StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des BMBF zur Förderung von Zuwendungen zur Erforschung der Mechanismen von nicht-pharmakologischen Interventionen im Rahmen des European Joint Programme - Neurodegenerative Disease Research (JPND)

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Zuwendungen zur Erforschung der Mechanismen von nicht-pharmakologischen Interventionen im Rahmen des European Joint Programme - Neurodegenerative Disease Research (JPND)

Stichtag: 01.03.2022 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Zuwendungen zur Erforschung der Mechanismen von nicht-pharmakologischen Interventionen im Rahmen des European Joint Programme – Neurodegenerative Disease Research (JPND) vom 05.01.2022 (Bundesanzeiger vom 26.01.2022)

Das Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, das Verständnis der zugrundeliegenden Mechanismen und der biologischen Zusammenhänge nicht-pharmakologischer Interventionen zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen transnationale Forschungsvorhaben gefördert werden, die durch die Zusammenarbeit von verschiedenen Disziplinen den Fortschritt in diesen Bereichen weiter beschleunigen. Die Ergebnisse jedes einzelnen Forschungsvorhabens sollen in mindestens einer Veröffentlichung publiziert oder patentiert werden, um so zu der Zielerreichung der Fördermaßnahme beizutragen.

Förderorganisationen aus Ausstralien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreihc, Kanada, Lettland, Luxemburg, den Niederlanden, Norwegen, Polen, Schweiz, Spanien, Slowakei, der Tschechischen Republik, der Türkei und Ungarn haben sich zusammengeschlossen, um diese multinationale Fördermaßnahme durchzuführen und hierdurch einen Mehrwert gegenüber bereits bestehenden nationalen Förderaktivitäten zu realisieren. Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames „Joint Call Secretariat“ beim DLR-PT (Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt – Projektträger) koordiniert. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Teilvorhaben gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Die Verbundvorhaben müssen eine oder mehrere der folgenden neurodegenerativen Erkrankungen umfassen:

  • Alzheimer-Erkrankung und andere Demenzen;
  • Parkinson und mit Parkinson verwandte Erkrankungen;
  • Prionenerkrankungen;
  • Motoneuronerkrankungen;
  • Huntington-Krankheit;
  • Spinozerebelläre Ataxie (SCA);
  • Spinale Muskelatrophie (SMA).

Vorhaben können unter anderem folgende Forschungsansätze beinhalten:

  • Nachweise über die biomolekularen und/oder physischen Grundlagen der Wirkung nicht-pharmakologischer Interventionen;
  • Anwendung modernster Methoden oder Technologien zur Untersuchung der molekularen und zellulären Mechanismen nicht-pharmakologischer Interventionen;
  • Studien zu den Mechanismen nicht-pharmakologischer Interventionen im Gehirn durch Anwendung bildgebender, elektrophysiologischer oder ähnlicher dem Stand der Technik entsprechender Verfahren;
  • Erforschung biologischer, psychologischer und sozialer Gesundheitsmarker sowie deren Zusammenhänge. Hierdurch sollen Risikofaktoren erkannt werden, die für nicht-pharmakologische Interventionen zugänglich und durch diese veränderbar sind. Weiterhin sollen die Gesundheitsmarker zur Überwachung und zur besseren Einschätzbarkeit der Wirksamkeit zukünftiger klinischer Studien dienen;
  • Konzipierung angepasster nicht-pharmakologischer Interventionen mit verbesserter Wirksamkeit auf der Grundlage eines tieferen Verständnisses der Mechanismen;
  • Identifizierung potenzieller Angriffspunkte für Kombinationstherapien aus pharmakologischen und nicht-pharmakologischen Interventionen;
  • Nachweise zu (individuellen) Faktoren, die das Ansprechen auf nicht-pharmakologische Interventionen vorher­sagen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger - Bereich Gesundheit beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt, die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem „Joint Call Sekretariat“ bis spätestens 1. März 2022 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: BMBF - Bekantmachungen Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Kanada Türkei Belgien Dänemark Finnland Frankreich Lettland Luxemburg Niederlande Norwegen Polen Schweiz Slowakei Spanien Tschechische Republik Ungarn EU Australien Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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