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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Käte Hamburger Kollegs

Stichtag: 15.01.2020 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Käte Hamburger Kollegs“ vom 14. März 2019 (Bundesanzeiger vom 01.04.2019)

Seit 2008 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) „Käte Hamburger Kollegs“ (zunächst als „Internationale Kollegs für Geisteswissenschaftliche Forschung“), womit es einschlägigen Empfehlungen des Wissenschaftsrats von 2006 folgte. Im Jahr 2017 fand die Evaluation des BMBF-Rahmenprogramms „Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften“ statt, aus der eine deutliche Empfehlung zur weiteren Förderung von Käte Hamburger Kollegs resultierte. Deshalb möchte das BMBF mit dem neuen Rahmenprogramm „Zukunft gestalten“ (2019 bis 2025) weiterhin geisteswissenschaftliche Spitzenforschung im Format der Käte Hamburger Kollegs fördern.

Die vorliegende Bekanntmachung besteht aus zwei Förderlinien. Das BMBF möchte zum einen Kollegs fördern, die eine geisteswissenschaftliche Themensetzung aufweisen (siehe Förderlinie I), zum anderen Kollegs, die eine dezidierte Zusammenarbeit der Geisteswissenschaften mit den Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften bei der Bearbeitung einer originär geisteswissenschaftlichen Fragestellung ermöglichen (siehe Förderlinie II).

Förderlinie I – Geisteswissenschaftliche Forschung: Interdisziplinäre Forschung in den Geisteswissenschaften zu innovativen Fragestellungen.
Förderlinie II – Transdisziplinäre Forschung: geisteswissenschaftliche Fragestellungen in der Zusammenarbeit mit Lebens-, Natur-, Technik- oder Ingenieurwissenschaften.

Die Käte Hamburger Kollegs sollen herausragenden Geisteswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern an deutschen Universitäten bzw. Hochschulen die Möglichkeit geben,

  • eine international sichtbare und wirksame Schwerpunktbildung der deutschen Geisteswissenschaften an den Universitäten bzw. Hochschulen voranzutreiben und die Verbindungen zu ausländischen Forschungsschwerpunkten und exzellenten Einrichtungen zu stärken,
  • durch weitgehende Freistellung von universitären Verpflichtungen wissenschaftlichen Freiraum für exzellente Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zu gewinnen, um selbstgewählte Forschungsfragen entwickeln und ihnen nachgehen zu können,
  • eine Lerngemeinschaft zu bilden, die durch die systematische Konfrontation mit anderen Wissenskulturen die eigenen Selbstverständlichkeiten auf den Prüfstand stellt,
  • internationale Fachkolleginnen und -kollegen in ihre Forschungsarbeiten an deutschen Universitäten bzw. Hochschulen einzubeziehen,
  • die geisteswissenschaftlichen Methoden – auch vergleichender, interdisziplinärer und transdisziplinärer Forschung – weiterzuentwickeln,
  • Graduierte nach der Dissertation (Postdocs) an internationale Spitzenforschung heranzuführen und in Netzwerke zu integrieren.

Internationalität wird als Programm der Kollegs verstanden, das weit über die Internationalität der eingeladenen Fellows hinausgeht: Den programmatischen Mittelpunkt des Kollegs bildet eine Fragestellung oder ein Problem, das eine internationale oder vergleichende Forschungsperspektive erfordert und innerhalb einer internationalen Forschungs­community eine besondere Chance der Reflexion bietet.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger - Gesellschaft, Innovation, Technologie - Geistes- und Sozialwissenschaften beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig und findet unter Einbezug internationaler Gutachterinnen und Gutachter statt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR Projektträger bis spätestens 15. Januar 2020 Projektskizzen vorzulegen.

Diese Bekanntmachung wird zu zwei weiteren Terminen geöffnet:

  • 1. April 2021 – Vorlage der Projektskizzen bis spätestens 17. Januar 2022,
  • 1. April 2023 – Vorlage der Projektskizzen bis spätestens 15. Januar 2024.
Quelle: BMBF Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Förderung Geistes- und Sozialwiss.

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