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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Pilotmaßnahmen für Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung mit Belarus

Stichtag: 05.04.2019 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung von Pilotmaßnahmen für Partnerschaften in Wissenschaft, Forschung und Bildung mit Belarus vom 12. Dezember 2018 (Bundesanzeiger vom 14.01.2019)

Zentrale Grundlage für die deutsch-belarussische Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie (Wissenschaftlich-Technische Zusammenarbeit, WTZ) ist der im Jahr 1993 unterzeichnete Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Belarus über die Entwicklung einer umfassenden Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft und Technik. Gemeinsam mit dem belarussischen State Committee of Science and Technology (SCST) arbeitet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an der Umsetzung des Vertrags und fördert den Aufbau bzw. die Vertiefung der wissenschaftlichen bilateralen Kooperation zwischen deutschen und belarussischen wissenschaftlichen Einrichtungen.

Die Bekanntmachung ist offen für Forscherinnen und Forscher aller Disziplinen, die zu den drei identifizierten Themenbereichen relevante Beiträge leisten können. Bewerberinnen und Bewerber werden aufgefordert, Projektvorschläge in den folgenden Fachgebieten einzureichen:

  • lokale Nutzung erneuerbarer Energien im Kontext landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Abfallwirtschaft (insbesondere Biomasse und Biogas),
  • Biotechnologien im Bereich Agrar- und Forstwirtschaft,
  • Ökologie, Biodiversität und Umweltschutz (insbesondere Waldökosysteme).

Wert gelegt wird ebenfalls auf gemeinsame Projektvorschläge, die sowohl interdisziplinär angelegt sind als auch sozio-ökonomische Aspekte der vorab genannten thematischen Schwerpunkte untersuchen. Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen.

Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:

  • Internationale Vernetzung in den thematischen Schwerpunktbereichen,
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, Horizont 2020),
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Kapazitätsentwicklung der wissenschaftlichen Partner in Belarus.

Der Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Partnern im FuE-Bereich, ihren wissenschaftlichen Fähigkeiten und der Beteiligung der Wirtschaft kommt eine besondere Bedeutung zu. Daher sollen die Projektkonsortien möglichst Hochschulen, FuE-Einrichtungen sowie die mit der wirtschaftlichen Umsetzung von Ergebnissen der angewandten Forschung befassten Unternehmen einbeziehen. Auf die Beteiligung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern wird besonderer Wert gelegt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 5. April 2019 zunächst Projektskizzen vorzulegen. Auf belarussischer Seite wird eine entsprechende Bekanntmachung zur Förderung der belarussischen Partner durch das SCST veröffentlicht. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das belarussische SCST die staatliche Stiftung für Grundlagenforschung (BRFFR) beauftragt. Parallel zur Einreichung in Deutschland (deutsche Wissenschaftler) reichen die belarussischen Wissenschaftler einen Antrag beim BRFFR ein.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Weißrussland Themen: Förderung

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