StartseiteThemenWissens- und TechnologietransferCOVID-19-Impfstoff aus Afrika: Neue Regelungen zu geistigem Eigentum ebnen Weg für Biotech-Kooperation

COVID-19-Impfstoff aus Afrika: Neue Regelungen zu geistigem Eigentum ebnen Weg für Biotech-Kooperation

Berichterstattung weltweit

Die Welthandelsorganisation WTO hat am 17. Juni bestimmte Regelungen zum geistigen Eigentum ausgesetzt, um die Herstellung von COVID-19-Impfstoffen weltweit zu erleichtern. Auf Basis der neuen Bestimmungen soll nun aus einer internationalen Kooperation in Südafrika ein neuer COVID-Impfstoff hervorgehen und vor Ort produziert werden.

Mitte 2021 richtete die Weltgesundheitsorganisation WHO und die internationale Impfallianz COVAX in Südafrika gemeinsam mit einem Konsortium aus afrikanischen Unternehmen und Hochschulen den ersten Technologietransferhub für mRNA-Impfstoffe des Kontinents ein. Ein Jahr nach Start des Hubs und dem Beschluss der WTO, bestimmte Regelungen im Rahmen des Abkommens über handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum (Trade-Related Aspects of Intellectual Property Rights - TRIPS) auszusetzen, soll hier der erste afrikanische COVID-19-Impfstoff entwickelt werden.

Das Online-Portal This Is Africa berichtet über eine Kooperation des südafrikanischen Biotech-Unternehmens Afrigen Biologics, das maßgeblich an dem Tranferhub beteiligt ist, mit der belgischen Univercells Group. Ziel der Zusammenarbeit ist es, einen neuen COVID-19-Impfstoff zu entwickeln und in Afrika zu produzieren. Bisher sind afrikanische Länder von Impfstoff Importen aus dem globalen Norden angewiesen. Mit der Entwicklung und Produktion vor Ort sollen unabhängige Versorgungstrukturen aufgebaut werden. Der neue Impfstoff soll zudem eine bessere Thermostabilität als die bisher verfügbaren Vaccine aufweisen, um insbesondere die Verteilung in ländlichen Gebieten zu erleichtern. Für Entwicklung und Produktion sollen über die Welthandelsorganisation WTO freizugänglich gemachte geistige Eigentumsrechte zur Impfstoffentwicklung sowie das geistige Eigentum der Kooperationspartner genutzt werden. Afrigen gab zudem an, derzeit am Aufbau von 15 Produktionsstätten in Ländern mit niedrigen und mittleren Einkommen zu arbeiten.

Das Vorhaben ist ein Beispiel für die erfolgreiche Nutzung der Aussetzung bestimmter Regelungen im Rahmen des TRIPS-Abkommens, auf dass sich die WTO Mitte Juni in Genf geeinigt hatte. Das Online-Magazin SciDevNet berichtet allerdings, dass die Ausgestaltung der Aussetzung der Regelungen zum geistigen Eigentum des TRIPS-Abkommens international eher Enttäuschung hervorgerufen hätte. Kritik wurde laut, dass die Regelungen nur die erforderliche Lizensierung der Produktion für fünf Jahre aussetze, nicht aber einen Verzicht geistiger Eigentumsrechte beinhalte.

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Quelle: This Is Africa, SciDevNet Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Südafrika Global Themen: Ethik, Recht, Gesellschaft Lebenswissenschaften

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