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Bekanntmachung des BMBF zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten innerhalb der Joint Programming Initiative "JPIAMR" zur Entwicklung innovativer Strategien, Werkzeuge, Technologien und Methoden zu Diagnostik und Surveillance bei antimikrobieller Resistenz

Stichtag: 07.03.2023 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten innerhalb der Joint Programming Initiative „JPIAMR“ zur Entwicklung innovativer Strategien, Werkzeuge, Technologien und Methoden zu Diagnostik und Surveillance bei antimikrobieller Resistenz vom 20.01.2023 (Bundesanzeiger vom 30.01.2023).

Das Ziel der Bekanntmachung ist, die Ressourcen, Infrastrukturen und Stärken vieler Länder zusammenzuführen, um Forschungsprojekte zu Diagnostik oder Surveillance zu ermöglichen. Es sollen die Entwicklung oder Verbesserung bestehender Strategien, Werkzeuge, Technologien und Methoden zu Diagnostik von Antimikrobiellen Resistenzen (AMR) oder die Erstellung, Sammlung, Analyse und die Nutzung von Daten zu antimikrobieller Resistenz und dem Gebrauch antimikrobieller Substanzen unterstützt werden, um den sachgerechten und rationalen Einsatz von antimikrobiellen Substanzen zu fördern. Die Bekanntmachung erfolgt unter den Prioritätsthemen Diagnostik und Surveillance der Joint Programming Initiative on Antimicrobial Resistance (JPIAMR).

In der JPIAMR haben sich die folgenden Förderorganisationen zusammengeschlossen, um eine gemeinsame Maßnahme zur Förderung multinationaler kooperativer Forschungsprojekte im Bereich antimikrobieller Resistenzen durchzuführen:

  • das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF), Deutschland;
  • der National Health and Medical Research Council (NHMRC), Australien;
  • der National Fund for Scientific Research (FNRS), Belgien;
  • die Canadian Institutes of Health Research (CIHR), Kanada;
  • das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt e. V. (DLR Projektträger), Deutschland;
  • der Estonian Research Council (ETAg), Estland;
  • die French National Research Agency (ANR), Frankreich;
  • der National Research, Development and Innovation Fund (NKFIH), Ungarn;
  • das Health Research Board (HRB), Irland;
  • das Department of Agriculture, Food and the Marine (DAFM), Irland;
  • das Chief Scientist Office of the Ministry of Health (CSO-MOH), Israel;
  • die Fondazione Regionale per la Ricerca Biomedica (FRRB), Italien;
  • das Ministry of Health (It-MOH), Italien;
  • der Research Council of Lithuania (LMT), Litauen;
  • die Agentia Nationala Pentru Cercetare Si Dezvoltare (ANCD), Moldawien;
  • die Netherlands Organisation for Health Research and Development (ZonMw), Niederlande;
  • das National Science Centre (NCN), Polen;
  • das National Institute of Health Carlos III (ISCIII), Spanien;
  • der Swedish Research Council (SRC), Schweden;
  • die Swedish International Development Cooperation Agency (SIDA), Schweden;
  • die Swiss National Science Foundation (SNSF), Schweiz;
  • der South African Medical Research Council (SAMRC), Südafrika;
  • der Medical Research Council (MRC), Vereinigtes Königreich;
  • der Biotechnology and Biological Sciences Research Council (BBSRC), Vereinigtes Königreich;
  • der Engineering and Physical Sciences Research Council (EPSRC), Vereinigtes Königreich;
  • die UK´s innovation agency (Innovate UK), Vereinigtes Königreich.

Diese Fördermaßnahme wird zeitgleich durch die Förderorganisationen im jeweiligen Land veröffentlicht und zentral durch ein gemeinsames "Joint Call"-Sekretariat (JCS) koordiniert. Das gemeinsame Sekretariat ist beim National Science Centre in Polen (National Science Centre, NCN) angesiedelt. Für die eigentliche Umsetzung der nationalen Teilvorhaben gelten die jeweiligen nationalen Richtlinien.

Transnationale kooperative Forschungsanträge müssen zumindest eines der folgenden Ziele zu Diagnostik oder Surveillance verfolgen:

Thema 1:

Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Diagnostik, einschließlich Point-of-care-Diagnostik, die den Einsatz von antimikrobiellen Substanzen ausschließt oder die effektivste antimikrobielle Behandlung zu identifizieren hilft:

  • Entwicklung neuer, Verbesserung oder Adaptation existierender Strategien, Technologien und Methoden zur schnellen, genauen und erschwinglichen Detektion von bakteriellen oder Pilzinfektionen und/oder Resistenzmustern und -elementen;
  • Untersuchung zur Erleichterung und Implementierung der Nutzung bestehender Diagnostik in unterschiedlichen ökonomischen Settings;
  • Nutzenoptimierung von Werkzeugen, Technologien und Methoden zur Erlangung und zum Gebrauch diagnostischer Daten, beispielsweise in Zusammenhang mit Surveillance-Strategien.

Oder Thema 2:

Entwicklung oder Verbesserung existierender Strategien, Technologien, Methoden oder Datennutzungsstrategien zur Unterstützung von One-Health-Surveillance:

  • Entwicklung neuer oder Verbesserung bestehender Strategien, Technologien und Methoden zur Detektion, Analyse, Monitoring und Nutzung von Daten zu antimikrobieller Resistenz und zum Gebrauch von antimikrobiellen Substanzen. Dies kann die Analyse existierender Daten oder die Anwendung bestehender Surveillance-Strategien, Technologien und Methoden auf weitere One-Health-Bereiche umfassen;
  • Forschung zu Standardisierung, Anwendung der FAIR-Kriterien und Verbindung von Methoden, Datensätzen und relevanten Indikatoren zur Durchführung global vergleichender, integrierter und triangulierter Surveillance von antimikrobieller Resistenz oder dem Einsatz von antimikrobiellen Substanzen in Menschen, Tieren (einschließlich Haus-, Nutz- und Wildtieren), Pflanzen, Lebensmitteln und der Umwelt.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMBF den DLR Projektträger, Bereich Gesundheit, beauftragt. Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem "Joint Call"-Sekretariat, das beim National Science Centre in Polen angesiedelt ist, bis spätestens 7. März 2023 zunächst Projektskizzen vorzulegen.

Quelle: Bundesministerium für Bildung und Forschung - Bekanntmachungen Redaktion: von Franziska Schroubek, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Südafrika Kanada Israel Belgien Estland Frankreich Irland Italien Litauen Moldau Niederlande Polen Schweden Schweiz Spanien Ungarn Vereinigtes Königreich (Großbritannien) EU Australien Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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