StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET SIINN "Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und Nanotechnologie"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET SIINN "Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und Nanotechnologie"

Stichtag: 16.01.2015 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung transnationaler Forschungsprojekte innerhalb des ERA-NET SIINN "Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und Nanotechnologie" im Rahmenprogramm "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft" - WING

Vorbemerkungen

Dies ist die nationale Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) in Bezug auf die dritte transnationale Bekanntmachung des ERA-NETs SIINN. Die Förderrichtlinien "Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und Nanotechnologie" werden gleichzeitig mit der entsprechenden englischsprachigen Bekanntmachung des ERA-NETs SIINN veröffentlicht. Ziel des ERA-NETs ist die Koordinierung von Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der beteiligten Staaten in der auf Nanowissenschaft und Nanotechnologie bezogenen Sicherheits- und Risikoforschung im Hinblick auf innovative industrielle Anwendungen von Nanotechnologie. Durch die transnationalen Förderaktivitäten sollen länderübergreifende Kooperationen europäischer und US-amerikanischer Forschergruppen aus Wirtschaft und Wissenschaft unterstützt werden, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit Europas als FuE-Standort zu steigern und das international verfügbare Wissen hinsichtlich der Auswirkungen von synthetischen Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt zu vergrößern.

SIINN ist eine gemeinsame Initiative von 19 Partnern aus 14 europäischen Ländern bzw. Regionen. Im Rahmen der dritten SIINN-Bekanntmachung steht die Beteiligung an Projekten Unternehmen und Forschungseinrichtungen in folgenden Ländern offen:

  • Belgien
  • Deutschland
  • Österreich
  • Portugal
  • Region Nord-Pas-de-Calais (Frankreich)
  • Rumänien
  • Spanien
  • USA

Durch die Teilnahme von Förderagenturen aus den USA sind neben rein europäischen Verbundprojekten im Rahmen des ERA-NETs SIINN auch europäisch-amerikanische Forschungsverbünde förderfähig. Antragsteller sollen unbedingt die Hinweise in den englischsprachigen "Guidelines for Applicants" berücksichtigen. Dort werden im Anhang B die jeweiligen nationalen Rahmenbedingungen für Projektpartner aus anderen Ländern spezifiziert.
Darüber hinaus können in jedem Projekt auch Partner aus anderen Staaten bzw. Regionen als den zuvor genannten teilnehmen, falls sie ihre Finanzierung auf anderem Wege als über das ERA-NET SIINN sicherstellen. Auf die im Abschnitt 4 aufgeführten Beteiligungsregeln wird in diesem Zusammenhang hingewiesen.

Die nachfolgenden Regelungen des Abschnitts 2 sowie von Teilen der Abschnitte 4 und 7 werden zeitnah auch von den Förderagenturen der anderen an der Bekanntmachung teilnehmenden Länder bzw. Regionen veröffentlicht. Dagegen sind die Regelungen der Abschnitte 1.1, 1.2, 3, 5 und 6 spezifisch nur auf potenzielle Antragsteller in Deutschland ausgerichtet. Die Partner der anderen Regionen und Länder veröffentlichen vergleichbare an das jeweilige regionale/nationale Recht angepasste Regelungen.

Für diese Fördermaßnahme wurden von den beteiligten Förderorganisationen gemeinsame begleitende Dokumente verfasst. Sie bilden die inhaltliche Grundlage dieser Bekanntmachung und können von der SIINN-Webseite (http://www.siinn.eu) heruntergeladen werden. Es ist zwingend erforderlich, alle begleitenden Dokumente im Sinne einer zielführenden Konzeption von Anträgen für internationale Forschungskooperationen zu beachten. Entsprechende Dokumente werden zeitnah von allen an der Ausschreibung beteiligten Partnerorganisationen in den jeweiligen Ländern bzw. Regionen veröffentlicht. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Projekte gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Mit der Einreichung des englischsprachigen Antrages beim SIINN Call Office müssen alle deutschen Antragsteller eine Erklärung abgeben, in der sie die Kenntnis der nationalen, d. h. deutschen Rahmenbedingungen dieser ERA-NET Bekanntmachung versichern. In diesem Zusammenhang ist vor der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung eine Kontaktaufnahme mit dem beauftragten Projektträger Jülich obligatorisch (siehe Abschnitt 7.1).
Das ERA-NET SIINN ergänzt die nationale Förderung des BMBF sowie die Förderung im Rahmen des Europäischen Rahmenprogramms für Forschung und Innovation (Horizont 2020).

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt auf der Grundlage des Rahmenprogramms "Werkstoffinnovationen für Industrie und Gesellschaft -WING" Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema "Sicherheitsaspekte synthetischer Nanomaterialien" zu fördern.

Das ERA-NET SIINN ergänzt die nationalen und europäischen Fördermaßnahmen zu Auswirkungen von industriell hergestellten Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt. SIINN ermöglicht die Zusammenarbeit deutscher Unternehmen, ggf. in Kooperation mit deutschen Forschungseinrichtungen, mit akademischen und industriellen Partnern der beteiligten Länder/Regionen in Europa und aus den USA in Forschungsprojekten, die nur durch internationale Zusammenarbeit zum Erfolg zu führen sind.
Die intensive Zusammenarbeit von Akteuren aus Unternehmen und öffentlicher Forschung auf europäischer und internationaler Ebene soll im Ergebnis den sicheren und schnellen Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse aus Nanowissenschaft und Nanotechnologie in industrielle Anwendungen unterstützen.

Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie - Innovationen für Deutschland der Bundesregierung.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die Risikoaspekte im Bereich von Nanowissenschaft und Nanotechnologie adressieren.

Das Ziel dieser Bekanntmachung ist das Schließen von Wissenslücken in Bezug auf Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrisiken, die im Zusammenhang mit synthetischen Nanomaterialien stehen. Hierdurch sollen verlässliche Rahmenbedingungen für den schnellen Transfer von Forschungsresultaten aus Nanowissenschaft und Nanotechnologie in industrielle Anwendungen geschaffen werden.

Die Bekanntmachung richtet sich an innovative transnationale Forschungsprojekte, die sich mit synthetischen Nanomaterialien befassen. Auf die nationalen Einschränkungen (vgl. Abschnitt "Wichtige Zusatzinformationen für deutsche Antragsteller") gegenüber dem englischsprachigen Bekanntmachungstext des dritten SIINN Calls wird hingewiesen. Die Reihenfolge der aufgeführten Themen stellt keine Priorisierung dar. Alle Themen werden als gleich wichtig erachtet. Eine Antragsskizze kann mehr als eines der genannten Themen adressieren.

Es wird erwartet, dass in den zu fördernden Vorhaben Charakterisierungsmethoden und Verfahren angewendet werden, die dem aktuellen Wissensstand entsprechen. Interessenten, die sich neben einem der genannten Themenfelder auch mit der Entwicklung innovativer und verbesserter Charakterisierungsverfahren zur Erfassung der umwelt-, gesundheits- und sicherheitsrelevanten Eigenschaften synthetischer Nanomaterialien befassen, sind aufgefordert, sich an der Bekanntmachung zu beteiligen. Die Einbeziehung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) in die Projektverbünde ist erwünscht, wobei der Nutzen der vorgeschlagenen Forschungsarbeiten für die KMU dargestellt werden muss.
Zu fördernde Projekte sollen zur Bildung bzw. zum Ausbau europäischer bzw. europäisch-amerikanischer Netzwerke im Bereich der Nanorisikoforschung beitragen.

Kontext der SIINN-Bekanntmachung

Für die Ausweitung des Verständnisses von Eigenschaften synthetischer Nanomaterialien und die Entwicklung prädiktiver Methoden hinsichtlich der Auswirkungen dieser Nanomaterialien sind wissenschaftliche Untersuchungen erforderlich. Das generelle Ziel dieser Bemühungen ist die Verstärkung und Ausweitung der grundlagen- und anwendungsorientierten Forschung, um zu einem verbesserten Verständnis des Einflusses von synthetischen Nanomaterialien auf die menschliche Gesundheit, die Umwelt und biologische Systeme zu gelangen. Alle Anträge bzw. Skizzen müssen darstellen, welche Verfahren zur Charakterisierung und Quantifizierung der synthetischen Nanomaterialien angewandt werden, so dass ein klares Verständnis der Natur der zu untersuchenden Materialien erzielt werden kann.

Allgemeine Aspekte der Nanorisikoforschung

Die folgenden Aspekte werden als generell wichtig für die Nanorisikoforschung erachtet und sollen deshalb in geeigneter Weise in allen Anträgen/Skizzen berücksichtigt werden:

  • Falls Untersuchungen zu einem bestimmten synthetischen Nanomaterial oder verschiedener seiner Variationen vorgeschlagen werden, sollen die Arbeiten an verschiedenen Zell- bzw. Organsystemen oder entlang verschiedener Expositionsrouten durchgeführt werden. Hierbei müssen relevante Dosen der Nanopartikel verwendet werden, um ein umfassendes Verständnis der Toxizitätsmechanismen zu erlangen. Projekte, die die Einbeziehung von Umwelt- und Gesundheitsaspekten zum Ziel haben, sind besonders erwünscht.
  • Entwicklung von allgemeinen, synergetischen Strategien (Forschung und/oder Implementierung) für das Verständnis von Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt, ausgehend von bereits vorhandenem Wissen in beiden Gebieten.
  • Entwicklung von Methoden für das Verständnis intrinsischer Eigenschaften synthetischer Nanomaterialien im Hinblick auf eine Gruppierung und mit Relevanz für die Risikobewertung (ggf. auch mit Blick auf regulatorische und normative Zielsetzungen).
  • Untersuchung der Bedeutung von Oberflächenveränderungen für die Oberflächenreaktivität und biophysikalische oder andere Wechselwirkungen inklusive der Rolle der Dynamik der Protein-Korona (z. B. umgebende Matrizes); Definition relevanter Parameter, Evaluierung ihrer Bedeutung und geeigneter Messmethoden; Untersuchungen, die für eine Gruppierung der synthetischen Nanomaterialien im Hinblick auf eine mögliche Risikobewertung hilfreich sind, sind besonders erwünscht.
  • Untersuchung der Freisetzung von synthetischen Nanomaterialien aus verschiedenen Matrizes in die Umwelt oder in biologische Systeme für relevante Dosen, Untersuchung des auf die Freisetzung folgenden Verhaltens, Fokussierung der Untersuchungen auf praxisbezogene und reale Anwendungen.
  • Falls Untersuchungen zu einem speziellen Nanomaterial inkl. einiger seiner Varianten durchgeführt werden sollen, sollen diese für mehrere Zell- und Organsysteme und für relevante Dosen durchgeführt werden, um ein umfassendes Verständnis der Toxizitätsmechanismen zu erzielen.

Es wird darüber hinaus begrüßt, wenn geförderte Projekte zu folgenden Punkten beitragen:

  • Verfügbarkeit von Methoden zum Verständnis und zur Vorhersage der intrinsischen und extrinsischen Eigenschaften von synthetischen Nanomaterialien bezüglich ihrer Wechselwirkung mit umgebenden Matrizes.
  • Verfügbarkeit von Ergebnissen mit Relevanz für die menschliche Gesundheit und für Umweltaspekte, starke Fokussierung der Untersuchungen auf praxisbezogene und reale Anwendungen.
  • Neue Ansätze zur Gruppierung von synthetischen Nanomaterialien bezüglich gemeinsamer Eigenschaften und der Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.
  • Forschungsresultate mit stark interdisziplinärem Charakter, die einen breiten Anwendungsbereich aufweisen und die durch eine rein nationale Forschungsförderung nicht erreichbar sind.

Es ist besonders wichtig, dass alle experimentellen Daten, die durch die geförderten Projekte entstehen, verlässlich, validiert und reproduzierbar sind. Deshalb müssen in geeigneter Weise relevante OECD Richtlinien und High-Level Standardverfahren ("Standard Operating Procedures" - SOP) angewandt werden. Verbesserungen und Weiterentwicklungen solcher Protokolle sind erwünscht.

Themen der SIINN Bekanntmachung

  1. Expositionsuntersuchungen (Thema 1)
    Das BMBF wird keine deutschen Beiträge zu diesem Thema fördern.
    Anträge bzw. Skizzen zu Forschungsprojekten mit deutscher Beteiligung können eines der drei nachfolgend beschriebenen Themenfelder adressieren. Auf die nationalen Einschränkungen im Abschnitt "Wichtige Zusatzinformationen für deutsche Antragsteller" wird hingewiesen.

  2. Toxizitätsmechanismen (Thema 2)
    Technisch-wissenschaftlicher Inhalt:
    Die wissenschaftlichen und technischen Ziele dieses Themas sind nachfolgend aufgeführt, wobei die möglichen Forschungsaktivitäten nicht auf die genannten Aspekte begrenzt sind und diese Aspekte auch nicht zwingend erforderlich sind:
    • Toxiko-kinetische Modellierung (insbesondere Langzeit-Modellierung) des Verhaltens von synthetischen Nanomaterialien in Organismen, es sollen hierbei die für Verbraucherprodukte relevantesten synthetischen Nanomaterialien untersucht werden (inkl. Berücksichtigung der Dynamik der Proteinkorona), dabei Anwendung von in-silico und in-vitro Methoden, Generierung von Informationen und Voraussetzungen für die Durchführung von in-vivo Untersuchungen und die Interpretation von in-vivo Daten.
    • Untersuchung der Dosis-Wirkungs-Beziehung mit dem Schwerpunkt auf Langzeitstudien von toxikologischen Parametern inklusive Gentoxizität, Entwicklung geeigneter Dosiskonzepte für anwendungsrelevante Nanopartikel (z.B. Funktionsverpackungen).
    • Untersuchungen von zellulären, durch synthetische Nanomaterialien aktivierten Signalpfaden unter Berücksichtigung der Dynamik der Proteinkorona (z.B. Aktivierung und Translokation des Transkriptionsfaktors, Aktivierung von Kinasen, usw.).
    • Entwicklung und Anwendung zuverlässiger Teststrategien durch Integration verschiedener Ansätze zwecks Ausschluss von Kreuzreaktionen und unerwünschter Interferenzen der synthetischen Nanomaterialien mit den Testsystemen.
    • Entwicklung und Anwendung zuverlässiger Teststrategien über hinreichend lange Zeiträume durch Integration physiologisch relevanter Barrieremechanismen.
    • Entwicklung fortschrittlicher Charakterisierungsverfahren zur Erfassung der Oberflächenchemie, insbesondere geeignete Verfahren zur Detektion und Spezifizierung der Interaktionen zwischen biologischen Molekülen und der Oberfläche von Nanopartikeln und synthetischen Nanomaterialien.
    • Beiträge zur Erweiterung des Verständnisses von molekularen Interaktionen synthetischer Nanomaterialien auf Zell-, Gewebe- und Organebene unter Anwendung verschiedener Expositionsrouten und Modellsysteme zur Vorhersage biologischer Antworten basierend auf spezifischen physikalischen und chemischen Eigenschaften synthetischer Nanomaterialien.
    • In-vitro und in-vivo Studien, die untersuchen, wie die Wechselwirkungen von synthetischen Nanomaterialien mit Makromolekülen, Membranen und Organellen zu biologischen Antworten führen (inkl. MNM-Protein/Lipid Wechselwirkungen, nachfolgender Protein-Protein/Lipid Wechselwirkungen und nachfolgender Signalereignisse); Klärung der Frage, wie physiko-chemische Eigenschaften synthetischer Nanomaterialien zu Änderungen des Transportes über Plasmamembranen, subzellulärer Lokalisierung und Bindung sowie Homeostasemechanismen beitragen.
    • Entwicklung von computerbasierten Simulations- und Vorhersagemodellen für ungünstige Ereignisse von synthetischer Nanomaterialien, die durch Verbindung molekularer Störungen und physiko-chemischer Eigenschaften entstehen.
      Erwartete Auswirkungen:
    • Verständnis des Einflusses von physiko-chemischen Eigenschaften und Dosiseffekten auf die Toxikologie ausgewählter verbraucherrelevanter, synthetischer Nanomaterialien.
    • Entwicklung und Etablierung von "Standard-Operating-Procedures" (SOP).

  3. Forschungsvorhaben zu Eigenschaften synthetischer Nanomaterialien und deren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (Thema 3)
    Technisch-wissenschaftlicher Inhalt:
    Die wissenschaftlichen und technischen Ziele dieses Thema sind nachfolgend aufgeführt, wobei die möglichen Forschungsaktivitäten nicht auf die genannten Aspekte begrenzt sind und diese Aspekte auch nicht zwingend erforderlich sind:
    • Aufnahme, Einfluss der Dynamik der Protein-Korona, Zell-Partikel-Interaktionen, Verteilung und Auswirkungen verabreichter bzw. mit der Nahrung aufgenommener synthetischer Nanomaterialien in gesunden und erkrankten Zellen/Geweben.
    • Entwicklung und Etablierung validierter Testverfahren mit hohem Akzeptanzpotenzial zur Bewertung der Langzeit-Sicherheit synthetischer Nanomaterialien, die Tests müssen auf biokinetischen Daten basieren und schwerpunktmäßig Dosimetrie beinhalten.
    • Klärung der Frage, wie verschiedene physiko-chemische Eigenschaften von synthetischen Nanopartikeln physiologische Funktionen beeinflussen, z.B. trans-plazentaler Transport oder Transport durch Membranen anderer Organsysteme (z.B. von Gehirn und Keimdrüsen oder in das Knochenmark).
    • Organspezifische Entzündungen und sonstige durch Langzeitexposition verursachte pathologische Veränderungen wie z.B. zellspezifische hyperplastische Verletzungen in Zielorganen oder Lungenfibrose.

      Erwartete Auswirkungen:
    • Verständnis der Langzeitauswirkungen von synthetischen Nanomaterialien und ihrer Aufnahme durch mögliche Expositionspfade auf die menschliche Gesundheit.
    • Anwendung der gewonnenen Erkenntnisse auf eine Vielfalt möglicher Anwendungsszenarien von synthetischen Nanomaterialien in praxisrelevanten Situationen.
    • Verfügbarkeit geeigneter Teststrategien.

  4. Erforschung der Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf die Umwelt (Thema 4)
    Technisch-wissenschaftlicher Inhalt:
    Die wissenschaftlichen und technischen Ziele dieses Thema sind nachfolgend aufgeführt, wobei die möglichen Forschungsaktivitäten nicht auf die genannten Aspekte begrenzt sind und diese Aspekte auch nicht zwingend erforderlich sind:
    • Expositions-/Belastungsuntersuchungen in der Umwelt werden vom BMBF nicht gefördert (erster Spiegelstrich von Thema 4 des englischen Call Textes).
    • Entwicklung von Methoden zur Unterscheidung synthetischer Nanomaterialien von Nanopartikeln, die durch Verbrennungsprozesse in der Umgebung erzeugt werden, Entwicklung von Methoden zur Bestimmung der natürlichen Hintergrundbelastung.
    • Untersuchung der Aufnahmepfade von synthetischen Nanomaterialien und der nachfolgenden Verteilungen und relevante Dosis-Effekte in geeignete Umweltorganismen.
    • Detektion synthetischer Nanomaterialien in relevanten Umweltmedien und Bestimmung ihrer chemischen / physikalischen Veränderungen sowie der Auswirkungen dieser Veränderungen auf biologische Reaktionen.
    • Vermeidung unerwünschter Auswirkungen während Langzeitexpositionen unter Einbeziehung umweltfreundlicher Methoden in der Entwicklung und Herstellung von Nanomaterialien, Anwendung von Nanotechnologie/Nanomaterialien zur Vermeidung unerwünschter Langzeiteffekte in aktuellen nano-freien Synthese- und Herstellungsverfahren.

      Erwartete Auswirkungen:
    • Verfügbarkeit stabiler Systeme für die Evaluierung der toxikologischen Auswirkungen synthetischer Nanomaterialien auf die Umwelt während ihres Lebenszyklus.

Übergeordnete Hinweise

Eines der wichtigen Ziele des ERA-NET SIINN ist die Bereitstellung validierter Daten zu den Risiko- und Toxizitätseigenschaften synthetischer Nanomaterialien. Für diesen Zweck bietet das Joint Research Centre (JRC) der EU-Kommission die Nutzung der Datenbank NANOhub an, die entsprechend der OECD-Empfehlungen für die Datenstruktur im Bereich Nanotoxizität organisiert ist. Im Rahmen der NANONOhub Datenbank wurde ein spezieller und geschützter Bereich für die Daten der SIINN-Förderprojekte implementiert. Alle europäischen Partner geförderter Konsortien müssen ihre validierten Daten in diese Datenbank einspeisen. Hierfür ist die Teilnahme an einer entsprechenden, vom JRC durchgeführten Schulung (Webinar) obligatorisch.

Die Forscherteams eines transnationalen Verbundprojektes sollen sich aus Wissenschaftlern komplementärer wissenschaftlicher Disziplinen und Forschungsbereiche zusammensetzen. Projektanträge bzw. -skizzen sollen neuartige und ambitionierte Zielsetzungen und Ideen in Verbindung mit gut strukturierten Arbeitsplänen verfolgen. Zu fördernde Projekte müssen einen transnationalen Mehrwert gegenüber einer rein nationalen Vorgehensweise liefern. Dieser transnationale Mehrwert wird auch bei der Begutachtung in der Kategorie "Erwartete Auswirkungen" (engl. "Potential Impact") bewertet.

Die folgenden Hinweise sind von Antragstellern zu berücksichtigen:

  • Es ist sicherzustellen, dass im Rahmen der zu fördernden Projekte zuverlässige und validierte experimentelle Daten generiert werden. Deshalb müssen standardisierte Verfahren für die Untersuchung der Nanopartikeleffekte auf Gesundheit und Umwelt angewandt werden. Empfehlungen für solche Standardverfahren finden sich beispielsweise in den folgenden exemplarischen Referenzen:
  • Projekte, die sich mit Fragen der Standardprozeduren befassen, sind ausdrücklich erwünscht.
  • Falls zutreffend, soll eine Verbindung zwischen den fundamentalen Eigenschaften der synthetischen Nanomaterialien und Anwendungen, bei denen diese Nanomaterialien eingesetzt werden, angestrebt werden.
  • Falls zutreffend, soll eine Begründung vorgeschlagener Dosen für in-vivo und/oder in-vitro Untersuchungen erfolgen.
  • Es ist möglich, Verbünde zu bilden, die verschiedene Forschungsthemen kombinieren. Dadurch soll die Anwendung der Forschungsergebnisse durch die Industrie und für regulatorische Zwecke unterstützt werden.
  • Von den Projekten wird ein Beitrag zur Bildung bzw. Verbesserung europäischer bzw. europäisch-US-amerikanischer Netzwerke im Bereich der Nanorisikoforschung erwartet. In diesem Zusammenhang wird die Teilnahme an Treffen und Aktivitäten des europäischen NanoSafety Clusters (www.nanosafetycluster.eu) bzw. der EU-US Communities of Research begrüßt.

Wichtige Zusatzinformationen für deutsche Antragsteller

Es werden vom BMBF ausschließlich deutsche Projektbeiträge gefördert, die sich mit materialspezifischen Aspekten von synthetischen Nanomaterialien befassen und nicht im politischen Zuständigkeitsbereich anderer deutscher Bundesministerien liegen. Beispielsweise wird das BMBF keine deutschen Projektbeiträge fördern, die sich schwerpunktmäßig mit folgenden Themen befassen:

  • Expositions- und Belastungsuntersuchungen werden nicht gefördert. Dies betrifft das Thema 1 (Exposure Assessment) und Teile des Themas 4 (Environmental impacts of MNMs) der englischsprachigen SIINN-Bekanntmachung 2014.
  • Risikobewertung
  • Validierung von Prüfverfahren
  • direkte Entwicklung von OECD-Guidelines sowie unmittelbare Beiträge zur Normierung und Regulierung
  • Vergleichsuntersuchungen (Ringverfahren) im Hinblick auf regulatorische Maßnahmen
  • Produktsicherheit
  • Nahrungsmittelsicherheit
  • Verbraucherschutz
  • Landwirtschaft
  • Arzneimittel und deren Sicherheit sowie Medizintechnik
  • Projekte, die medizinische Anwendungen adressieren

Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten und diesbezüglichen Fragen an den Projektträger Jülich (vgl. Abschnitt 7.1).
Synergien zu bereits geförderten Forschungsvorhaben sind erwünscht und sollen ggf. in den Projektskizzen dargestellt werden. Projektvorschläge, die bereits zu den BMBF-Bekanntmachungen NanoCare und NanoNature oder den ersten beiden SIINN-Bekanntmachungen 2012 und 2013 eingereicht wurden und gefördert werden, werden im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht berücksichtigt. Generell ist eine Doppelförderung von Themen, Projekten oder Projektbeiträgen auf deutscher, europäischer und internationaler Ebene nicht möglich (z. B. NanoCare, FP7, HORIZONT 2020 etc.).

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (mit Niederlassung in Deutschland), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 06.05.2003 zur Anwendung (siehe BMBF-Merkblatt, Vordruck 0119, https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6).

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Die Laufzeit der Vorhaben ist auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.
Im Rahmen der Programmsteuerung und -evaluierung ist die Durchführung von Statusseminaren vorgesehen. Projektteilnehmer sind verpflichtet, sich an begleitenden und evaluierenden Maßnahmen zu beteiligen und Informationen für die Bewertung des Erfolgs der Fördermaßnahme bereitzustellen.

Förderfähig im Rahmen dieser Richtlinien sind grundlegende, anwendungsorientierte Forschungsarbeiten des vorwettbewerblichen Bereichs, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind.

Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens drei Verbundpartner aktiv beteiligt sein müssen, von denen mindestens zwei aus an der Ausschreibung beteiligten Partnerländern bzw. -regionen kommen müssen (siehe Liste auf Seite 1). Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Projekten beteiligten Unternehmen, Hochschulen oder Forschungseinrichtungen des jeweils eigenen Landes.

Eine Liste der am Aufruf beteiligten Partnerländer und -regionen sowie der jeweils zuständigen Förderorganisationen, die Veröffentlichung des transnationalen Aufrufs sowie weitere Informationen zur Vorbereitung der internationalen Skizze sind der SIINN Internetseite zu entnehmen (http://www.siinn.eu/) oder können beim zuständigen Projektträger angefordert werden.

Die transnationalen Verbünde müssen bei der Antrags- bzw. Skizzeneinreichung folgende Kriterien erfüllen:

  • Jeder transnationale Verbund muss aus mindestens drei unabhängigen Partnern bestehen. Projektpartner aus mindestens zwei unterschiedlichen an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen müssen in den Projektverbund eingebunden sein. Prinzipiell sind somit bilaterale Projekte zwischen Partnern aus an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen möglich.
  • Mindestens ein Verbundpartner muss aus einem Land kommen, dass sich als europäischer Partner am ERA-NET SIINN und an der dritten SIINN Bekanntmachung beteiligt (Deutschland, Österreich, Portugal, Rumänien oder Spanien).
  • Teilnehmer aus Nicht-Partnerländern (bezogen auf die dritte SIINN Bekanntmachung) können sich an Projekten beteiligen, soweit sie ihre Finanzierung selbst sicherstellen und ihre Expertise für das Erreichen der Projektziele notwendig ist. Diese Projektteilnehmer müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung die Quelle ihrer Fördermittel nennen und belegen. Des Weiteren müssen diese Projektteilnehmer die Verfügbarkeit ihrer Ressourcen und Finanzmittel zum Zeitpunkt der Antragstellung gegenüber dem SIINN Call Office belegen.
  • Der Koordinator eines Antrages bzw. eines Projektes muss aus einem an der dritten SIINN Bekanntmachung beteiligten Land bzw. einer beteiligten Region kommen (Belgien, Deutschland, Österreich, Portugal, Region Nord-Pas de Calais (Frankreich), Rumänien, Spanien oder USA).
  • Zwei Drittel der Teilnehmer sowie zwei Drittel des gesamten Fördervolumens eines Projektantrages müssen aus an der Bekanntmachung beteiligten Ländern bzw. Regionen kommen (Belgien, Deutschland, Österreich, Portugal, Region Nord-Pas de Calais (Frankreich), Rumänien, Spanien oder USA).
  • Die Projektverbünde müssen im Hinblick auf ihre transnationale Zusammensetzung ausgewogen sein. Dies bedeutet, dass nicht mehr als zwei Drittel der beantragten gesamten Fördermittel des Projektverbundes in ein Land bzw. eine Region gehen dürfen.
  • Die Laufzeit der Vorhaben ist in der Regel auf einen Zeitraum von drei Jahren angelegt.

Deutsche Antragsteller müssen bei der Skizzeneinreichung herausstellen, welchen wesentlichen Vorteil eine Kooperation mit den europäischen bzw. US-amerikanischen Partnern mit sich bringt, der nicht im Rahmen eines nationalen Forschungsverbundes erzielt werden könnte.
Antragsteller sollen sich - auch im eigenen Interesse - im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation (Horizont 2020) vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.
Die Partner haben Ihre Zusammenarbeit in einer Kooperationsvereinbarung zu regeln. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien nachgewiesen werden.

Einzelheiten können der "EC Consortium Agreement Checklist" (ftp://ftp.cordis.europa.eu/pub/fp7/docs/checklist_en.pdf) und dem BMBF-Merkblatt - Vordruck 0110 (https://foerderportal.bund.de/easy/easy_index.php?auswahl=easy_formulare&formularschrank=bmbf#t6) entnommen werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft - FhG - die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss dem Unionsrahmen der EU-Kommission für staatliche Beihilfen für Forschung, Entwicklung und Innovation (FuEuI-Beihilfen) berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) differenzierte Aufschläge zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen können.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).
Bestandteil eines Zuwendungsbescheides auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBest-BMBF98).

7. Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger

Projektträger Jülich (PtJ)
Forschungszentrum Jülich GmbH
Geschäftsbereich NMT
52425 Jülich

beauftragt.

Ansprechpartner ist
Herr Dr. Rainer Hagenbeck
Tel.: +49 461 - 61 5741
E-Mail: r.hagenbeck(at)fz-juelich.de

Zur Erstellung der Projektskizzen und förmlichen Förderanträge ist die internetbasierte Plattform easy-Online zu benutzen. Die Plattform ist unter folgendem Link zu erreichen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/. Alle Unterlagen sind in deutscher Sprache zu erstellen.
Alle für die Förderung geltenden Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter der Internetadresse https://foerderportal.bund.de in der Rubrik Formularschrank abgerufen werden.

7.2 Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Verfahrensstufe ist dem SIINN Call Office durch den Verbundkoordinator der internationale, englischsprachige Projektantrag in elektronischer Form bis zum 16.01.2015, 12:00 Uhr MEZ vorzulegen. Einzelheiten des Einreichungsverfahrens sowie Informationen und Hilfestellungen, insbesondere zum Antragsverfahren und dem internationalen Abgabetermin sind unter www.siinn.eu verfügbar.
Zusätzlich müssen die beteiligten deutschen Partner dem beauftragten Projektträger eine gemeinsame begutachtungsfähige Projektskizze in deutscher Sprache bis spätestens 30. Januar 2015 vorlegen. Es gilt das Datum des Poststempels.
Die Projektskizze (bestehend aus der easy-Online-Skizze und der Vorhabenbeschreibung) sind durch den vorgesehenen Projektkoordinator über das Internetportal easy-Online zu erstellen und einzureichen. Das Internetportal easy-Online ist über die Internetseite https://foerderportal.bund.de/easyonline/ erreichbar.

Wählen Sie zur Erstellung im Formularassistent den zur Fördermaßnahme bereitgestellten Formularsatz aus. Folgen Sie der Menüauswahl:
Ministerium: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Fördermaßnahme: ERA-NET SIINN - Sichere Anwendung innovativer Nanowissenschaft und Nanotechnologie
Förderbereich: SIINN 3. Call

Damit die Online-Version der Projektskizze rechtsverbindlich wird, muss diese zusätzlich fristgerecht zu o.g. Vorlagefrist in schriftlicher Form und unterschrieben beim beauftragten Projektträger eingereicht werden.
Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Die zur Projektskizze gehörige Vorhabenbeschreibung ist gemäß folgender Gliederung zu erstellen und soll max. 20 DIN A4-Seiten umfassen.

  1. Titel des Vorhabens und Kennwort

  2. Namen und Anschriften der beteiligten Partner inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse, Angabe Projektkoordinator

  3. Ziele
    • Motivation und Gesamtziel des Vorhabens, Zusammenfassung des Projektvorschlags
    • Bezug des Vorhabens zu dieser Förderrichtlinie
    • industrielle und gesellschaftliche Relevanz des Themas
    • wissenschaftliche und technische Arbeitsziele des Vorhabens, angestrebte Innovationen
    • Darstellung des Projektkonsortiums: Verteilung der Rollen, Abbildung der Wertschöpfungskette, Ort der Forschungstätigkeit
  4. Stand der Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten
    • Problembeschreibung und Ausgangssituation (Vergleich mit dem internationalen Stand der Technik, bestehende Schutzrechte (eigene und Dritter))
    • Neuheit und Attraktivität des Lösungsansatzes, Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen,
    • bisherige Arbeiten der Verbundpartner mit Bezug zu den Zielen des Verbundprojektes; Qualifikation der Verbundpartner
  5. Arbeitsplan
    • Beschreibung des Arbeitsplanes und des Lösungsansatzes (inkl. Unterauftragnehmer), Vorteile gegenüber konkurrierenden Lösungsansätzen
    • Partnerspezifische Arbeits- und Zeitplanung (Balkendiagramm)
    • Meilensteine und Abbruchkriterien
    • Arbeitsteilung der Projektpartner (Darstellung der Teilaktivitäten); Vernetzung der Partner untereinander (Funktion im Verbund), ggf. Zusammenarbeit mit Dritten.
  6. Verwertungsplan
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Erfolgsaussichten, Markt- und Arbeitsplatzpotenzial (insbesondere in Deutschland)
    • wissenschaftlich-technische und wirtschaftliche Anschlussfähigkeit (Ergebnisverwertung durch die beteiligten Partner mit Zeithorizont insbesondere in Deutschland)
    • Öffentlichkeitsarbeit und projektübergreifende Ergebnisverwertung
  7. Finanzierungsplan
    • grobes finanzielles Mengengerüst mit tabellarischer Finanzierungsübersicht (Angabe von Kostenarten und Eigenmitteln/Drittmitteln)
    • Notwendigkeit der Zuwendung, Finanzierungsmöglichkeiten durch die Europäische Union

Es steht den Interessenten frei, weitere Punkte anzufügen, die nach ihrer Auffassung für eine Beurteilung ihres Vorschlages von Bedeutung sind.
Vor der Einreichung der Projektskizze ist eine Kontaktaufnahme mit dem Projektträger für jeden einzelnen Antragsteller verpflichtend.
Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf eine Förderung abgeleitet werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden auf nationaler Ebene nach folgenden Kriterien bewertet:

  1. Fachlicher Bezug zur Förderbekanntmachung, Relevanz des Themas

  2. Passfähigkeit des Vorhabens (z. B. Themenfelder und Grenzen der Förderung unter Abschnitt 2 dieser Bekanntmachung)

  3. Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes
    • Qualität von Konzept, Zielsetzung und Skizze
    • beabsichtigter Fortschritt gegenüber dem aktuellen Wissensstand
    • Risiken und Anwendungsbreite des Lösungsansatzes
    • Qualität und Effektivität der wissenschaftlich-technischen Methode und des Arbeitsplans
  4. Umsetzung und Management
    • Qualität und Ausgewogenheit der Projekt- und Managementstruktur
    • Fachliche Kompetenz und relevante Erfahrung der individuellen Partner
    • Angemessenheit der beantragten Fördermittel und Begründung der vorgesehenen Ressourcen (Personal, Sachmittel)
    • Bedeutung des deutschen Beitrages zum Gesamtvorhaben
  5. Verwertung
    • Tragfähigkeit des Verwertungskonzeptes
    • Technische, wirtschaftliche und gesellschaftliche Bedeutung für den Standort Deutschland
    • Ableitbarkeit von Aussagen von unmittelbarer gesellschaftlicher Bedeutung im Kontext der Nanorisikoforschung
    • Angemessenheit der vorgesehenen Maßnahmen zur Verbreitung und/oder Verwertung der Resultate
    • Notwendigkeit und Vorteile der europäischen bzw. internationalen Kooperation
    • Europäischer bzw. internationaler Mehrwert der Zusammenarbeit insbesondere aus deutscher Perspektive

Das BMBF behält sich vor, sich bei der Bewertung der Projektskizzen durch unabhängige Gutachter beraten zu lassen.
Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen unter Berücksichtigung der internationalen Evaluierungsergebnisse ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt.
Der Antragsteller hat keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe einer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung entschieden wird.
Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie §§ 48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 01.10.2014
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag:

Liane Horst

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Belgien Deutschland Österreich Portugal Rumänien Spanien USA Frankreich Themen: Physik. u. chem. Techn. Sicherheitsforschung Förderung

Weitere Informationen

Projektträger