Die Europäische Partnerschaft „Fostering a European Research Area for Health“ (ERA4Health) zielt darauf ab, die Aktivitäten von Förderorganisationen im Europäischen Forschungsraum (EFR) für Gesundheit und mehr Wohlbefinden flexibel und wirksam zu koordinieren. Im Rahmen dieser Partnerschaft wird transnationale Verbundforschung in Europa durch eine gemeinsame Programmplanung gefördert, die prioritäre Felder der öffentlichen Gesundheit in Europa adressiert.
Das Ziel dieser Fördermaßnahme ist es, in länderübergreifender Zusammenarbeit zwischen Forschungsteams aus der klinischen und Public-Health-Forschung (aus Krankenhäusern, dem öffentlichen Gesundheitswesen, Gesundheitseinrichtungen und anderen Gesundheitsorganisationen) sowie Patientinnen und Patienten, deren Vertretungen oder anderen Interessensgruppen Evidenz für eine bessere Patientenversorgung bei den wichtigsten Volkskrankheiten Herz-Kreislauf-, Stoffwechsel- oder Autoimmun-Erkrankungen zu generieren. Gefördert wird eine begrenzte Anzahl von länderübergreifenden wissenschaftsinitiierten klinischen pragmatischen vergleichenden Phase III-Wirksamkeitsstudien („Vergleichsstudien“) oder wissenschaftsinitiierten klinischen Phase III-Studien zu neuen Indikationsgebieten bereits zugelassener und nicht patentgeschützter Arzneimittel (drug repurposing).
Für die vorliegende Fördermaßnahme hat sich das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) im Rahmen von ERA4Health mit Förderorganisationen aus folgenden Ländern zusammengeschlossen: Belgien, Frankreich, Italien, Lettland, Litauen, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Schweden, Slowakei, Spanien, Tschechien, der Türkei und dem Vereinigten Königreich. Zudem ist die internationale Nonprofit-Organisation Breakthrough Type 1 Diabetes (BT1D) beteiligt.
Die Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames Call-Sekretariat koordiniert. Das gemeinsame Call-Sekretariat ist bei dem spanischen Institute of Health Carlos lll (ISCIII) angesiedelt.
Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen).
Ein Verbund darf Partner aus maximal fünf der beteiligten Länder enthalten. Die maximale Anzahl an Ländern kann auf sechs oder sieben erhöht werden, wenn ein oder zwei Partner aus der Slowakei und/oder Tschechien integriert sind. Pro Verbund ist eine Arbeitsgruppe als zuwendungsberechtigter Partner aus Deutschland zugelassen.
Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem gemeinsamen Call-Sekretariat beim ISCIII bis spätestens 27. Januar 2026 zunächst Projektskizzen vorzulegen.
Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Konsortien werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den DLR Projektträger – Bereich Gesundheit – beauftragt.