StartseiteAktuellesBekanntmachungenGeändert: Bekanntmachung des BMBF zur Verleihung des Förderpreises „Ralf-Dahrendorf-Preis für den Europäischen Forschungsraum“

Geändert: Bekanntmachung des BMBF zur Verleihung des Förderpreises „Ralf-Dahrendorf-Preis für den Europäischen Forschungsraum“

Stichtag: verlängert bis zum 26.02.2021 (urspünglich 02.12.2020) Programmausschreibungen

Richtlinie zur Verleihung des Förderpreises „Ralf-Dahrendorf-Preis für den Europäischen Forschungsraum“ im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zum Europäischen Forschungsraum (EFR) und des Förderprogramms „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den EFR“ (Bundesanzeiger vom 13.10.2020). Einschlißlich der bekannmachungsänderung vom 10. Dezember 2020 (Bundesanzeiger vom 16.12.2020).

Der Stichtag wurde per Bekanntmachungsänderung auf den 26. Februar 2021 (urspünglich 2. Dezember 2020) verschoben.

Mit dem Förderprogramm „Die europäische Innovationsunion – Deutsche Impulse für den Europäischen Forschungsraum (EFR)“ sollen gemeinsame europäische Forschung und Innovation für ein zukunftsfähiges Europa vorangebracht werden. So hat das Förderprogramm die Verankerung des EFR in der Gesellschaft zum Ziel sowie das Engagement der Forschenden für den EFR zu sichern. Der Ralf-Dahrendorf-Preis zielt darauf ab, Exzellenz und den hohen Mehrwert gemeinsamer europäischer Forschung sichtbarer zu machen und Anerkennung zu schaffen für das herausragende Engagement, von dem ein erfolgreicher EFR lebt.

Mit dem Ralf-Dahrendorf-Preis für den EFR zeichnet das BMBF daher innovative Wissenschaftskommunikation von Teilnehmenden am Europäischen Rahmenprogramm für Forschung und Innovation aus. Insbesondere angesprochen ist Forschung in den Bereichen, in denen gemeinsames europäisches Handeln zukunftsentscheidend ist. Hierzu zählen u. a. Projekte aus den folgenden Bereichen:

  • globale Gesundheitsvorsorge;
  • klimaneutrale Innovationen und grüne Technologien, zum Beispiel im Bereich Grüner Wasserstoff;
  • technologische Souveränität;
  • gemeinsame Dateninfrastrukturen und Künstliche Intelligenz;
  • Digitalisierung von Wirtschaft und Gesellschaft.

Gefördert werden kann ein breites Spektrum von analogen oder digitalen Vermittlungs-, Informations- und Partizipationsformaten. Dazu zählen unter anderem:

  • partizipatorische, dialog- und beteiligungsfördernde Formate,
  • edukative Wissensvermittlungsformate,
  • niedrigschwellige popularisierende Formate, die auch wissenschaftsferne Zielgruppen adressieren.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern, sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Zuwendungszweck und Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen (siehe Volltext der Bekanntmachung). Es werden bis zu sechs Einzelvorhaben gefördert.

Die Förderung nach dieser Richtlinie erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 50.000 Euro und wird für die in der Regel maximale Dauer von 18 Monaten gewährt. Der Projektstart soll spätestens zum 1. Juli 2022 erfolgen.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Europäische und internationale Zusammenarbeit, beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe soll dem Projektträger bis spätestens 26. Februar 2021 eine kurzgefasste Projektskizze in elektronischer Form über das Internetportal easy-Online eingereicht werden.

Quelle: BMBF Redaktion: von Sarafina Yamoah, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Förderung sonstiges / Querschnittsaktivitäten

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