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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von inter- und transdisziplinär arbeitenden Nachwuchsgruppen im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung

Stichtag: 27.04.2015 Programmausschreibungen

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von inter- und transdisziplinär arbeitenden Nachwuchsgruppen im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung vom 21. Januar 2015. Eine Beteiligung an stattfindenden Diskursen und Netzwerken auf internationaler Ebene wird begrüßt. Internationale Forschungs- bzw. Studienaufenthalte sind möglich.

1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1 Zuwendungszweck

Innerhalb des Rahmenprogramms "Forschung für Nachhaltige Entwicklungen" (FONA) beabsichtigt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern, die sich auf dem Gebiet der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung bzw. der Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen qualifizieren wollen, zu fördern. Basierend auf den insgesamt positiven Bilanzierungsergebnissen1 wird die bisherige Förderung von Nachwuchsgruppen im Rahmen der "Sozial-ökologischen Forschung" (SÖF) weiterentwickelt und fortgeführt.

Dies ist notwendig, da das Wissenschaftssystem weiterhin vorwiegend disziplinär ausgerichtet ist, es für die Lösung komplexer gesellschaftlicher Herausforderungen jedoch einer interdisziplinären Zusammenarbeit unter Einbindung von Praxisakteuren bedarf. Das BMBF möchte deshalb dazu beitragen, dass mehr und mehr heranwachsende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit dem transdisziplinären Forschungsansatz vertraut gemacht werden und die hierfür benötigten Methoden und Instrumente erlernen. Entsprechend sollen die SÖF-Nachwuchsgruppen einen Beitrag dazu leisten, inter- und transdisziplinäres Arbeiten langfristig im Wissenschaftssystem strukturell zu etablieren.

Ziele der Förderung sind:

  • Die Weiterentwicklung von institutionellen sowie personellen Kapazitäten, die für die Durchführung inter-/trans­disziplinärer Nachhaltigkeitsforschung benötigt werden, soll unterstützt werden.
  • Jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern mit Interesse an inter- und transdisziplinären Forschungsansätzen soll die Möglichkeit gegeben werden, in eigenen Arbeitsgruppen gemeinsam sozial-ökologische Fragestellungen zu bearbeiten, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand zu erhöhen und allgemein ihre Chancen für Karrierewege in inter- und transdisziplinärer Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft zu verbessern. Das heißt, insbesondere:
    • Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden sollen die Möglichkeit erhalten, Kompetenzen für die eigenverantwortliche Leitung von inter- und transdisziplinär arbeitenden Forschungsgruppen im Bereich der gesellschaftsbezogenen Nachhaltigkeitsforschung zu erwerben bzw. weiter auszubauen.
    • Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler mit fachübergreifenden Forschungsperspek­tiven an den Schnittstellen von Natur-, Ingenieurs- und Gesellschaftswissenschaften sollen die Gelegenheit erhalten, sich weiter zu qualifizieren und die allgemeinen Qualifizierungsmöglichkeiten für wissenschaftliche Nachwuchskräfte in der Nachhaltigkeitsforschung sollen weiter verbessert werden.
  • Durch die intensive Einbindung der Nachwuchsgruppen an Hochschulen und an außeruniversitären Einrichtungen soll der Austausch von Wissen, Ressourcen und Kapazitäten zwischen diesen Forschungseinrichtungen weiter befördert werden.
  • Es soll eine weitere Öffnung der Universitäten für inter- und transdisziplinäre Forschungsansätze erreicht werden.

1.2 Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- und Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23, 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet auf Grund seines pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2 Gegenstand der Förderung

Sozial-ökologische Forschung verfolgt das übergreifende Ziel, gesellschaftliche Transformationsprozesse zu verstehen und aufzuzeigen, an welcher Stelle und mit welchen Instrumenten Einfluss genommen werden kann, um die Entwicklung in eine nachhaltige Richtung zu steuern (Transformationsforschung), sowie die Gestaltung dieser Prozesse zu befördern (transformative Forschung).

Daraus ergeben sich Anforderungen und Aufgaben für die Wissenschaft, die über die konventionelle disziplinäre Forschung hinausgehen. Bei den zu bearbeitenden Problemen handelt es sich um komplexe lebensweltliche Phänomene und nicht um spezifische innerwissenschaftlich definierte Fragestellungen. Die Komplexität der Fragestellung erfordert nicht nur die Zusammenarbeit verschiedener wissenschaftlicher Disziplinen und die Verknüpfung ihrer Methoden bzw. die Entwicklung neuer Methoden, sondern auch die Integration außerwissenschaftlichen Wissens in den Forschungsprozess. Dies beginnt bei der Übersetzung des lebensweltlichen Problems in eine wissenschaftlich bearbeitbare Fragestellung und endet bei der Rückübersetzung der wissenschaftlichen Ergebnisse in eine Form, die den Bedürfnissen der Praxis angemessen ist.

Aus der Perspektive einer gesellschaftswissenschaftlichen Nachhaltigkeitsforschung, die die Natur- und Ingenieurswissenschaften (Interdisziplinarität) sowie Erkenntnisse und Problemstellungen der Praxis (Transdisziplinarität) einbezieht und ihnen gegenüber offen und anschlussfähig ist, werden Nachwuchsforschungsgruppen gefördert, die den im Folgenden dargestellten grundsätzlichen Kriterien genügen.

2.1 Inhalt/Thematik:

  • Das zu behandelnde Forschungsthema der jeweiligen Nachwuchsgruppe muss sich grundsätzlich mit einer gesellschaftlichen Entwicklung hin zu Nachhaltigkeit im Rahmen der Sozial-ökologischen Forschung befassen, ist ansonsten aber frei wählbar. Es ist ein inter- und transdisziplinärer Forschungsansatz zu wählen, der ökologische, öko­nomische, soziale und technische Aspekte in einer problembezogenen Perspektive miteinander verknüpft. Informationen zu Gegenstand und Zielen der Sozial-ökologischen Forschung, zum Forschungszugang sowie zur Förderstrategie werden auf der Webseite http://www.fona.de/de/16340 dargestellt.
  • Probleme der Nachhaltigkeit haben normalerweise eine internationale Dimension. Eine Berücksichtigung der inter­nationalen Nachhaltigkeitsforschung wird daher vorausgesetzt und eine Beteiligung an stattfindenden Diskursen und Netzwerken auf internationaler Ebene wird begrüßt. Internationale Forschungs- bzw. Studienaufenthalte sind möglich.
  • Es ist zu prüfen und darzustellen, inwieweit die Berücksichtigung der Genderperspektive im Forschungsdesign wesentliche Erkenntnisse verspricht.

2.2 Qualifikation:

  • Die am Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen sich innerhalb der Förderdauer insbesondere akademisch weiterqualifizieren, also z. B. promovieren oder die Berufungsfähigkeit erlangen, und sich mit fachübergreifenden Forschungsperspektiven für den weiteren Berufsweg in Wissenschaft und Praxis qualifizieren.
  • Innerhalb der Nachwuchsgruppe soll insbesondere die immer noch hohe Schwelle für eine Zusammenarbeit zwischen gesellschaftswissenschaftlichen und natur-/ingenieurwissenschaftlichen Forschungsansätzen überwunden werden. Bei der Bearbeitung einer selbst gewählten Forschungsaufgabe soll die Nachwuchsgruppe zugleich – über das Forschungsergebnis im engeren Sinn hinaus – die Kultur interdisziplinären wissenschaftlichen Arbeitens pflegen und entwickeln.

2.3 Transdisziplinarität:

  • Besonders erwünscht ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Partnern aus der Praxis (insbesondere Unternehmen, Verwaltung, Verbraucherorganisationen und/oder Nicht-Regierungsorganisationen) und wissenschaftlichen Einrichtungen bereits von der Problemdefinition an. Erfahrungen und Erkenntnisse aus der Praxis sind in Konzipierung und Durchführung des Forschungsvorhabens einzubeziehen.
  • Die Forschungsarbeiten sollen Ergebnisse liefern, die für die praktische Umsetzung einer Transformation eines gesellschaftlichen Bereichs in Richtung Nachhaltigkeit hohe Relevanz haben und konkrete Politik- und/oder Unternehmensempfehlungen beinhalten. Ein möglichst schneller Wissenstransfer aus den Projekten in die Anwendung ist sicher zu stellen.
  • Der Beitrag der Praxispartner zur Vorhabendurchführung ist in geeigneter Weise zu dokumentieren (Mindestens soll eine Bereitschaftserklärung zur Mitwirkung in einem Praxisbeirat, eine Kooperationsvereinbarung, die Übernahme von Arbeitspaketen im Rahmen des Vorhabens oder ähnliches vorliegen). Gegebenenfalls können Mittel für die Aufwandsentschädigung der Praxispartner (etwa NGOs) beantragt werden.

2.4 Strukturelles:

  • Die Nachwuchsgruppe ist an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung einzurichten. Auch ein Forschungsverbund, in welchem mehrere Hochschulen oder Forschungseinrichtungen zusammenarbeiten, ist sehr willkommen. In diesem Fall kann die Nachwuchsgruppe mehrere Trägerorganisationen haben.
  • Die Gruppenleiterin bzw. der Gruppenleiter (Post-Doktorand) soll eine eigenständige wissenschaftliche Nachwuchsgruppe auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung einrichten. Die (Verbund-)Gruppenleitung kann sowohl an einer Hochschule als auch an einer außeruniversitären Forschungseinrichtung angesiedelt sein. Die fachliche Leitung übernimmt eigenverantwortlich der Gruppenleiter bzw. die Gruppenleiterin, nicht die aufnehmende Institution oder ihre Vertreterin. Dies betrifft vor allem die Ausarbeitung eines Forschungsplans inklusive eines Konzepts für die interdisziplinäre Integration, die Aufstellung des Finanzierungsplans, die Durchführung des Forschungsvorhabens und der Ergebnisverwertung.
  • Eine intensive Kooperation zwischen Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen mit nachgewiesener Expertise auf dem Gebiet der Sozial-ökologischen Forschung ist besonders erwünscht. Diese Kooperation soll dazu dienen, dass die Mitglieder der Nachwuchsgruppe von den besonderen Kompetenzen der verschiedenen Institutionen wie inter- und transdisziplinäre Herangehensweisen und Methoden bzw. Qualifikation und Lehre profitieren können.
  • Da die formale Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern an Hochschulen regelmäßig an eine Professur gebunden ist, werden prioritär Nachwuchsgruppen gefördert, die an einer Hochschule angedockt sind, welche der Gruppenleiterin bzw. dem Gruppenleiter eine Juniorprofessur (vorzugsweise mit Tenure Track) einrichtet oder ihnen zumindest die formale Betreuung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern explizit gestattet.
  • Nach Möglichkeit soll das Geschlechterverhältnis innerhalb der Forschungsgruppen ausgeglichen sein.

2.5 Aufbau der Nachwuchsgruppen:

Die Förderung beinhaltet ein fünf-jähriges Forschungsprojekt, wobei im ersten Projektjahr die Konsolidierung der Forschungsgruppe im Vordergrund steht. Im ersten Projektjahr sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Die Mitglieder der Nachwuchsgruppe sollen identifiziert, für eine Mitarbeit gewonnen und die Nachwuchsgruppe entsprechend aufgebaut werden.
  • Das Projektthema mit den entsprechenden Forschungsfragen und -design sowie das Konzept der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit und Integration soll weiterentwickelt und geschärft werden.
  • Es sollen Qualifikationskonzepte für alle beteiligten Gruppenmitglieder inklusive Leitung entwickelt werden. Die Qualifikationskonzepte sind im Einklang mit den Habilitations-/Promotionsordnungen der jeweiligen Fakultäten zu entwickeln und sind bei der Erarbeitung des Arbeitsprogramms des Gesamtprojekts zu berücksichtigen.
  • Die Gruppe bzw. die einzelnen Gruppenmitglieder sollen in den Universitäts-/Institutsalltag einbezogen bzw. thematische Anknüpfungspunkte identifiziert werden.
  • Die Kooperation mit Praxispartnern soll organisiert und initiiert werden.

Nach Ablauf des ersten Projektjahrs wird überprüft, ob diese Ziele erreicht wurden (Abbruchmeilenstein). Bei Negativ-Evaluation behält sich der Zuwendungsgeber vor, das Projekt abzubrechen.

Das Forschungsprojekt soll sich normalerweise in folgende Arbeitsphasen gliedern:

  • Phase 1: Gemeinsame inter- und transdisziplinäre Annäherung, Problemanalyse und Untersuchung des Forschungsgegenstands durch die Nachwuchsgruppe insgesamt unter Einbindung der Expertise von Praxispartnern;
  • Phase 2: Konzentration auf die individuelle (zumeist vorwiegend disziplinäre) Qualifikationsarbeit;
  • Phase 3: Synthese und Integration der verschiedenen Ergebnisse des Projekts unter Berücksichtigung der verschiedenen disziplinären und außerwissenschaftlichen Perspektiven, mit dem Ziel, zu einem konsistenten von allen mitgetragenen Gesamtergebnis mit Handlungsempfehlungen für die Praxis zu gelangen.

2.6 Mentoring und Coaching

Jede Nachwuchsgruppe muss bereits bei Antragstellung eine auf dem Gebiet der inter- und transdisziplinären Forschung erfahrene Mentorin bzw. Mentor vorweisen, die die Gruppe bei allen Belangen der inter- und transdisziplinären Zusammenarbeit – insbesondere bei der Auswahl und Umsetzung der Methoden sowie der Ergebnissynthese – unterstützen kann.

  • Die Leitung von inter- und transdisziplinären Forschungsgruppen erfordert spezielle Kenntnisse. Daher ist für die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter eine Coachingmaßnahme geplant, die insbesondere auf die mit der Gruppenleitung zusammenhängenden Aufgaben fokussiert. Alle Gruppenleitungen verpflichten sich, an dieser Maßnahme teilzunehmen.
  • Jede Nachwuchsgruppe soll Mittel für auf die Gruppe zugeschnittene Coaching- bzw. Fortbildungsmaßnahmen zu speziellen Themen wie bspw. Supervision im Konfliktfall, Methodentraining oder Wissensintegration einkalkulieren.

3 Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und vergleichbare Institutionen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden. Insbesondere wird von diesen grundfinanzierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen erwartet, dass sie die inhaltliche Verknüpfung der Projektförderthemen mit den institutionell geförderten Forschungsaktivitäten darstellen und beide miteinander verzahnen.

Förderanträge sind von der Leiterin/dem Leiter einer Nachwuchsgruppe vorzubereiten und durch die Verwaltung einer Hochschule oder eines außeruniversitären Forschungsinstituts vorzulegen. Die Hochschule/das Forschungsinstitut verpflichtet sich, den bei ihr angestellten Mitgliedern einer Nachwuchsgruppe, die notwendige Infrastruktur zur Verfügung zu stellen. Die durch Projektmittel geförderten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler dürfen bei der Antragstellung nicht älter als 35 Jahre sein, Überschreitungen der Altersgrenze sind aber in begründeten Ausnahmefällen möglich (z. B. Kinderbetreuung, zweiter Bildungsweg, mehrere Studienabschlüsse, Auslandsaufenthalt, Berufstätigkeit außerhalb des Forschungssektors). Die Leiterin/der Leiter der Nachwuchsgruppe muss in der Regel promoviert sein.

4 Zuwendungsvoraussetzungen

Grundlage für diese Förderaktivität ist das "Rahmenprogramm Forschung für nachhaltige Entwicklungen (FONA)", insbesondere der Förderschwerpunkt "Sozial-ökologische Forschung".

Weitere Informationen zum Rahmenprogramm FONA sind unter www.fona.de zu finden und zur Sozial-ökologischen Forschung unter www.fona.de/de/9883. Informationen zu den vergangenen Förderphasen der Nachwuchsgruppen finden Sie unter www.fona.de/de/9880.

Voraussetzung für die Bewerbung im Rahmen der Nachwuchsförderung ist die Vorlage eines eigenen Forschungskonzepts sowie die interdisziplinäre Zusammensetzung der Nachwuchsgruppe, wobei eine Natur- bzw. Ingenieurs- und Gesellschaftswissenschaften übergreifende Zusammensetzung des Teams erforderlich ist.

Ein Ziel der Förderung ist die weitere wissenschaftliche Qualifizierung. Deshalb ist ein Umfeld zwingend erforderlich, in dem insbesondere Promotionen, Habilitationen und ähnliches möglich sind, in der Regel also die die Anbindung der Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler an eine Hochschule sowie die dortige Anschlussfähigkeit des zu bearbeitenden Themas. Besonders erwünscht ist die spezielle Einrichtung von Juniorprofessuren an den betreffenden Hochschulinstituten für die Gruppenleiterinnen und Gruppenleiter, um zu gewährleisten, dass diese die Betreuung ihrer Gruppenmitglieder vollumfänglich leisten können.

Es ist mindestens eine/ein an einer Hochschule oder außeruniversitären Forschungseinrichtung tätige/r Mentorin/Mentor zu benennen, die/der sich verpflichtet, die Leiterin/den Leiter bei der Konzeption des Forschungskonzepts, der Auswahl von Doktorandinnen und Doktoranden sowie bei der Erstellung derer individueller Qualifikationskonzepte zu unterstützen. Es ist nachzuweisen, dass diese Mentorin/dieser Mentor ausreichende Expertise in inter- und transdisziplinärer Forschung hat.

Antragsteller sollen sich – auch im eigenen Interesse – im Umfeld des national beabsichtigten Projekts mit dem EU-Rahmenprogramm für Forschung und Innovation vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

Informationen zur EU-Förderung in Horizont 2020 sind unter der Internetadresse www.horizont2020.de abrufbar oder können bei den entsprechenden Nationalen Kontaktstellen angefordert werden (Erstanlaufstelle Telefon: 02 28/ 38 21-20 20).

5 Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Im ersten Projektjahr steht die Konsolidierung der Gruppe im Vordergrund. Nach Ablauf des ersten Jahres wird überprüft, ob der vom Zuwendungsgeber definierte Abbruchmeilenstein erfüllt ist. Bei negativer Evaluation des Abbruchmeilensteins behält sich der Zuwendungsgeber vor, die Förderung nach dem ersten Projektjahr abzubrechen (Details siehe Nummer 7 Verfahren).

Basierend auf den geltenden tarifrechtlichen Regelungen und projektbezogen, können in der Regel maximal vier wissenschaftliche Personalstellen (teilbar) je Nachwuchsgruppe beantragt werden (davon maximal zwei Post-Doktorandinnen oder Post-Doktoranden). Bereits durch öffentliche Mittel grundfinanzierte Stellen können grundsätzlich nicht gefördert werden.

In begrenztem Umfang können auch Assistenz- und Hilfskräfte sowie Sachmittel und Mittel zur Einbindung von Praxispartnern beantragt werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 % gefördert werden können.

6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für Forschungs- und Entwicklungs-Vorhaben (NKBF98).

7 Verfahren

7.1 Einschaltung eines Projektträgers

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR) beauftragt:

Projektträger im DLR
AE 41 Globaler Wandel/Klima- und Umweltschutz, Sozial-ökologische Forschung
Heinrich-Konen-Straße 1
53227 Bonn
Internet: www.pt-dlr.de

Ansprechpartner für die Fördermaßnahme sind

Claudia Müller
Telefon: 02 28/38 21-15 01
E-Mail: claudia.mueller(at)dlr.de und
Thomas Schulz
Telefon: 02 28/38 21-15 84
E-Mail: thomas.schulz(at)dlr.de

7.2 Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt unter Beteiligung externer Gutachter.

7.2.1 Vorlage und Auswahl von Projektskizzen

In der ersten Stufe sind dem Projektträger zunächst formlose, begutachtungsfähige Projektskizzen über easy-Online (Link: https://foerderportal.bund.de/easyonline/ oder Direktlink: http://tinyurl.com/SOEF-Nachwuchs) in deutscher Sprache einzureichen. Bei Verbundprojekten ist eine gemeinsame Projektskizze durch den Verbundkoordinator vorzulegen.

Es können jährlich jeweils zum 27. April Skizzen vorgelegt werden, erstmals im Jahr 2015. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Projektskizzen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Im Rahmen der ersten Förderrunde ist beabsichtigt bis zu sechs Nachwuchsgruppen zu fördern, in den darauffolgenden Jahren sollen jeweils bis zu drei Gruppen gefördert werden.

Die Projektskizze soll maximal zehn Seiten (DIN-A4, 1,5-zeilig, Schriftgröße Arial 11) umfassen. Zusätzlich zur Ein­reichung per PT-Outline sollen vier Ausdrucke (doppelseitig bedruckt, ungebunden und ohne Mappen) per Post an oben angegebene Adresse des PT-DLR gesendet werden.

Die für die Projektskizze vorgegebene Gliederung sieht wie folgt aus:

  1. Beschreibung der Problem- und Zielstellung sowie des gesellschaftlichen Bedarfs;
  2. Stand von Wissenschaft und Technik sowie eigene Vorarbeiten;
  3. Bezug zur Sozial-ökologischen Forschung und zu den Förderzielen;
  4. Beschreibung der geplanten Forschungsarbeiten und des Arbeitsprogramms, unter Einschluss der Darstellung von Methoden, die zur Anwendung kommen bzw. entwickelt werden sollen;
  5. disziplinäre Zusammensetzung der geplanten Nachwuchsgruppe;
  6. vorgesehene Kooperationen (Forschungs- und Praxispartner) und Arbeitsteilung, Einbindung der Praxispartner in den transdisziplinären Forschungsansatz;
  7. Darstellung und Motivation der beteiligten Institutionen sowie Zukunftsperspektiven für die jeweiligen Mitglieder der Nachwuchsgruppe (nicht grundfinanzierte außeruniversitäre Forschungsinstitute haben zusätzlich darzustellen, inwieweit den betreffenden Mitgliedern zeitlich befristete Freiräume eingerichtet werden können, sich zeitweise voll auf ihre Qualifikation zu konzentrieren).
  8. vorgesehener Mentor bzw. Mentorin und Nachweis dessen/deren Expertise in Bezug auf inter- und transdisziplinäre Forschung;
  9. erwartetes Ergebnis, Anwendungspotenzial und angestrebte Ergebnisverwertung. Der Verwertungsplan muss konkrete Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und des Wissenstransfers (auch von Zwischenergebnissen) beinhalten;
  10. Zeitplanung und Kostenschätzung (Gesamtkosten bzw. -ausgaben, Grobkalkulation von Personal-, Sach- und Reisemitteln, gegebenenfalls Berücksichtigung von Eigenbeteiligung sowie Drittmitteln).

Literaturlisten, Curricula und gegebenenfalls Interessensbekundungen von Praxispartnern sind im Anhang beizufügen.

Aus der Vorlage einer Projektskizze kann kein Rechtsanspruch auf Förderung abgeleitet werden.

Die Projektskizzen werden unter Hinzuziehung von externen Sachverständigen nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Passfähigkeit zur Sozial-ökologischen Forschung und zur Bekanntmachung;
  • wissenschaftliche Qualität und Originalität des Projekts;
  • Kenntnis des Stands von nationaler wie internationaler Forschung und anderer einschlägiger Wissensquellen im Themenfeld;
  • stringentes Forschungsdesign und angemessene Auswahl der Methoden bzw. Darlegung der zu entwickelnden Methoden;
  • Kompetenz der Projektleitung und Qualität des Betreuungskonzepts;
  • eine der Problemstellung angemessene interdisziplinäre Zusammensetzung des Forschungsteams (Beteiligung der für den gewählten Forschungsgegenstand relevanten Fächer und Kompetenzen);
  • Relevanz und Rolle von Praxispartnern;
  • anwendungsorientierte und wissenschaftliche Verwertungsperspektive (science and policy impact);
  • Berücksichtigung der Genderperspektive (siehe Nummer 2.1).

Auf der Grundlage der Bewertung werden dann die für eine Förderung geeigneten Projektskizzen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Der Zuwendungsgeber behält sich vor, ausgewählte Interessenten zu einer persönlichen Präsentation einzuladen, um ihre Projektskizzen vorzustellen. Es wird ein möglichst ausgeglichenes Geschlechterverhältnis bei den Gruppenleitungen angestrebt.

Die Interessenten haben keinen Rechtsanspruch auf Rückgabe ihrer eingereichten Projektskizze.

7.2.2 Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen, über den nach abschließender Prüfung das BMBF entscheidet.

Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter https://foerderportal.bund.de/easy/ abgerufen werden.

Die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy online" ist für die Einreichung förmlicher Förderanträge Voraussetzung.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die gegebenenfalls erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheids und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO sowie die §§ 48 bis 49a des Verwaltungsverfahrensgesetzes, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.2.3 Überprüfung des Abbruchmeilensteins (Ende 1. Projektjahr)

Nach Ablauf von neun Monaten ist darzulegen, inwieweit der Abbruchmeilenstein erreicht wurde bzw. bis zum Ende des ersten Projektjahrs erreicht werden soll (hierzu siehe auch Nummer 2.5).

Genaue Hinweise zum Erreichen des Abbruchmeilensteins werden rechtzeitig im Verlauf des ersten Projektjahrs bekannt gegeben. Folgende Aspekte sind darzustellen:

  • Überarbeitetes Gesamtkonzept, in welchem die gemeinsam zu bearbeitende sozial-ökologische Fragestellung gemäß wissenschaftlicher Standards aufbereitet ist. Darzulegen ist insbesondere, wie die interdisziplinäre Zusammenarbeit der Gruppe methodisch und organisatorisch bewerkstelligt werden soll und wie der inter- und transdisziplinäre Forschungszugang realisiert wird. Zudem ist zu erläutern, wie die jeweilige Qualifikationsarbeit in das Gesamtvorhaben eingebunden ist.
  • Jedes Mitglied der Nachwuchsgruppe hat ein Qualifikationskonzept vorzulegen, welches die inhaltliche Problem- und Zielstellung der Qualifikationsarbeit sowie einen individuellen Zeitplan umfasst. Weiterhin sind die Betreuungssituation und Möglichkeiten der thematischen Anbindung an der Hochschule und gegebenenfalls an dem außeruniversitären Forschungsinstitut auszuführen (z. B. im Rahmen von Seminaren, Graduiertenkollegs, Sonderforschungsbereichen, Beiträgen zur Lehre; Einbindung in den Institutsalltag).

Prüfkriterien zum Erreichen der Abbruchmeilensteine sind folgende:

  • überzeugendes inter-/transdisziplinäres Forschungskonzept;
  • überzeugendes Organisationskonzept (Einbindung in die beteiligten Forschungseinrichtungen und Kooperation der verschiedenen Partner);
  • schlüssiges Betreuungs- und Qualifikationskonzept (für die Gruppe insgesamt sowie die individuellen Gruppenmitglieder);
  • schlüssiges Konzept zum Transfer der Ergebnisse in die Praxis;
  • Vernetzungsperspektive auf nationaler und internationaler Ebene.

7.3 Erfolgskriterien und Evaluierung von SÖF-Nachwuchsgruppen

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Dazu gehört die Präsentation von (Zwischen-) Ergebnissen auf Statusseminaren und die Teilnahme an projektübergreifenden Coaching-/Fortbildungsmaßnahmen. Vorgesehen sind Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den Projektträger sowie auf einer übergreifenden Ebene gegebenenfalls unter Einbeziehung externer Sachverständiger.

Erfolgskriterien:

  1. Abschluss von Qualifikationsarbeiten;
  2. wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen;
  3. an die Nachwuchsgruppe anschließende Beschäftigungen im akademischen/wissenschaftlichen Bereich, z. B. in Form von (Junior-)Professuren oder Forschungsprojekten;
  4. Einbindung von Forschungsinhalten der Nachwuchsgruppe in die akademische Lehre und Ausbildung, z. B. im Rahmen von Lehraufträgen und Seminaren oder als Beiträge in Graduiertenkollegs etc.;
  5. Initiierung von eigenen Lehrveranstaltungen, Forschungsgruppen oder Betreuung von Diplom- und Facharbeiten mit einem Sozial-ökologischen Forschungsansatz;
  6. Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monografien und Sammelbänden;
  7. Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen;
  8. konkrete Umsetzung der Forschungsergebnisse durch die anvisierten Zielgruppen;
  9. Präsentationen bei Nutzerkonferenzen bzw. bei Entscheidungsträgern;
  10. Zielgruppenorientierte Veröffentlichungen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften, Tageszeitungen;
  11. Beteiligung an internationalen Netzwerken;
  12. Einwerbung von Projekten nach Laufzeitende.

8 Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Bonn, den 21. Januar 2015

Bundesministerium für Bildung und Forschung

Im Auftrag
Dr. Volkmar Dietz

 

1 - Für Details siehe Müller 2013: Bilanzierung der Fördermaßnahme Nachwuchsgruppen in der Sozial-ökologischen Forschung. Förderphasen I & II (2002 – 2014) veröffentlicht auf www.fona.de/de/9880.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Umwelt u. Nachhaltigkeit Geistes- und Sozialwiss. Engineering und Produktion Bildung und Hochschulen

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