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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und Südafrika im Rahmen von EUREKA

Stichtag: 01.04.2020 Programmausschreibungen

Bekanntmachung im Rahmen der Strategie der Bundesregierung zur Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung: Richtlinie zur Förderung von Forschungs- und Entwicklungsprojekten zwischen Deutschland und Südafrika im Rahmen von EUREKA vom 8. Januar 2020 (Bundesanzeiger vom 04.02.2020).

Das südafrikanische Department of Science and Innovation und das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördern gemeinsame Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren. Diese Bekanntmachung wird gemäß den Verfahren von EUREKA durchgeführt. EUREKA ist ein europäisches Netzwerk mit assoziierten Ländern für grenzüberschreitende Zusammenarbeit auf dem Gebiet technologischer Forschung und Entwicklung für zivile Zwecke. Mit der Bekannmachung soll auch das Ziel der Afrika-Strategie des BMBF unterstützt werden, die Internationalisierung von Bildung, Wissenschaft und Forschung weiter voranzutreiben. Insbesondere sollen mit diesen Mitteln Wissenstransfer und Innovation gefördert werden und zu einer verbesserten wirtschaftlichen Perspektive in den afrikanischen Partner­ländern beitragen.

Ziel der Förderrichtlinie ist die Förderung der bilateralen Technologiekooperation mit Südafrika in ausgewählten Themenfeldern, insbesondere über die Stärkung der engen Zusammenarbeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie gegebenenfalls Forschungseinrichtungen beider Länder. Gefördert werden im Rahmen dieser Fördermaßnahme Forschungsprojekte sowohl als Einzel- wie auch als Verbundvorhaben, die in Zusammenarbeit mit mindestens einem Partner aus Südafrika das Schwerpunktthema "Disruptives Manufacturing: Präzisionsmedizin" zum Gegenstand haben.

Gefördert werden Maßnahmen, deren Ergebnisse zu marktwirksamen Innovationen beitragen, welche über ein großes Marktpotenzial für Deutschland, Südafrika und Europa verfügen. Ziel der geförderten Aktivitäten ist die Entwicklung neuer kommerzieller Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen. Vorhaben, die im Rahmen dieser Bekanntmachung beantragt werden, sollten das Potenzial für eine langfristige und nachhaltige Kooperation mit Südafrika dokumentieren.

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und andere Institutionen, die Forschungsbeiträge liefern.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind dem Projektträger bis spätestens 1. April 2020, 17.00 Uhr (CET) zunächst EUREKA-Projektanträge in englischer Sprache in elektronischer Form beim EUREKA-Büro einzureichen.

Quelle: BMBF Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Südafrika Eureka Themen: Engineering und Produktion Innovation

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