Das Ziel der Bekanntmachung "Innovationsprofessuren 2025" ist es, im Ausland tätige Spitzenwissenschaftlerinnen und -wissenschaftler aus besonders technologisch, wirtschaftlich oder strategisch relevanten Forschungsfeldern auf Professuren an nordrhein-westfälischen Universitäten zu berufen und dadurch die Profile der aufnehmenden Universitäten und die Wissenschafts- und Forschungslandschaft Nordrhein-Westfalens insgesamt zu stärken.
Gefördert werden Professuren, deren Forschungsprogramme auf die Bewältigung zentraler Herausforderungen bei Klima, Rohstoffunabhängigkeit, technologischer Souveränität, Gesundheit, Sicherheit und Resilienz einzahlen und somit Wohlstand, Wohlergehen und Wettbewerbsfähigkeit in Nordrhein-Westfalen stärken können. Die Aufnahme der Tätigkeit der Professur soll spätestens zum 15.04.2027 erfolgen.
Die NRW.BANK übernimmt im Rahmen des Programms 50 Prozent der Kosten der Professur für maximal fünf Jahre. Die Höhe der Spende beträgt bis zu 2.250.000 EUR. Die restlichen 50 Prozent müssen von der Universität aufgebracht werden. Antragsberechtigt sind Universitäten in Trägerschaft des Landes Nordrhein-Westfalen.
Das Antragsverfahren ist einstufig mit einer vorgelagerten Absichtserklärung (Frist: 05.11.2025) angelegt. Die Einreichung von Anträgen kann nur nach der fristgerechten Vorlage einer Absichtserklärung bis zum 9. Februar 2026 erfolgen.
Mit der Umsetzung der Fördermaßnahme ist der Projektträger des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt (DLR Projektträger) beauftragt.