Wasserstoff ist ein Schlüsselelement für ein klimaneutrales Energiesystem und muss neben einer inländischen Erzeugung auch importiert werden. Daher haben das BMFTR und das BMWE im November 2024 die novellierte Förderrichtlinie für internationale Wasserstoffprojekte für den Aufbau von Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff veröffentlicht. Die Maßnahme soll den internationalen Markthochlauf im Sinne der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung unterstützen. Sie ist zudem Teil der Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate und soll den Aufbau von Importkapazitäten nach Deutschland und Handelsbeziehungen mit potenziellen Exporteuren begünstigen. Deutsche Unternehmen können eine Investitionskostenförderung von bis zu 30 Millionen Euro erhalten, um ihre Technologien erfolgreich in diesem sich entwickelnden Markt zu platzieren und die Spitzenposition Deutschlands weiter auszubauen und zu sichern.
- In Modul 1 – gefördert vom BMWE – sollen insbesondere der Aufbau von innovativen Pilotanlagen in industriell relevanter Größe und die Erprobung unter verschiedenen klimatischen Bedingungen gefördert werden. Infrastrukturen für die Speicherung und den Transport von erneuerbarem Wasserstoff können in Verbindung mit einer geförderten Erzeugungsanlage gefördert werden. Anlagen zur Umwandlung von erneuerbarem Wasserstoff in Derivate wie Methan, Ammoniak oder Methanol sind ebenfalls förderfähig.
- In Modul 2 – gefördert vom BMFTR – werden zudem begleitende Forschungsvorhaben sowie vorbereitende bzw. begleitende wissenschaftliche Analysen und Studien, der Aufbau von relevanten Forschungsinfrastrukturen und die Entwicklung von Betreibermodellen gefördert. Auch Aspekte, die der Ausbildung des wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Nachwuchses dienen, können Bestandteil von Vorhaben sein.
Projektskizzen können bis zum 18. Dezember 2025 eingereicht werden. Die entsprechenden Mittel stehen noch unter Vorbehalt der Verabschiedung des Haushalts 2026.
Die Voraussetzungen für eine Antragstellung und die Randbedingungen für eine Förderung werden in der Förderrichtlinie dargestellt. Das Verfahren zur Beteiligung an der Förderrunde wird auf der Website des Projektträgers Jülich (PtJ) erläutert. Dort sind auch Vorlagen für Projektskizzen und Hinweise für Antragstellende, jeweils getrennt nach Modul 1 und Modul 2, verfügbar.