Das Arbeitsrogramm definiert die Fördermodalitäten, das Budget, die Ausschreibungszeiträume sowie die Regeln zur Förderfähigkeit im kommenden Jahr. Entworfen wurde das Dokument vom ERC, darauf folgte nun die offizielle Bestätigung durch die Europäische Kommission. Wie bereits im Vorfeld angekündigt sind Antragstellende zukünftig aufgefordert, ihre Vorschläge in zwei Teile zu gliedern: einen knappen, fünfseitigen Part I, in dem die wissenschaftliche Idee und die Ziele dargelegt werden, und einen ausführlicheren Part II, der sich auf die Durchführung und die Methodik konzentriert. Die Durchführbarkeit wird nur noch im zweiten Begutachtungsschritt beurteilt.
Ebenfalls bereits bekannt war die erhöhte Fördersumme für Forschende von außerhalb der EU, die ihre Arbeit nach Europa verlegen wollen. Darüber hinaus wurden die Regeln zur Förderfähigkeit bei Starting und Consolidator Grants sowie die Beschränkungen der Wiedereinreichung bei Synergy Grants angepasst. Weitere Neuerungen werden im Arbeitsprogramm 2027 erwartet.
Am 9. Juli 2025 öffnete der Einreichungszeitraum für den Starting Grant Call 2026. Die Deadline zur Einreichung der Anträge ist am 14. Oktober 2025. Insgesamt stehen im Rahmen dieses Calls 705 Millionen EUR zur Verfügung, die sich auf eine Zahl von geschätzten 450 Grants verteilen wird.
Zum Nachlesen
- Europäischer Forschungsrat (08.07.2025): Arbeitsprogramm 2026
- Europäischer Forschungsrat (08.07.2025): ERC Work Programme 2026 adopted
- Europäische Kommission (09.07.2025):: Call for Proposals for ERC Starting Grant 2026