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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten zum Thema "Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien"

Stichtag: Vorlagefrist endet am 15.11.2026, regelmäßige Stichtage sind der 15. Mai und 15. November eines Jahres Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Quantum International – Internationale Kooperationen in den Quantentechnologien" vom 11.05.2023 (Bundesanzeiger vom 19.05.2023). Gefördert werden internationale Kooperationen im Rahmen des "Forschungsprogramms Quantensysteme. Spitzentechnologie entwickeln. Zukunft gestalten".

Der Zweck der Förderrichtlinie ist es, in den Quantentechnologien internationale Kooperation von Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen zu fördern. Die Förderrichtlinie schafft dazu einen Rahmen für inter­nationale Zusammenarbeit, insbesondere für bi- und trilaterale Kooperationen und hat zwei Teilziele:

  • Ziel A – Deutsche und internationale Forschungspartner aus Wissenschaft und Wirtschaft mit komplementärer Spitzenexpertise in der jeweiligen Disziplin in Forschungs- und Entwicklungsarbeiten zusammenführen
  • Ziel B – Deutsche und internationale Fachkräfte von heute und morgen für die Anforderungen der Quantentechnologien begeistern und sie weiter- und ausbilden

Die Förderung gliedert sich in die zwei Module A – "Technologie weiterentwickeln" – und B – "Fachkräfte und Talente motivieren, weiter- und ausbilden". Projekte können nur Modul A oder B adressieren. Die beiden Module bauen nicht aufeinander auf. In Modul A gefördert werden anwendungsorientierte, internationale Verbundprojekte in den Quantentechnologien, sofern nachweislich ein schnelleres oder effektiveres Vorankommen im Vergleich zu rein nationalen Projekten zu erwarten ist. Das Modul B soll Projekte zur gezielten Kooperation zwischen unterschiedlichen Ausbildungs- und Weiterbildungs­systemen in den Quantentechnologien fördern. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Voraussetzung für die Förderung ist die Kooperation in Form eines international aufgestellten Verbundprojekts. Im Regelfall sollten dabei Zuwendungsempfänger aus Deutschland mit Partnern aus ein oder zwei weiteren Ländern zusammenarbeiten. Jeder Projektpartner muss dabei mindestens über Fördermittel in Höhe von 100 000 Euro verfügen. Die Aufwendungen sollten sich dabei möglichst gleichmäßig auf die verschiedenen Länder verteilen. Es ist ausgeschlossen, dass die Partner aus einem der Länder auf sich mehr als 70 % der Gesamtförderung eines Verbundprojekts vereinen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den Projektträger VDI Technologiezentrum GmbH – Projektträger Quantensysteme beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe ist zunächst eine telefonische Registrierung durch den Projektverantwortlichen bei dem beauftragten Projektträger notwendig. Anschließend sind Projektskizzen in elektronischer Form einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Die Vorlagefrist endet am 15. November 2026. Stichtage für die Einreichung von Projektskizzen sind jeweils der 15. Mai und der 15. Novembers eines Jahres. Projektskizzen, die nach dem oben angegebenen Zeitpunkt eingehen, können möglicherweise erst zum nächsten Stichtag berücksichtigt werden. 

Quelle: BMBF Redaktion: von Laura Bazahica, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Bildung und Hochschulen Engineering und Produktion Förderung Information u. Kommunikation Innovation Physik. u. chem. Techn.

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