StartseiteAktuellesBekanntmachungenGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Internationalisierung der Berufsbildung

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Internationalisierung der Berufsbildung

Stichtag: Schwerpunkte a und b: 31. März 2018 / Schwerpunkt c: kontinuierliche Einreichung bis 30. September 2019 möglich Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung der Forschung zur Internationalisierung der Berufsbildung vom 30. Juni 2017 (Bundesanzeiger vom 25.09.2017) / Änderung der Richtlinie vom 18. April 2018 (Bundesanzeiger vom 14.05.2018)

Mit der Förderrichtlinie soll die institutionalisierte Berufsbildungsforschung und -beratung, ein im "Strategiepapier der Bundesregierung: Berufsbildungszusammenarbeit aus einer Hand" festgelegtes Kernelement der bilateralen Berufsbildungszusammenarbeit, für die internationale Zusammenarbeit gestärkt und ausgebaut werden. Deutsche akademische Expertise im Bereich der Berufsbildungsforschung und der Ausbildung akademischen Berufsbildungspersonals soll ausländischen Partnern zugänglich gemacht werden und sie bei der Reform ihrer nationalen Systeme unterstützen.

Übergreifend soll die Etablierung eines inter- und transdisziplinären Forschungsnetzwerks zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit vorangetrieben werden. Hierzu soll zusätzlich zu dieser Bekanntmachung eine flankierende Maßnahme vorgesehen werden.

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung sollen Projekte gefördert werden, die zu einem der folgenden Schwerpunkte beitragen:

  • Schwerpunkt a: Aktuelle Themen der Berufsbildungsforschung im Rahmen von Berufsbildungskooperationen.
    Es sollen Projekte gefördert werden, die im Aktionsfeld der Berufsbildungsforschung (z. B. in den Bereichen der empirischen Berufsbildungsforschung, der Wirtschaftspädagogik, der Fachdidaktiken), in bilateralen Forschungskooperationen gemeinsam mit dem Partnerland relevante Themenschwerpunkte bearbeiten.
  • Schwerpunkt b: Forschung zu Voraussetzungen für erfolgreiche Berufsbildungszusammenarbeit in Ländern, mit denen eine BMBF-Berufsbildungskooperation besteht, sowie in weiteren Regionen und Ländern.
    Es sollen Projekte gefördert werden, die Gelingensbedingungen für internationale Berufsbildungskooperationen erforschen. Die Vorhaben sollen Faktoren für erfolgreiche Berufsbildungszusammenarbeit erforschen, aber auch Best-Practice-Beispiele gelungener Berufsbildungszusammenarbeit herausarbeiten. Die Ergebnisse aus diesen Vorhaben können wissenschaftlich fundierte Impulse und Handlungsempfehlungen für internationale Berufsbildungsaktivitäten liefern.
  • Schwerpunkt c: Entwicklung von gemeinsamen Pilotmaßnahmen zum Aufbau von Kapazitäten zur Berufsbildungsforschung in den BMBF-Partnerländern.
    Es sollen Pilotmaßnahmen gefördert werden, die Reformvorhaben des Berufsbildungssystems des jeweiligen Partnerlandes nachfrageorientiert unterstützen. Hierzu zählen beispielsweise Konzepte und Lösungsansätze zum Aufbau von Lehrstühlen an einer Partneruniversität zur Ausbildung von Lehr- und Managementpersonal an beruflichen Schulen und/oder berufsbildenden Einrichtungen, von Einrichtungen zur Berufsbildungsforschung, des Forschungsmanagements sowie der Fachkommunikation zwischen Berufsbildungsforschung, -praxis und Berufsbildungspolitik. Aus den Vorhaben sollen auch Impulse zu Reformschritten generiert werden.

Für alle drei genannten Themenschwerpunkte gilt: Voraussetzung für die Förderung eines Vorhabens ist, dass an den Projekten mindestens eine deutsche und eine Forschungseinrichtung/Universität aus dem jeweils avisierten Partnerland beteiligt sind. Ausländische Partner können keine Fördermittel aus dieser Fördermaßnahme beantragen; es wird erwartet, dass die Finanzierung ausländischer Partner als Eigenleistung erfolgt. Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere KMU.

In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis zum 31. März 2018 für die Schwerpunkte a und b Projektskizzen in schriftlicher und elektronischer Form vorzulegen. Für den Schwerpunkt c können kontinuierlich Projektskizzen eingereicht werden. Letzter Termin hierfür ist der 30. September 2019.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Strategie und Rahmenbedingungen Förderung

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