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Kabinett beschließt Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019

Internationalisierung Deutschlands, Bi-/Multilaterales

Das Bundeskabinett hat am 11. Dezember 2019 den Bericht zum Anerkennungsgesetz 2019 beschlossen. Der nunmehr fünfte Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) liefert wichtige Hinweise zur aktuellen Entwicklung des Themenfelds Berufsanerkennung – auf politischer Ebene ebenso wie für die Anerkennungs-Praxis.

Der Anerkennungsbericht 2019 ist das Ergebnis des gesetzlichen Monitorings zum Anerkennungsgesetz. Es wird vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Auftrag des BMBF umgesetzt. Der Anerkennungsbericht informiert über die jüngsten Entwicklungen zum Anerkennungsgeschehen in Deutschland.

Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärte anlässlich des Beschlusses des Berichtes:

"Das Anerkennungsverfahren sorgt für Transparenz und Qualität bei der Fachkräfteeinwanderung und mehr Durchlässigkeit am Arbeitsmarkt. Seit Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im Jahr 2012 wurden gut 280.000 Anträge auf Anerkennung und Zeugnisbewertung eingereicht. Das Anerkennungsgesetz zeigt unsere Wertschätzung für im Ausland erworbene Qualifikationen. Der Wirtschafts- und Innovationsstandort Deutschland ist auf ausländische Fachkräfte angewiesen."

Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob ein ausländischer Berufsabschluss dem jeweiligen deutschen Referenzberuf entspricht. Von 2012 bis 2018 verzeichnete die amtliche Statistik insgesamt rund 140.700 Anträge auf Anerkennung allein zu bundesrechtlich geregelten Berufen, darunter etwa drei Viertel im reglementierten (insbesondere Gesundheits- und Krankenpflegerin und -pfleger und Ärztin/Arzt) und ein Viertel im nicht reglementierten Bereich. Im Jahr 2018 wurden für Berufe mit Bundeszuständigkeit rund 29.200 Gleichwertigkeitsprüfungen beantragt (plus 16,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

2018 wurde bei 52,5 Prozent der abgeschlossenen Verfahren in bundesrechtlich geregelten Berufen eine volle Gleichwertigkeit beschieden. In nur 2,3 Prozent der Fälle konnte keine Gleichwertigkeit festgestellt werden. Bei mehr als zwei Dritteln der 2018 gestellten Anträge (69,4 Prozent) wurde die berufliche Qualifikation in einem Drittstaat erworben, darunter vor allem in Syrien (3.177 Anträge), Bosnien und Herzegowina (2.880 Anträge) sowie Serbien (2.472 Anträge).

Insbesondere die zu erwartende steigende Nachfrage von Berufsanerkennung durch Fachkräfte aus Drittstaaten wird die zuständigen Stellen vor neue Herausforderungen stellen. Umso wichtiger wird auch zukünftig die Frage nach einer ausreichenden Personalausstattung zur Antragsbearbeitung sein – ebenso die Frage, wie Wissen noch besser geteilt und notwendige Kooperationen und Vernetzung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens weiter vertieft werden können.

In diesem Zusammenhang erklärte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:

"Die Bundesregierung hat die Rahmenbedingungen für die Anerkennung in den vergangenen Jahren kontinuierlich verbessert. Diesen Weg wollen wir fortsetzen. Die zentrale Informationsplattform ‚Anerkennung in Deutschland‘ und die finanzielle Förderung durch den ‚Anerkennungszuschuss‘ werden wir weiter ausbauen. Für interessierte Fachkräfte im Ausland schaffen wir einen zentralen Ansprechpartner, die ‚Zentrale Servicestelle Berufsanerkennung‘. Gemeinsam mit den Ländern wollen wir das Anerkennungsverfahren noch transparenter und schneller machen."

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Quelle: BMBF / Anerkennung in Deutschland Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Deutschland Global Themen: Berufs- und Weiterbildung Fachkräfte

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