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Bekanntmachung des BMFTR zur Förderung von Projekten zum Thema Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA

Stichtag: 12.11.2025 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA vom 22. Oktober 2025 (Bundesanzeiger vom 31.10.2025).

Die „Bilaterale Zusammenarbeit in Computational Neuroscience: Deutschland – USA“ ist eine transnationale Initiative zur Forschungsförderung zwischen Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika. Sie wird vom Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) gemeinsam mit den amerikanischen Förder­organisationen National Science Foundation (NSF), National Institutes of Health (NIH) und Department of Energy (DOE) getragen.

Der Zuwendungszweck ist die Etablierung exzellenter transnationaler Forschungsprojekte im Bereich Computational Neuroscience. Es können Anträge zur Zusammenarbeit von deutschen und US-amerikanischen Forschungsgruppen eingereicht werden. In gemeinsamen bilateralen Forschungsprojekten sollen neue Kooperationen geschlossen oder bereits bestehende Zusammenarbeiten zwischen Forschenden der beteiligten Länder vertieft und nachhaltig etabliert werden. Forscherinnen und Forscher der beteiligten Länder sollen komplementäre Expertise bündeln, um so bei schwierigen interdisziplinären Fragestellungen signifikante Fortschritte erreichen zu können.

Im Rahmen dieser Förderbekanntmachung können zwei Arten von Projekten gefördert werden:

  • kooperative Forschungsprojekte und
  • Projekte für die gemeinsame Nutzung von Daten und anderen Ressourcen.

Forschungsprojekte sollen innovativ und kollaborativ sein und sich auf anspruchsvolle interdisziplinäre Probleme im Bereich Computational Neuroscience konzentrieren. Der Bereich Computational Neuroscience umfasst Struktur, Funktion, Organisation und Verarbeitung auf allen Ebenen des Nervensystems, einschließlich Theorie, Modellierung und Analyse, Krankheit und normale Funktion sowie Auswirkungen auf biologische und technisierte Systeme. 

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. 

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR derzeit den DLR Projektträger beauftragt. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind der NSF bis spätestens 12. November 2025 zunächst Projektskizzen in elektronischer Form vorzulegen.

Quelle: BMFTR Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: USA Themen: Förderung Information u. Kommunikation Lebenswissenschaften Physik. u. chem. Techn.

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