Deutschland hat die Verhandlungen maßgeblich mitgestaltet, sich für eine starke Verankerung von Menschenrechten im neuen Völkerrechtstext eingesetzt und zugleich die großen Chancen dieser Technologien hervorgehoben. Die UNESCO-Empfehlung "Draft Recommendation on the Ethics of Neurotechnology" setzt auf forschungs- und innovationsfreundliche Rahmenbedingungen – vor allem bei medizinischen und therapeutischen Anwendungen, etwa für Menschen mit Behinderungen – und verknüpft sie mit klaren Leitplanken: verbindliche Zustimmungsregeln für individuelle Anwendungen sowie Schutzpflichten, insbesondere für Kinder und Jugendliche. Nach der Verabschiedung ist Deutschland wie alle anderen UNESCO-Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Bestimmungen zügig umzusetzen. Angesichts der rasant zunehmenden Angebote im Konsum- und Freizeitbereich von EEG-Wearables bis Gaming drängt die Zeit.
Die Präsidentin der Deutschen UNESCO-Kommission Maria Böhmer betonte:
„Neurotechnologien müssen die Menschen stärken, nicht steuern. Die UNESCO setzt mit ihrer Ethik-Empfehlung einen klaren Rahmen: Die Freiheit des Denkens bleibt unantastbar, Gehirndaten werden unter Achtung von Würde, Autonomie und Rechten genutzt – bei zugleich verlässlichen, forschungsfreundlichen Rahmenbedingungen. Dafür hat Deutschland sich in den Verhandlungen stark gemacht. Nun gilt es, diese Standards zügig und sorgfältig in nationales Recht und in die Praxis zu überführen. Hierfür braucht es einen koordinierten, ressortübergreifenden Ansatz vom Gesundheits- bis zum Justizbereich, damit die Regelungen wirksam greifen.“
Die Deutsche UNESCO-Kommission (DUK) wird die neue Empfehlung am 4. Dezember bei einem Fachgespräch vorstellen und über die Bedeutung der Empfehlung für Deutschland mit Fachleuten diskutieren. Anfang 2026 beabsichtigt die Deutsche UNESCO-Kommission, eine Studie zur Umsetzung der Empfehlung in der Bundesrepublik zu veröffentlichen.
Zum Nachlesen
- DUK (05.11.2025): UNESCO schafft Völkerrecht zum ethischen Umgang mit Neurotechnologien