StartseiteAktuellesNachrichtenKünstliche Intelligenz: Europäische Kommission will ethische und regulatorische Leitlinien entwickeln

Künstliche Intelligenz: Europäische Kommission will ethische und regulatorische Leitlinien entwickeln

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Die Kommission wird eine Gruppe von Experten zur künstlichen Intelligenz einsetzen, die mit ihrem Fachwissen eine breite Allianz unterschiedlichster Interessenträger bilden soll. Die Gruppe wird auf der Grundlage der Erklärung vom 9. März 2018 der Europäischen Gruppe für Ethik in der Wissenschaft und Neuen Technologien einen Vorschlag für Leitlinien zur Ethik in der künstlichen Intelligenz ausarbeiten.

Von einer besseren Gesundheitsversorgung bis zu mehr Verkehrssicherheit und einer nachhaltigeren Landwirtschaft: die künstliche Intelligenz kann für viele Bereiche unserer Gesellschaft und Wirtschaft von großem Nutzen sein. Es stellt sich aber auch die Frage, wie sich die künstliche Intelligenz auf die Zukunft der Arbeit und das geltende Recht auswirken wird. Deshalb ist eine breit angelegte, offene und inklusive Diskussion darüber notwendig, wie künstliche Intelligenz erfolgreich und ethisch vertretbar eingesetzt und entwickelt werden kann.

Am 9. März 2018 hat die Kommission das Bewerbungsverfahren für die Expertengruppe zur künstlichen Intelligenz eröffnet, der sie die folgenden Aufgaben übertragen wird:

  • Die Gruppe soll die Kommission bei der Bildung einer breiten „Europäischen Allianz zur künstlichen Intelligenz“ beraten, in der unterschiedlichste Intressengruppen vertreten sein sollen;
  • Sie soll die Umsetzung der neuen europäischen Initiative zur künstlichen Intelligenz (April 2018) unterstützen;
  • Die Gruppe soll bis Ende des Jahres einen Leitlinienentwurf vorlegen, in dem sie darlegt, wie die künstliche Intelligenz auf der Basis der EU-Grundrechte ethisch vertretbar entwickelt und eingesetzt werden kann. Hierbei soll sie auf Fragen wie die der Fairness, Sicherheit, Transparenz, Zukunft der Arbeit und Demokratie eingehen sowie im weiteren Sinne darauf, wie sich diese Aspekte auf die Anwendung der Grundrechtecharta auswirken könnten. Die Leitlinien sollen nach einer breiten Konsultation und auf der Grundlage der Erklärung vom 9. März 2018 der Europäischen Gruppe für Ethik in der Wissenschaft und Neuen Technologien (EGE), einem unabhängigen Beratergremium der Europäischen Kommission, ausgearbeitet werden.

Schlusstermin für die Einreichung von Bewerbungen ist der 9. April. Ziel der Kommission ist es, die Bildung der Expertengruppe bis Mai abzuschließen. Die Gruppe wird als Grundlage für ihre Tätigkeit die für die künstliche Intelligenz relevanten Arbeiten anderer Experten heranziehen – etwa den Zwischenbericht der hochrangigen Strategiegruppe für Industrietechnologien und die Arbeiten der Expertengruppe zur Haftung und neuen Technologien. Für die Expertengruppe zur Haftung und neuen Technologien wurde ebenfalls am 9. März 2018 das Bewerbungsverfahren eröffnet. Diese Gruppe wird die Kommission bei der Auswertung der Herausforderungen unterstützen, die sich im Zusammenhang mit dem gelten Haftungsrecht stellen.

Die Kommission wird vor allem im Rahmen der Europäischen Plattform nationaler Initiativen zur Digitalisierung der Wirtschaft (nächste Forumveranstaltung in Frankreich am 27. und 28. März) eng mit den Mitgliedstaaten, mit dem Europäischen Parlament, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss, dem Ausschuss der Regionen sowie internationalen Organisationen und Foren (wie der G7) zusammenarbeiten. Die künstliche Intelligenz wird eines der Hauptthemen sein, die auf dem Digitalen Tag am 10. April in Brüssel erörtert werden.

Hintergrund

In der Gemeinsamen Erklärung über die gesetzgeberischen Prioritäten der EU für den Zeitraum 2018-2019 werden für die Bereiche künstliche Intelligenz und Robotik ein hohes Maß an Datenschutz, digitale Rechte und Ethikstandards gefordert.

Für die optimale Nutzung der Möglichkeiten künstlicher Intelligenz ist die Kommission bereits tätig geworden:

  • Sie hat im Rahmen von Horizon 2020 mit einer Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für eineAI-on-demand“-Plattform in Forschung und Innovation investiert. Mit Hilfe dieser Plattform sollen Werkzeuge und Algorithmen beispielsweise für KMU, den Non-Tech-Sektor und öffentliche Verwaltungen gesammelt werden, damit auf künstliche Intelligenz gestützte Lösungen getestet werden können. Zudem hat sie in die digitale Infrastruktur wie etwa in das Hochleistungsrechnen, das Netz der digitalen Innovationshubs und in themenübergreifende Projekte investiert, die mit Hilfe der künstlichen Intelligenz neues Wissen, Produkte und Dienste hervorbringen.
  • Sie hat einen digitalen Binnenmarkt geschaffen, der sich auf einen umfassenden Rechtsrahmen für den freien Fluss personenbezogener und nicht personenbezogener Daten sowie eine europaweit erstklassige Vernetzung stützt und für den strengere Cybersicherheitsvorschriften gelten.

Die Kommission wird auf diesen Fortschritten weiter aufbauen, indem sie entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rats vom Oktober 2017 eine Mitteilung zur künstlichen Intelligenz ausarbeitet, die in den nächsten Wochen vorgelegt werden soll. Diese Initiative soll dazu beitragen, Anreize für Investitionen zu schaffen und die Entwicklung und Einführung dieser Technologie zu beschleunigen.

Quelle: EU Kommission Redaktion: Länder / Organisationen: EU Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Information u. Kommunikation Strategie und Rahmenbedingungen Sicherheitsforschung

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