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Bekanntmachung des BMFTR: "Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger deutscher Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung"

Stichtag: 24.10.2025 und 13.05.2026 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema "Wege zur Innovation – Unterstützung zukünftiger deutscher Antragsteller in der europäischen Sicherheitsforschung" im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft" (Bundesanzeiger vom 10.09.2025)

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) setzt sich im Rahmen des Programms "Forschung für die zivile Sicherheit – Gemeinsam für ein sicheres Leben in einer resilienten Gesellschaft" für die Stärkung der gemeinsamen europäischen Sicherheitsforschung und für ein souveränes, widerstandsfähiges und nachhaltiges Europa ein.

Gegenstand der Förderung ist die Vorbereitung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit Bezug zu Cluster 3 "Zivile Sicherheit für die Gesellschaft" von Horizont Europa. Gefördert werden Aktivitäten, die zur Vorbereitung sowie zur konkreten Ausarbeitung eines EU-Antrags zu Cluster 3 erforderlich sind. Diese umfassen die Auseinandersetzung mit dem im EU-Antrag vorgesehenen Förderinstrument, die Entwicklung der Projektidee sowie die Ausarbeitung und finale Einreichung des EU-Antrags. Besonderer Wert wird auf umfassende Arbeiten zur frühzeitigen Aufstellung eines Kernkonsortiums und zur themenspezifischen Netzwerk­bildung gelegt.

Die für das Konsortium vorgesehenen – insbesondere europäischen – Partner (auch Praxispartner) des auszuarbeitenden EU-Antrags können assoziiert eingebunden werden. Um Wissen dahingehend aufzubauen, wie qualitativ hochwertige und auch im Hinblick auf die formalen Kriterien und Managementaspekte erfolgreiche Anträge erstellt werden können, ist es ausdrücklich erwünscht, dass der Antragsteller sich durch einen professionellen Dienstleister und oder im Bereich der Sicherheitsforschung erfahrenen Akteur unterstützen lässt. Die Konzeption weiter­führender Forschungsvorhaben auf europäischer Ebene, die auf nationalen Projekten beruhen, wird ausdrücklich begrüßt.

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Behörden und deren Forschungseinrichtungen, Unternehmen der Sicherheitswirtschaft und -industrie, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und andere Anwender aus dem Bereich der Sicherheitsforschung, Kommunen, Verbände und zivilgesellschaftliche Organisationen. Gefördert werden Antragsteller, die bereits Erfahrung im Rahmen der europäischen Forschung haben und diese in der Rolle des Koordinators eines Horizont Europa-Projekts weiterentwickeln wollen oder erste Erfahrungen und Kenntnisse im europäischen Forschungsraum sammeln, ausbauen und entwickeln wollen und sich als Partner in einem europäischen Verbundprojekt engagieren möchten.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit das VDI Technologiezentrum als Projektträger für Sicherheitsforschung beauftragt. Das im Rahmen dieser Förderrichtlinie beantragte Vorhaben muss ein spezifisches Topic aus dem europäischen Arbeitsprogramm des Folgejahres adressieren. Mit dem Stichtag zum 24. Oktober 2025 ist dies für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2026 möglich, mit dem Stichtag zum 13. Mai 2026 für einen EU-Antrag zum Cluster 3-Arbeitsprogramm 2027.

Quelle: BMFTR Redaktion: von Luis Franke, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland EU Themen: Förderung Sicherheitsforschung

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