rahmen stellen und in die Beratung zu Prozessen und Vorschlägen im Kontext der BMBF-Förderung in den Geistes- und Sozialwissenschaften einspeisen sowie
  • die Vernetzung ausgewählter Förderlinien des BMBF befördern.

Antragsberechtigt sind staatliche und nicht staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Nicht antragsberechtigt sind Zuwendungsempfänger der genannten BMBF-Förderlinien (Maria-Sibylla-Merian-Centres, Käte Hamburger Kollegs, Regionalstudien).

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR-Projektträger - Gesellschaft, Innovation, Technologie beauftragt. Das Antragsverfahren ist einstufig angelegt. Dem Projektträger sind bis spätestens 30. November 2020 vollständige Förderanträge vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Förderung Geistes- und Sozialwiss.

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