StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)EU-Innovationsgesetz: Europäische Kommission startet Aufruf zur Beteiligung

EU-Innovationsgesetz: Europäische Kommission startet Aufruf zur Beteiligung

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Die EU will mit einem künftigen Europäischen Innovationsgesetz (European Innovation Act) die bestmöglichen Rahmenbedingungen für Innovatorinnen und Innovatoren schaffen. Zur Ausgestaltung des Gesetzes hat die Europäische Kommission eine öffentliche Konsultation gestartet und zur Einreichung von Stellungnahmen aufgefordert.

Das künftige Innovationsgesetz soll die Markteinführung innovativer Ideen in allen Sektoren erleichtern. Ziel ist es, Herausforderungen bei der Vermarktung von Forschungsergebnissen anzugehen und die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Wissenschaft zu stärken. Zudem soll es den Zugang innovativer Unternehmen zu Märkten, Finanzmitteln, Talenten und Infrastrukturen verbessern. Das Gesetz zielt darauf ab, ein innovations- und investitionsfreundliches Umfeld in der gesamten EU zu schaffen. Europäischen Innovatorinnen und Innovatoren sollen Instrumente an die Hand gegeben werden, um zu wachsen und im globalen Wettbewerb zu bestehen.

Das Europäische Innovationsgesetz ist eine der Leitinitiativen im Rahmen der im Mai 2025 angenommenen Start-up- und Scale-up-Strategie der EU. Es ist eine der Schlüsselinitiativen die im Kompass für Wettbewerbsfähigkeit gefordert wird und die zur Schließung der Innovationslücke beitragen soll.

Die Aufforderung zur Einreichung von Stellungnahmen und die öffentliche Konsultation sind bis zum 30. September 2025 geöffent und stehen auf dem EU-Portal „Ihre Meinung zählt“ zur Verfügung.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Innovation Strategie und Rahmenbedingungen

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