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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Regionalstudien

Stichtag: 31.03.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der Regionalstudien (area studies) vom 24. September 2019 (Bundesanzeiger vom 10.10.2019)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat über etwa zehn Jahren hinweg die Regionalstudien in Deutschland gefördert und ihre Verankerung im Wissenschaftssystem unterstützt. Darauf aufbauend wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung mit seinem Rahmenprogramm für die Geistes- und Sozialwissenschaften (2019 bis 2025) „Gesellschaft verstehen – Zukunft gestalten“ die Etablierung regionalwissenschaftlicher Forschungsschwerpunkte an deutschen Hochschulen und zugleich deren Zusammenarbeit mit der außeruniversitären Forschung weiter unterstützen und ausbauen.

Der Zweck der Zuwendung besteht darin, exzellente Forschung mit hoher fachlich-methodischer Kompetenz durchzuführen und weiterzuentwickeln. Zugleich soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Regionalwissenschaften mit weiteren Disziplinen ermöglicht und gestärkt werden (darunter auch die Kleinen Fächer).

Der Schwerpunkt der Förderung soll auf gegenwartsbezogenen Forschungsthemen liegen, die Integration historischer oder philologischer Forschung – etwa zum kulturellen Erbe oder zu historischen Prägungen gegenwärtiger Konstellationen – ist möglich. Unter „Regionalstudien“ wird hier die Forschung zu außereuropäischen, europäischen und transregionalen Untersuchungsgegenständen verstanden. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der Wissensproduktion über Regionen, deren politische, ökonomische, gesellschaftliche oder kulturelle Bedeutung für Deutschland überzeugend dargelegt wird.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung beabsichtigt, sowohl Einzel- als auch Verbundvorhaben zu fördern:

  • Einzelvorhaben müssen an einer Hochschule angesiedelt sein.
  • An Verbundvorhaben können sich außeruniversitäre Forschungseinrichtungen beteiligen, darunter auch die Max-Weber-Stiftung mit ihren Auslandsinstituten. Bei Verbundvorhaben muss die Koordination bei einer Hochschule liegen. Es sind inklusive Koordination maximal vier Verbundpartner zugelassen.

Eine enge Zusammenarbeit mit ausländischen Partnereinrichtungen ist erwünscht. Neue Instrumente, etwa in internationalen Forschungsgruppen oder in Formaten zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, beispielsweise Forschungstandems, sind möglich und wünschenswert. Es können Mittel für Mobilität und Austausch (z. B. Tagungen im Ausland mit deutscher Beteiligung) und Fellowships beantragt werden. Darüber hinausgehende Aufwendungen sind von den ausländischen Partnern zu erbringen. In den Konzepten sollen Transferformate skizziert werden.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit folgenden Projektträger beauftragt:

DLR Projektträger
Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V.
Gesellschaft, Innovation, Technologie
Digitalisierung in den Geisteswissenschaften/Kulturelles Erbe

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger begutachtungsfähige Projektskizzen bis zum 31. März 2020 vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Förderung Geistes- und Sozialwiss.

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