StartseiteLänderAsienRepublik Korea (Südkorea)Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Südkorea zum Thema „Energiewende"

Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Südkorea zum Thema „Energiewende"

Stichtag: 31.08.2020 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung von Vorhaben der strategischen Projektförderung mit Südkorea unter der Beteiligung von Wissenschaft und Wirtschaft („2 + 2"-Projekte) zum Thema „Energiewende" vom 25. Juni 2020 ( Bundesanzeiger vom 03.07.2020).

Deutschland und die Republik Korea (Südkorea) sind weltweit mit führend in innovationsorientierter Forschung und Entwicklung im Bereich der Energiewende. Beide Länder wollen ihre Energiesysteme transformieren und gemeinsam Innovationen im Energiebereich voranbringen. Um den Chancen und Herausforderungen der Energiewende zukünftig gemeinsam zu begegnen, soll auch der Austausch und die Kooperation gestärkt werden. Eingebettet in diesen ­Rahmen adressiert die vorliegende Fördermaßnahme Projekte, deren Ziel es ist, hochinnovative Lösungen auf den Gebieten Systemintegration erneuerbarer Energien sowie Energiesysteme zu erarbeiten.

Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung und des Zehn-Punkte-Programms des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) für mehr Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen „Vorfahrt für den Mittelstand“ unter dem Dach von „KMU-international“.

Konkret soll die Zusammenarbeit von deutschen und koreanischen Vertreterinnen und Vertretern aus Wirtschaft und Wissenschaft in Form von „2 + 2-Projekten“ gefördert werden. Derartige Projekte müssen die Beteiligung mindestens einer deutschen und einer koreanischen Hochschule oder Forschungseinrichtung und mindestens eines deutschen und eines koreanischen forschenden Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft bzw. Industriepartners, insbesondere kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU), vorsehen.

Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte als Verbundvorhaben, die entsprechend des oben beschriebenen Zuwendungszwecks in internationaler Zusammenarbeit mit Partnern aus Südkorea eines oder mehrere der nachfolgenden Themen bearbeiten:

  • Thema 1: Materialien und Technologien für elektrische und elektrochemische Speicher, insbesondere neuartige Batterien
  • Thema 2: Energieeffiziente Stadt: Sektorkopplung in Städten und Quartieren und entsprechende digitale Lösungen

Die Vorhaben sollen eine hohe Praxisrelevanz aufweisen und Strategien zur Implementierung der Forschungsergebnisse in Politik, Gesellschaft und Wirtschaft aufzeigen sowie Erkenntnisse und verwertbare Forschungsergebnisse erwarten lassen, die zu neuen Technologien, Produkten und/oder Dienstleistungen führen.

Darüber hinaus sollen die Vorhaben einen Beitrag zu folgenden kooperationspolitischen Zielen leisten:

  • internationale Vernetzung in den genannten thematischen Schwerpunktbereichen;
  • Vorbereitung von Folgeaktivitäten (z. B. Antragstellung in BMBF-Fachprogrammen, bei der Deutsche Forschungsgemeinschaft oder Horizont Europa);
  • Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses (soweit passfähig).

Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit Südkorea dokumentieren. Der Nutzen im Hinblick auf die wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Ziele sollte für Deutschland und Südkorea ausgewogen sein.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen.Die Zuwendungen werden im Wege der nicht rückzahlbaren Zuwendung im Rahmen der Projektförderung und in der Regel mit maximal 600.000 Euro je Verbundprojekt für die deutsche Seite sowie in der Regel für eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten gewährt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger Europäische und internationale Zusammenarbeit beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem DLR-Projektträger bis spätestens 31. August 2020 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form über das Antragssystem „easy-Online“ vorzulegen.

Von den koreanischen Partnern sind jeweils komplementäre Anträge bei der National Research Foundation – NRF – zu stellen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung Redaktion: von Mirjam Buse, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Republik Korea (Südkorea) Themen: Energie Förderung Innovation

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