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EU-Innovationsfonds: 4 Mrd. Euro Förderung für Projekte zu Dekarbonisierungs-Technologien

Berichterstattung weltweit

Die Europäische Kommission bittet um die Einreichung von Vorschlägen für den Innovationsfonds 2023, eines der weltweit größten Förderprogramme für die Einführung innovativer CO2-armer Technologien. Mit einem Budget von 4 Milliarden Euro unterstützt der Fonds den Einsatz innovativer Dekarbonisierungs-Technologien. Das Geld stammt aus Einnahmen aus dem EU-Emissionshandel, Anträge auf Förderung können bis zum 9. April 2024 eingereicht werden.

Der Innovationsfonds soll finanzielle Anreize für Unternehmen und Behörden schaffen, in modernste CO2-arme Technologien zu investieren und den Übergang Europas zur Klimaneutralität zu unterstützen. Projektträger können Finanzhilfen in fünf Themenbereichen mit unterschiedlichen Anforderungen an Budget und Investitionsausgaben (CAPEX) beantragen:

  • Allgemeine Dekarbonisierung (Großprojekte) – 1,7 Milliarden Euro für Projekte mit CAPEX über 100 Millionen Euro
  • Allgemeine Dekarbonisierung (mittelgroße Projekte) – 500 Millionen Euro für Projekte mit CAPEX zwischen 20 Millionen Euro und 100 Millionen Euro
  • Allgemeine Dekarbonisierung (Kleinprojekte) – 200 Millionen Euro für Projekte mit CAPEX zwischen 2,5 Millionen Euro und 20 Millionen Euro
  • Saubere Fertigung – 1,4 Milliarden Euro für Projekte mit CAPEX über 2,5 Millionen Euro, deren Schwerpunkt auf der Fertigung von Bauteilen für erneuerbare Energien, Energiespeicherung, Wärmepumpen und Wasserstofferzeugung liegt. Die zur Verfügung stehende Summe wurde – verglichen mit der vorangegangen Runde – verdoppelt. Das Ziel: die industrielle Fertigungskapazität, die technologische Führungsrolle und die Widerstandsfähigkeit der Lieferketten in Europa stärken.
  • Pilotprojekte – 200 Millionen Euro für Projekte mit CAPEX über 2,5 Millionen Euro, deren Schwerpunkt auf einer tiefgreifenden Dekarbonisierung liegt

Die Projekte werden auf der Grundlage ihres Potenzials zur Verringerung der Treibhausgasemissionen, ihres Innovationsgrads, ihrer Reife, Reproduzierbarkeit und Kosteneffizienz bewertet. Der Innovationsfonds kann bis zu 60 Prozent der einschlägigen Projektkosten decken. Antragsberechtigt sind Projekte im Europäischen Wirtschaftsraum. Nach der jüngsten Überarbeitung der Emissionshandels-Richtlinie steht der Innovationsfond nun zusätzlich zu Technologien in energieintensiven Industrien (einschließlich Luftfahrt), erneuerbaren Energien oder Energiespeicherung auch dem Seeverkehrs-, Straßenverkehrs- und Gebäudesektor offen.

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Quelle: Europäische Kommission Redaktion: von Lynn Dinh, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: EU Themen: Energie Förderung Innovation Umwelt u. Nachhaltigkeit

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