StartseiteLänderMultilateralesEuropäische Union (EU)Baden-Württemberg: Zusatzförderung zum Ausbau der Beteiligung von Hochschulen an europäischen Forschungsvorhaben

Baden-Württemberg: Zusatzförderung zum Ausbau der Beteiligung von Hochschulen an europäischen Forschungsvorhaben

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

320 Millionen Euro wurden bereits von baden-württembergischen Hochschulen in europäischen Forschungsförderprogrammen eingeworben, wie die baden-württembergische Wissenschaftsministerin Petra Olschowski in einer Landeskonferenz zur Zukunft der europäischen Forschungsförderung mitteilte. Um die Hochschulen in Baden-Württemberg in bedeutenden europäischen Forschungsvorhaben weiter zu stärken, hat das Land das zusätzliche Förderprogramm „BEGIN - Beteiligung in europäischen Großvorhaben und Initiativen“ aufgelegt. Drei Hochschulen haben bereits die ersten Mittelzusagen erhalten.

Im Zentrum der Veranstaltung „New Beginnings“ am 8. März in Stuttgart mit Teilnehmenden aus Wissenschaft und Politik stand das Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont Europa“. Wissenschaftsministerin Olschowski führte aus, dass mit den bereits eingeworben Mitteln Baden-Württembergs Universitäten und Hochschulen im Wettbewerb um europäische Forschungsförderung bundesweit an der Spitze stehen. Die Mittel fließen unter anderem in Projekte zu Innovationen in der Künstlichen Intelligenz, der Klimaforschung oder der personalisierten Krebsmedizin.

Um die Position Baden-Württembergs in der europäischen Forschungs- und Innovationsförderung auszubauen, hat das Wissenschaftsministerium des Landes im August 2023 das Programm BEGIN aufgelegt. Landeshochschulen können sich dadurch um zusätzliche Mittel bewerben. Dabei muss die beantragte Förderung zwischen 100 000 und einer Million Euro liegen. Die Förderung kann zum einen für Vorhaben beantragt werden, die bereits erfolgreich eine Förderung aus einem EU-Programm eingeworben haben. Als sog. „Booster“ soll sie in diesem Fall die Implementierung der Projekte in der Startphase unterstützen. Zum anderen können Anträge auf Förderung eingereicht werden, die sich auf die beabsichtigte Beteiligung an bedeutsamen EU-Großvorhaben beziehen. Für das Jahr 2024 stehen insgesamt bis zu zwei Millionen Euro Fördermittel zur Verfügung. Anträge können fortlaufend bis zum 31.12.2024 gestellt werden. Die Universitäten Stuttgart, Tübingen und Ulm haben inzwischen die ersten Mittelzusagen erhalten.

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Quelle: Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg via idw Redaktion: von Miguel Krux, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland EU Themen: Bildung und Hochschulen Förderung

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