Die Europäische Partnerschaft „Fostering a European Research Area for Health“ (ERA4Health) zielt darauf ab, die Aktivitäten von Förderorganisationen im Europäischen Forschungsraum (EFR) für Gesundheit und mehr Wohlbefinden flexibel und wirksam zu koordinieren. Im Rahmen dieser Partnerschaft wird transnationale Verbundforschung in Europa durch eine gemeinsame Programmplanung gefördert, die prioritäre Felder der öffentlichen Gesundheit in Europa adressiert.
Mit der vorliegenden Fördermaßnahme im Rahmen von ERA4Health sollen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in verschiedenen Ländern in ihrer Zusammenarbeit an gemeinsamen interdisziplinären Forschungsprojekten unterstützt werden, die auf Komplementarität und Austausch von Fachwissen auf dem Gebiet der Adipositas mit einem klaren translationalen Forschungsansatz basieren. Ein intensiver, wechselseitiger Austausch mit verschiedenen Akteuren aus dem akademischen Bereich, dem Gesundheitswesen, der Industrie und den Patientenorganisationen soll dazu beitragen, effektive Forschungsstrategien zu entwickeln. Durch die Fördermaßnahme soll die Zusammenarbeit auf transnationaler Ebene gefördert werden und der Weg für neues Wissen und neue Präventionsstrategien für Europa und darüber hinaus geebnet werden.
Das übergeordnete Ziel dieser Förderung ist es, die Belastung durch Übergewicht und Adipositas in Europa zu reduzieren. Der Zweck dieser Förderrichtlinie ist die Förderung translationaler Forschungsverbünde, die sich entweder mit:
- den Mechanismen der Entstehung von Übergewicht und Adipositas und seiner Komplikationen oder
- den Determinanten der Gewichtsentwicklung und/oder Maßnahmen gegen Gewichtszunahme in kritischen Übergangsphasen im Leben befassen.
Für die vorliegende Fördermaßnahme hat sich das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen von ERA4Health mit den Förderorganisationen folgender Länder zusammengeschlossen: Ägypten, Belgien, Estland, Frankreich, Griechenland, Israel, Italien, Lettland, Litauen, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Spanien, Taiwan, der Türkei und Ungarn. Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames Call-Sekretariat koordiniert. Das gemeinsame Call-Sekretariat ist bei der French Research Funding Agency (ANR) angesiedelt.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (z. B. Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen), gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Akteure, Initiativen, Vereine, Verbände, Kommunen (Städte, Landkreise, Gemeinden), wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson (zum Beispiel eingetragener Verein), Gebietskörperschaften (für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Zur Bearbeitung der geplanten Projekte müssen mindestens drei einschlägig qualifizierte Partner in einem Verbund kooperieren. Diese drei Partner müssen aus drei unterschiedlichen Ländern stammen. Mindestens zwei Forschungspartner eines Verbunds müssen aus einem EU-Mitgliedstaat oder aus einem mit Horizont Europa assoziierten Partnerland stammen. Ein Verbund darf maximal aus fünf Forschungspartnern bestehen. Die maximale Anzahl an Partnern kann auf sechs oder sieben erhöht werden, wenn ein oder zwei Partner aus Estland, der Slowakei oder Taiwan integriert sind.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen Call-Sekretariat beim ANR bis spätestens 21. Januar 2026 zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den DLR Projektträger – Bereich Gesundheit – beauftragt.