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Geändert: Rahmenbekanntmachung des BMBF zur Förderung von Projekten der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit – CooperationVET

Stichtag: Fristen werden in spezifischen Förderaufrufen zu einzelnen Partnerländern bekannt gegeben Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit. Richtlinie zur Förderung von Projekten der internationalen Berufsbildungszusammenarbeit – CooperationVET vom 01.09.2022 (Bundesanzeiger vom 12.09.2022) einschließlich Änderung der Bekanntmachung vom 11.12.2023 (Bundesanzeiger vom 11.12.2023).

Die internationale Berufsbildungszusammenarbeit (iBBZ) hat sich in den vergangenen Jahren als ein wichtiges Handlungsfeld der Bundesregierung etabliert. Auf Grundlage der Strategie der Bundesregierung zur internationalen Berufsbildungszusammenarbeit (2019) arbeiten die beteiligten Bundesressorts, weitere staatliche und nichtstaatliche Akteure, wie zum Beispiel die Wirtschafts- und Sozialpartner, Bildungsdienstleister und die Zivilgesellschaft systematisch zusammen, um die deutschen Aktivitäten und Interessen in der iBBZ zu bündeln und eine kohärente Außenwirkung der deutschen Akteure im Ausland zu ermöglichen. An diesen ganzheitlichen Ansatz der deutschen Berufsbildungszusammenarbeit knüpft die Rahmenbekanntmachung an. Darüber hinaus leistet die Rahmenbekanntmachung einen Beitrag zur Umsetzung der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung.

Es werden Projekte gefördert, die an den Interessen und Reformanliegen der BMBF-Partnerländer ausgerichtet sind und dabei, soweit möglich, die Bedarfe der dort tätigen deutschen Unternehmen an Fachkräftegewinnung und -sicherung berücksichtigen. Zweck ist die Bündelung der Kompetenzen der deutschen Berufsbildungsakteure in der iBBZ, die einen Beitrag zu den BMBF-Kooperationen liefern.

Je nach angestrebter Kooperationskonstellation beabsichtigt das BMBF auf Basis dieser Rahmenbekanntmachung Maßnahmen unter den nachfolgend aufgeführten Modulen zu fördern:

  • Modul A: Sondierungsprojekte
    Sondierungsprojekte dienen als Grundlage für den Auf- bzw. Ausbau von Berufsbildungskooperationen. Dies betrifft die Sondierung von Potenzialen in Vorbereitung neuer oder für die Weiterentwicklung bestehender Kooperationen sowie die Rahmenbedingungen zur Umsetzbarkeit von konkreten Projektideen.
    Sondierungsprojekte haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu zwölf Monaten.
  • Modul B: Kooperationsprojekte
    Kooperationsprojekte dienen der Ausgestaltung einer Berufsbildungskooperation. Gefördert wird die Entwicklung und Erprobung von Modellen, Instrumenten, Verfahren und Konzepten.
    Kooperationsprojekte haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu drei Jahren.

Die Projekte beider Module unterstützen grundsätzlich die Reformanliegen der Partnerländer und können unabhängig voneinander zur Entwicklung, Erprobung und Implementierung der beruflichen Aus- und Weiterbildung beitragen. Weiterführende Details zu den einzelnen Partnerländern, den damit verbundenen Förderschwerpunkten und Fristen werden in spezifischen Förderaufrufen bekannt gegeben.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR-Projektträger „BG-IBB – Internationalisierung der Berufsbildung“ beauftragt. Projektskizzen sollen zu spezifischen Förderaufrufen und den dort genannten Fristen eingereicht werden. Die Veröffentlichung von Förderaufrufen erfolgt auf der Internetseite http://www.berufsbildung-international.de.

Quelle: BMBF Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Förderung

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