StartseiteLänderAsienIndienKooperationen mit ausländischen Hochschulen: Indien beschließt neues Regelwerk

Kooperationen mit ausländischen Hochschulen: Indien beschließt neues Regelwerk

Berichterstattung weltweit

Die für Hochschulstandards verantwortliche indische University Grant Commission (UGC) hat die Regeln für Partnerschaften zwischen indischen und ausländischen Hochschulen aktualisiert. Die neuen Regularien sollen die Zusammenarbeit vereinfachen, das indische Hochschulsystem stärken und die Mobilität indischer Studierender erhöhen. Ausschlaggebendes Kriterium für Kooperationen ist dabei unter anderem die Platzierung in internationalen Hochschulrankings.

Ab dem Hochschuljahr 2022/23 gelten in Indien neue Regeln für die Zusammenarbeit indischer Universitäten mit ausländischen Hochschuleinrichtungen. Diese traten am 2. Mai 2022 mit der Veröffentlichung der “University Grants Commission Regulations 2022 (Academic Collaboration between Indian and Foreign Higher Educational Institutions to offer Twinning, Joint Degree and Dual Degree Programmes)” im indischen Amtsblatt in Kraft. Die neuen Regeln gelten für:

  • indische Hochschulen, die eine Wertung von 3 oder mehr (auf einer 4er-Skala) durch die zuständige Akkreditierungsstelle erhalten haben oder eine Top 1.000-Platzierung im Times Higher Education Ranking bzw. im QS World University Ranking belegen oder in den Top 100 im National Institutional Ranking Framework (NIRF) geführt werden;
  • ausländische Hochschulen, die eine Top 1.000-Platzierung im Times Higher Education Ranking bzw. im QS World University Ranking vorweisen.

Universitäten, die diese Voraussetzungen erfüllen, müssen keine weiteren Nachweise über ihre Eignung erbringen. In den Regularien sind drei verschiedene Kooperationsformate vorgesehen:

  • Twinning: ausgewählte Kurse an ausländischen Hochschulen, die von der indischen Hochschule angerechnet werden.
  • Joint Degree: zwischen der ausländischen und indischen Hochschule abgestimmte Curricula, die es erlauben, Kurse an beiden Hochschulen zu absolvieren. Mindestens 30 Prozent der Studieninhalte müssen an einer der beteiligten Hochschulen belegt werden. Es wird ein gemeinsamer Abschluss von beiden Hochschulen vergeben.
  • Dual Degree: gemeinsam von einer ausländischen und einer indischen Hochschule angebotene Studiengänge, bei denen die Studierenden an beiden Hochschulen eingeschrieben sind und separate Bewerbungsphasen durchlaufen. Mindestens 30 Prozent der Studieninhalte müssen an einer der beteiligten Hochschulen belegt werden. Am Ende erhalten die Studierenden je einen Abschluss von beiden Hochschulen.

Die beteiligten Hochschulen müssen ihre Zusammenarbeit schriftlich in einem Memorandum of Understanding festlegen. Franchise- und Fernunterrichtsformate sind explizit von den neuen Regeln ausgeschlossen.

Die UGC hat rund 500 ausländische Hochschulen gezielt angeschrieben und diese unter Verweis auf indische Hochschulen, welche die geforderten Kriterien erfüllen, über die neuen Kooperationsmöglichkeiten informiert. Chinesische Universitäten wurden dabei laut The Indian Express bewusst nicht berücksichtigt. Zusätzlich beabsichtigt die UGC die neuen Regularien den Leitungen ausländischer Vertretungen in Indien vorstellen. Ziel ist es, die Internationalisierung des indischen Hochschulsystems zu fördern und die Mobilität indischer Studierender zu erhöhen.

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Quelle: UGC, PIE News, The Indian Express Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Indien Global Themen: Bildung und Hochschulen Strategie und Rahmenbedingungen

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