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Bekanntmachung des BMFTR zur Förderung internationaler Verbundvorhaben zu "Nachhaltiger Produktion und Nutzung von Biomasse“

Stichtag: 28.11.2025 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung internationaler Verbundvorhaben im Rahmen der Nationalen Bioökonomiestrategie "Nachhaltige Produktion und Nutzung von Biomasse" vom 16. September 2025 (Bundesanzeiger vom 26.09.2025)

Die Bekanntmachung erfolgt im Rahmen der im September 2022 gestarteten und von der Europäischen Kommission geförderten Coordination and Support Action „Green ERA Hub“ (CSA GEH), die 15 ehemalige und noch aktive EU-Initiativen aus den Bereichen Biotechnologie, Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion repräsentiert. Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) beteiligt sich zusammen mit dem Bundes­ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat an der CSA GEH, um die in der Bioökonomiestrategie der Europäischen Union und der Nationalen Bioökonomiestrategie verankerten Ziele zur Ernährungssicherung und zur Gestaltung einer nachhaltigen Agrarproduktion zu erreichen.

Die aktuelle dritte Förderrichtlinie der CSA GEH verfolgt das Ziel, zur Transformation der heutigen, weitgehend auf fossilen Ressourcen basierenden Wirtschaft hin zu einer modernen und nachhaltigen biobasierten Wirtschaft beizutragen. Mit dieser Ausschreibung sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die zu einer modernen, widerstandsfähigen, zuverlässigen und bezahlbaren Biomasseproduktion beitragen.

Zuwendungsfähig sind Vorhaben zu zwei thematischen Schwerpunkten:

  • Pflanzenzüchtung für verbesserte Resilienz und Gesundheit von Nutzpflanzen, Umwelt und Boden
    Es werden inter- und transdisziplinär forschende Vorhaben gefördert, deren Ergebnisse große Relevanz für die Anbausysteme der gemäßigten Klimazone wie beispielsweise von Getreide oder anderen Feldfrüchten haben. Auch Arbeiten zu Wechselgrünland, mehrjährigen Kulturen oder innovativem Mischanbau sind förderfähig. Die Forschungsansätze sollten innovative Züchtungsmethoden, insbesondere molekularbiologische Methoden, für zukunftsfähige Pflanzensorten und/oder innovative nachhaltige Anbaumethoden und Bewirtschaftungspraktiken entwickeln, um die Widerstandsfähigkeit zu erhöhen, den Ressourceneinsatz zu reduzieren, die Wassernutzungseffizienz zu verbessern und/oder die Agrobiodiversität und Bodengesundheit zu erhalten bzw. zu verbessern.
  • Biotechnologische Ansätze zur Verbesserung der Biomassenutzung
    Hierunter werden Vorhaben gefördert, die sich mit der Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Technologien und/oder verbesserter Produktionsmethoden für hochwertige Non-Food-Produkte aus Biomasse und/oder Zwischenprodukten befassen. Die Biomasse kann dabei aus Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Aquakultur stammen, einschließlich Rückständen, Nebenströmen, Industrieabfällen und Zwischenprodukten. Verbesserungen können darauf abzielen, den Produktwert zu steigern, die Nachhaltigkeit zu verbessern, die Qualität des Endprodukts zu verbessern oder andere Leistungs- oder Umweltvorteile zu erzielen. Innovationen, die Abfall reduzieren oder wiederverwenden, die Effizienz steigern und die Kreislaufwirtschaft verbessern, sind ebenfalls eingeschlossen.

Es werden transnationale Verbundprojekte mit mindestens drei Partnern aus mindestens drei der in der Ausschreibung beteiligten Länder – Belgien, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Irland, Luxemburg und Uruguay – gefördert. Forschungspartner aus Nicht-Partnerländern können in einem Verbundprojekt unter der Voraussetzung teilnehmen, dass diese ihr finanzielles Engagement verbindlich dokumentieren. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens, darf allerdings pro Verbund 500.000 Euro für alle deutschen Partner zusammen nicht überschreiten (inklusive Projektpauschale).

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den Projektträger Jülich (PtJ) beauftragt. Das Antragsverfahren ist dreistufig angelegt. Zunächst muss eine Ideenskizze bis zum 28. November 2025 eingereicht werden.

Quelle: BMFTR Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Uruguay Belgien Bosnien und Herzegowina Irland Luxemburg Vereinigtes Königreich (Großbritannien) EU Themen: Geowissenschaften Lebenswissenschaften Physik. u. chem. Techn.

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