StartseiteAktuellesNachrichtenFrankreich: Bilanz zur Hochschullehre in Fremdsprachen

Frankreich: Bilanz zur Hochschullehre in Fremdsprachen

Berichterstattung weltweit

Hochschullehre in anderen Sprachen als Französisch spielt für die Internationalisierungsstrategie französischer Hochschulen eine zunehmend prominente Rolle und sollte daher weiter gefördert werden. Zu diesem und weiteren Ergebnissen kommt ein Bericht der Generalinspektion für Verwaltung von Bildung und Forschung IGAENR (Inspection générale de l’administration de l’éducation nationale et de la recherche).

Durch ein Gesetz von 1994, das so genannte „Loi Toubon“, ist Französisch in Frankreich die einzig zulässige Unterrichtssprache. Ausnahmen waren bis vor zwei Jahren nur möglich, wenn es die Sprach- und Kulturstudien erforderten oder ein nicht-frankophoner Wissenschaftler lehrte. Im Rahmen des Hochschul- und Forschungsgesetzes 2013 (Loi sur l’enseignement supérieur et la recherche, Loi ESR) wurden nach ausführlichen Debatten die Möglichkeiten für fremdsprachigen Unterricht erweitert. So ist dies nun auch erlaubt, wenn die Lehre im Rahmen eines internationalen Abkommens mit einer anderen Hochschule oder eines europäischen Programms durchgeführt wird oder wenn es sich um mehrsprachige bzw. grenzüberschreitende Studiengänge handelt.

Die IGAENR bewertet diese Erweiterung als durchweg positiv und stellt fest, dass sie den Hochschulen die Möglichkeit bietet, sich im Rahmen ihrer jeweiligen Möglichkeiten im europäischen und internationalen Hochschul- und Forschungsraum zu behaupten. Internationalisierung sei Teil der strategischen Prioritäten der Einrichtungen, wenn auch der fremdsprachige Unterricht darin noch Ausbaupotential habe. Auch sei Lehre in anderen Sprachen ein Mittel für soziale Gerechtigkeit, denn nicht alle Studierenden hätten je nach Herkunft und Einrichtung die Chance, ihr Profil zu internationalisieren – im Gegensatz zu Studierenden anderer europäischer Länder. Allerdings, so die IGAENR müsse der entsprechende Artikel 2 des Loi ESR präzisiert werden, da zum Beispiel die Formulierung „formations d’enseignement supérieur“ großen Interpretationsspielraum zulasse. Für Master, die sich gezielt an internationale Studierende richten, hatte das Bildungsministerium am 2. März 2015 bereits einen Ministerialerlass veröffentlicht. Auch müsste theoretisch laut Gesetz das für die französische Sprache zuständige Ministerium sofort informiert werden, wenn eine der oben genannten Ausnahmen durch eine Hochschule in Anspruch genommen werde. Dies sei jedoch aufgrund der Vielzahl der Kooperation einerseits nicht praktikabel, andererseits gebe es keinerlei Sanktionen falls die Informationspflicht missachtet werde. Allgemeine feste Prozentsätze zur Limitierung fremdsprachigen Unterrichts hält die IGAENR im Rahmen der Besonderheiten der jeweiligen Fächer für nicht angemessen.

Eine belastbare quantitative Auswertung des Unterrichts in Fremdsprachen an französischen Hochschulen ist zum aktuellen Zeitpunkt nicht möglich. Die Generalinspektion stellt lediglich fest, dass vor allem die Wirtschafts- und Handelshochschulen fremdsprachige Lehre anbieten. An den Universitäten sei dies auf einzelne Disziplinen und den Master- sowie Promotionsbereich limitiert. Die Hochschulagentur Campus France geht von einer Verdreifachung des Angebots seit 2005 aus und zählt 979 Programme, die teilweise oder komplett in Englisch angeboten werden. Zum Vergleich: für Deutschland wird unter Berufung auf den DAAD die Zahl von 837 komplett Englisch sprachiger Programme genannt, allerdings auch hier mit methodologischen Einschränkungen.

Die IGAENR empfiehlt in ihrem Bericht unter anderem:

  • Internationalisierung sollte als Indikator in die Rahmenvereinbarungen zwischen Bildungsministerium und Hochschulen aufgenommen werden. Insbesondere sollte abgefragt werden, wie viele internationale Lehrende für wie lange an der jeweiligen Hochschule seien und wie viele Studierende prozentual in Kurse mit fremdsprachigem Unterricht eingeschrieben seien.
  • Internationale Studierende sollten je nach Vorkenntnissen obligatorisch Französischkurse besuchen und ihre dort erlangten Kenntnisse gegebenenfalls für ihren Abschluss nachweisen.
  • Alle Universitäten sollten ab dem ersten Semester Lehre in anderen Sprachen als Französisch anbieten, um ein kontinuierliches Lernen zu ermöglichen.
  • Hochschulen sollten auch für Lehrende und Verwaltungspersonal Sprachausbildungen anbieten und diese kontinuierlich begleiten.
  • Die linguistische und kulturelle Vielfalt in Europa sollte durch Lehre in anderen Sprachen als Französisch und Englisch gefördert werden. Hierfür sollten zudem insbesondere Doppeldiplome angestrebt werden.
Quelle: MENESR Redaktion: von Kathleen Schlütter, Deutsch-Französische Hochschule Länder / Organisationen: Frankreich Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

Weitere Informationen

Projektträger