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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von internationalen Zukunftslaboren zu Grünem Wasserstoff

Stichtag: 27.04.2021 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von internationalen Zukunftslaboren zum Grünen Wasserstoff vom 27. Januar 2021 (Bundesanzeiger vom 08.02.2021)

Die Bekanntmachung erfolgt auf der Grundlage der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung. Sie dient der Umsetzung der Hightech-Strategie 2025 der Bundesregierung und stärkt die internationale Komponente der Nationalen Wasserstoffstrategie.

Ziel der internationalen Zukunftslabore ist es, im Themenfeld Grüner Wasserstoff

  • die exzellenzorientierte internationale Forschungszusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette voranzubringen (bis zu einem Technologiereifegrad 4),
  • das Kompetenzportfolio des Forschungsstandorts Deutschland in Sachen Wasserstofftechnologien bedarfsgerecht zu erweitern,
  • Impulse für zukunftsweisende Klimaschutzinnovationen deutscher Unternehmen auf Basis Grünen Wasserstoffs zu geben und nachhaltige internationale Wissensnetzwerke zu knüpfen sowie
  • die Sichtbarkeit des Forschungsstandorts Deutschland im internationalen Wettbewerb zu erhöhen.

Gefördert werden die Einrichtung und die Arbeit von internationalen Zukunftslaboren. Der Begriff „internationales Zukunftslabor“ beschreibt dabei ein Kompetenzzentrum an einer deutschen Hochschule oder einer Forschungseinrichtung in Deutschland, das mit internationaler Strahlkraft und in Kooperation mit den besten Köpfen weltweit relevante Zukunftsfragen im Bereich der grünen Wasserstofftechnologie erforscht. Mit der Förderung werden bestehende Orte der Exzellenz darin unterstützt, internationale Kompetenz zu bündeln und internationale Spitzenkräfte zur gemeinsamen Forschung nach Deutschland zu holen. Die internationalen Teams sollen herausragende Forschungsbeiträge zu Grundlagenthemen entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette leisten: von der Erzeugung, über die Veredelung und den Transport bis hin zur Nutzung.

Das BMBF fördert in den Zukunftslaboren jeweils ein Team von mindestens neun und maximal zwölf Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern über einen Zeitraum von drei Jahren. Neben deutschen Einrichtungen müssen sich an einem Zukunftslabor Einrichtungen aus mindestens zwei Partnerländern durch die Entsendung von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern beteiligen. Bevorzugt berücksichtigt werden Partnerschaften mit EU-Mitgliedsstaaten, mit Ländern aus Nordamerika und Afrika sowie mit Israel, Russland und Australien.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF derzeit den DLR Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 27. April 2021 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Energie Fachkräfte Förderung Infrastruktur Innovation Mobilität Physik. u. chem. Techn. Umwelt u. Nachhaltigkeit Wirtschaft, Märkte

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