StartseiteAktuellesBekanntmachungenBekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der eHumanities

Bekanntmachung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung von Richtlinien zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der eHumanities

Stichtag: 30.09.2011 Programmausschreibungen

1. Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage

1.1. Zuwendungszweck

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus dem Bereich der eHumanities. Die eHumanities verstehen sich als Summe aller Ansätze, die durch die Erforschung, Entwicklung und Anwendung moderner Informationstechnologien die Arbeit in den Geisteswissenschaften erleichtern oder verbessern wollen.

Gefragt sind Beiträge, in denen geistes- und qualitativ arbeitende sozialwissenschaftliche Fächer in Kooperation mit informatiknahen Fächern neue Forschungsansätze in ihren Fachdisziplinen entwickeln.

Dabei sollen die Projekte nicht nur singuläre fachspezifische Fragestellungen bearbeiten, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Weiterentwicklung der eHumanities leisten. Ziel ist die Entwicklung innovativer Forschungsmethoden auf der Basis digitaler Quellen, die Entwicklung entsprechender Expertise in den Geistes- und Sozialwissenschaften sowie von Expertise zu den eHumanities bei den beteiligten informatiknahen Fächern. Im Zentrum des Vorhabens soll die Bearbeitung einer geistes- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsfrage stehen.

Hintergrund dieser Bekanntmachung ist die zunehmende Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologie in der Forschung auf der Basis umfangreichen digitalisierten Quellenmaterials und das Bestreben, das damit verbundene Potenzial besser auszuschöpfen.

BMBF fördert seit einigen Jahren den Aufbau von Forschungsinfrastrukturen und virtueller Forschungsumgebungen, um die Voraussetzungen für innovative Forschungsansätze in den Geistes- und Sozialwissenschaften zu schaffen. Allerdings entstehen diese innovativen Forschungsansätze erst bei der Entwicklung forschungsnaher Lösungen (Werkzeuge, Dienste, Software) innerhalb fachdisziplinärer Forschungsprojekte, in denen die Forschungsfragen der Fachwissenschaftler mit den Entwicklungspotenzialen der Informatik angegangen werden. Die Bekanntmachung zielt auf diese Entwicklung forschungsnaher Lösungen.

1.2. Rechtsgrundlage

Vorhaben können nach Maßgabe dieser Richtlinien, der BMBF-Standardrichtlinien für Zuwendungen auf Ausgaben- bzw. Kostenbasis und der Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) durch Zuwendungen gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Der Zuwendungsgeber entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

2. Gegenstand der Förderung

Anhand fachspezifischer Forschungsfragen sollen geisteswissenschaftliche Fachgebiete und qualitative Sozialforscher neue Forschungsmethoden insbesondere unter Nutzung von Informatikmethoden (z. B. Textmining, Text Reuse, Mapping, Visualisierung, Komponenten zur Analyse von Bewertungen u.a.) in ihren Fachgebieten entwickeln. Die Bekanntmachung fokussiert dabei nicht auf spezifische Disziplinen. Erwartet wird eine intensive interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Geistes-, Kultur- oder Sozialwissenschaftlern einerseits und Informatikern andererseits bei der Lösung einer spezifischen Forschungsfrage. Bei dieser Zusammenarbeit sollte der kleinere interdisziplinäre Part mindestens 30 Prozent des Forschungsanteils abdecken.

Da diese Disziplinen traditionell insbesondere mit Texten arbeiten, werden vor allem Forschungsprojekte mit digitalisierten Texten zu erwarten sein. Darauf ist die Bekanntmachung ausdrücklich nicht beschränkt, sondern es sind im Interesse einer Berücksichtigung der Vielfalt geistes- und sozialwissenschaftlicher Quellen und Methoden auch geeignete Vorschläge aus Bereichen mit anderen digitalen Quellen (Musik, Noten, gesprochene Sprache, Bilder, digitalisierte Artefakte aus Sammlungen usw.) erwünscht, sofern sie Grundlage fachspezifischer Forschung sind.

Es wird erwartet, dass die Projekte deutlich eingegrenzte Forschungsfragen formulieren, die sie mit den innovativen Methoden in Zusammenarbeit mit Informatikern lösen und dadurch neue Forschungsräume erschließen. Möglich ist aber auch die Entwicklung neuer Informatikmethoden in einem geistes-, kultur- oder sozialwissenschaftlichen Zusammenhang.

Ein Ziel der Bekanntmachung ist es, Nachwuchswissenschaftlern die Gelegenheit zu geben, in einem interdisziplinären Projekt Erfahrungen im Bereich der eHumanities zu sammeln.

Bei der Entwicklung der innovativen Forschungsansätze wird von den Verbundvorhaben erwartet, dass sie die bereits bestehenden Infrastrukturen z. B. von TextGrid, D-Spin oder DOBES und insbesondere die der ESFRI-Projekte DARIAH und CLARIN nutzen. Die in den Vorhaben entwickelten Werkzeuge und Dienstleistungen sollen keine Insellösungen sein, sondern generisches Potenzial haben.

3. Zuwendungsempfänger

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Akademien und Forschende Museen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern können und Zuwendungszweck und -voraussetzungen erfüllen.

Die Zusammenarbeit mit ausländischen Partnern im Verbund ist erwünscht, sie können jedoch keine eigene Zuwendung erhalten.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Förderfähig sind innovative Verbundvorhaben, die inhaltlich unter Punkt 2. (Gegenstand der Förderung) genannte Felder aufgreifen.

Die Herangehensweise an die Fragestellung muss interdisziplinär sein, wie in Punkt 2 ausgeführt. Es wird eine gemeinsame Bewerbung der Interessenten an einem Verbundprojekt vorausgesetzt, an dem sich Vertreter wenigstens eines geistes- oder sozialwissenschaftlicher Fachbereichs und Vertreter aus der Informatik beteiligen.

Partner eines Verbundprojektes haben ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung zu regeln. Verbundprojekte, die an mehreren Standorten angesiedelt sind, müssen darlegen, wie sie ihre Zusammenarbeit organisieren. Vor der Förderentscheidung muss eine grundsätzliche Übereinkunft über bestimmte vom BMBF vorgegebene Kriterien (gemäß BMBF-Vordruck 0110, siehe http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html) nachgewiesen werden. Bereits in der Vorhabenbeschreibung sind geplante Kooperationen bzw. die Mitwirkungsbereitschaft der Praxispartner schriftlich zu dokumentieren. Die entsprechenden und unterschriebenen Erklärungen sind der Verbundskizze beizulegen.

Nicht gefördert werden:

  • Die Fertigstellung bereits begonnener Insellösungen;
  • Infrastrukturwerkzeuge und Infrastrukturentwicklung;
  • Projekte, die ausschließlich Massendigitalisierungen (Scans und Transkriptionen) zum Gegenstand haben;
  • Projekte, die überwiegend Datenmanagement zum Gegenstand haben;

Antragsteller sollen sich -auch im eigenen Interesse -im Umfeld des national beabsichtigten Projektes mit dem EU-Forschungsrahmenprogramm vertraut machen. Sie sollen prüfen, ob das beabsichtigte Vorhaben spezifische europäische Komponenten aufweist und damit eine ausschließliche EU-Förderung möglich ist. Weiterhin ist zu prüfen, inwieweit im Umfeld des national beabsichtigten Vorhabens ergänzend ein Förderantrag bei der EU gestellt werden kann. Das Ergebnis der Prüfungen soll im nationalen Förderantrag kurz dargestellt werden.

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung für einen Zeitraum von zunächst bis zu drei Jahren als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Die erforderlichen Personalkapazitäten zur Koordination eines Verbundprojektes können grundsätzlich als zuwendungsfähig anerkannt werden. Im Regelfall sollen die Verbünde ein Fördervolumen von 6 bis 9 Vollzeitäquivalenten haben.

Der durch internationale Kooperation anfallende zusätzliche Mittelbedarf für Reisen ist grundsätzlich zuwendungsfähig, wenn dadurch Synergieeffekte für das geplante Forschungsvorhaben entstehen. Förderfähig sind ebenfalls Forschungsaufenthalte für bis zu zwei ausländische Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen, die in das Arbeitsprogramm des Forschungsverbundes eingebunden werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel - je nach Anwendungsnähe des Vorhabens - bis zu 50% anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung - grundsätzlich mindestens 50% der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten - vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft (FhG) die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100% gefördert werden können.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Gemeinschaftsrahmen der EU-Kommission für staatliche FuE-Beihilfen berücksichtigen. Dieser Gemeinschaftsrahmen lässt für Verbundprojekte von Antragstellern aus den neuen Bundesländern und für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) eine differenzierte Bonusregelung zu, die ggf. zu einer höheren Förderquote führen kann.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Kostenbasis werden grundsätzlich die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft für FuE-Vorhaben (NKBF98).

Bestandteil eines Zuwendungsbescheids auf Ausgabenbasis werden die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) und die Besonderen Nebenbestimmungen für Zuwendungen des BMBF zur Projektförderung auf Ausgabenbasis (BNBestBMBF98).

7. Verfahren

7.1. Einschaltung eines Projektträgers und Anforderung von Unterlagen

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF seinen Projektträger im Deutschen

Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. beauftragt:
Projektträger im DLR
Umwelt, Kultur, Nachhaltigkeit
Heinrich-Konen-Str. 1
53227 Bonn
Telefon: 0228-3821-1580 (Sekretariat)
Telefax: 0228-3821-1500
Internet: http://www.pt-dlr.de/

Es wird empfohlen, vor der Vorlage einer Vorhabenbeschreibung mit dem Projektträger Kontakt für weitere Informationen und Erläuterungen aufzunehmen.

Vordrucke für förmliche Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können im Internet unter http://www.kp.dlr.de/profi/easy/formular.html abgerufen werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen wird die Nutzung des elektronischen Antragssystems "easy" dringend empfohlen.

7.2. Zweistufiges Förderverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. Es ist offen und kompetitiv. Die fachliche Begutachtung erfolgt unter Beteiligung externer Experten.

7.2.1. Vorlage und Auswahl von Vorhabenbeschreibungen

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger formlose, begutachtungsfähige Vorhabenbeschreibungen bis spätestens 30.09.2011 ausschließlich in elektronischer Form über das Internetportal https://www.pt-it.de/ptoutline/application/ehuman2011 durch den/die vorgesehene(n) Verbundkoordinator/in vorzulegen. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist. Verspätet eingehende Vorhabenbeschreibungen können aber möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden. Die Vorlage per Post, Fax oder Email ist nicht möglich.

Der Umfang soll 20 Seiten für das Gesamtkonzept (inkl. Literatur) nicht überschreiten.

Der Vorhabenbeschreibung ist ein Deckblatt voranzustellen, aus dem die Antragsteller mit Institution, der/die Koordinator/in des Verbundes, der Titel des Vorhabens, die Laufzeit, die Förderquote und die beantragten Fördermittel hervorgehen. Vorhabenbeschreibungen, die diese Vorgaben nicht erfüllen, werden nicht berücksichtigt.

Folgende Gliederung für die Verbunddarstellung ist einzuhalten:

  • Zusammenfassung
  • Beschreibung der Problemstellung und Zielsetzung
  • Darstellung der Wissensbasis, auf die Bezug genommen wird
  • Vorarbeiten der Antragsteller
  • vorgesehene Kooperationen der Forschungs- und Praxispartner und Arbeitsteilung im Verbund
  • Design und Methodik des Forschungsvorhabens
  • erwartetes Ergebnis und angestrebte Ergebnisverwertung bis hin zur Implementierung bzw. akademischen Anwendung (nachhaltige Verwertung nach Projektende)
  • aus Sicht des Antragstellers konkretisierte Kriterien für den Projekterfolg
  • öffentlichkeitswirksame Präsentation des Vorhabens, z. B. durch Konferenzen, Podiumsdiskussionen, Medienbeiträge, Konzerte, Ausstellungen, etc.
  • Zeitplanung und Kostenschätzung (beantragte Förderung, Eigenbeteiligung, Drittmittel)

Aus der Vorlage der Vorhabenbeschreibungen können keine Rechtsansprüche abgeleitet werden.

Die eingegangenen Vorhabenbeschreibungen werden unter Beteiligung externer Gutachter insbesondere nach folgenden Kriterien bewertet:

  • Wissenschaftliche Qualität des Projektes und Originalität der Fragestellung
  • Interdisziplinärer Charakter der Forschungsaufgabe und der Zusammensetzung des Forscherteams (Beteiligung geistes-, kultur, sozialwissenschaftliche Disziplinen und Informatik)
  • Erstmaliger Einsatz oder Adaption des Instrumentariums für die Fragestellung.
  • Die Förderung von NachwuchswissenschaftlerInnen durch das Vorhaben
  • Eine gut nachvollziehbare Arbeitsteilung innerhalb des Verbundes

Unter Berücksichtigung des Votums des externen Gutachtergremiums werden dann die für eine Förderung geeigneten Vorhabenbeschreibungen ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten schriftlich mitgeteilt. Ggf. findet eine persönliche Anhörung statt.

7.2.2. Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Interessenten bei positiv bewerteten Vorhabenbeschreibungen aufgefordert, in Abstimmung mit dem/der vorgesehenen Verbundkoordinator/in förmliche Förderanträge vorzulegen, über die nach abschließender Prüfung entschieden wird.

Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die Verwaltungsvorschriften zu §44 BHO sowie die §§48 bis 49a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen sind.

7.3. Erfolgskriterien und Evaluierung

Die Projektteilnehmer müssen ihre Bereitschaft zur Mitwirkung bei integrativen und evaluierenden Maßnahmen erklären. Das Durchführungskonzept des Förderschwerpunktes sieht Evaluierungsstufen auf Projektebene durch den Projektträger sowie auf Programmebene unter Einbeziehung eines externen Sachverständigenkreises vor. Die Ergebnisse der Fördermaßnahme werden der Wissenschaft und der Öffentlichkeit regelmäßig auf Statusseminaren und Konferenzen präsentiert.

Akademische Erfolgskriterien sind:

  • wissenschaftliche Veröffentlichungen in referierten Zeitschriften, Monografien und Sammelbänden
  • Vorträge bei nationalen und internationalen wissenschaftlichen Tagungen
  • wissenschaftliche Qualifizierungen und Auszeichnungen
  • akademische Verwertung der Forschungsergebnisse

Anwendungsorientierte Erfolgskriterien sind:

  • Veröffentlichungen in populärwissenschaftlichen Zeitschriften u. a.
  • Präsenz in weiteren Medien (Tageszeitungen, TV, Radio, Internet u. a.)
  • öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen (Museen, Ausstellungen, Konzert, Podiumsdiskussionen, etc.)
  • akademische Anwendung der Ergebnisse
  • unternehmerische Verwertung der Ergebnisse

Forschungspolitische Erfolgskriterien sind:

  • Stärkung der interdisziplinären Kompetenz (Zusammensetzung der Forschungsteams; Bildung von institutsübergreifenden oder internationalen Netzwerken)

8. Inkrafttreten

Diese Förderrichtlinien treten mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Weitere Bekanntmachungen zum Themenfeld eHumanities sind in den Folgejahren geplant.

Bonn, den 10.05.2011
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Im Auftrag

Dr. Angelika Willms-Herget

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: Länder / Organisationen: Deutschland Themen: Förderung Geistes- und Sozialwiss. Information u. Kommunikation

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