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Bekanntmachung des BMFTR zur Förderung von transnationalen Forschungsprojekten zu Kombinationstherapien und Therapieadhärenz innerhalb der Europäischen Partnerschaft OHAMR

Stichtag: 02.02.2026 Programmausschreibungen

Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema Transnationale Forschungsprojekte innerhalb der Europäischen Partnerschaft One Health Antimicrobial Resistance zu Kombinationstherapien und Therapieadhärenz vom 17. November 2025 (Bundesanzeiger vom 24.11.2025).

Antimikrobielle Resistenz (AMR) ist eine globale gesundheitliche Herausforderung, die sich auf die Gesundheit von Menschen und Tieren, die Lebensmittelsicherheit und die Umwelt auswirkt. Die Europäische Partnerschaft „One Health Antimicrobial Resistance“ (EUP OHAMR) widmet sich im Rahmen des EU-Forschungsrahmenprogramms Horizont Europa der Unterstützung von Forschung und Innovation zu diesem Thema.

Im ersten gemeinsamen Forschungsaufruf der Partnerschaft arbeiten 36 Förderorganisationen aus folgenden Ländern zusammen: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Israel, Italien, Kanada, Lettland, Litauen, Malta, Moldawien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Südafrika, Tschechien, Türkei, Ungarn und Vereinigtes Königreich. Das Ziel der Bekanntmachung ist, die Ressourcen, Infrastrukturen und Stärken vieler Länder zusammenzuführen, um Forschungsprojekte zu Behandlungsmodalitäten gegen Resistenzen in Bakterien und Pilzen zu ermöglichen. Es sollen neue Kombinationstherapien entwickelt und die Therapieadhärenz verbessert werden.

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) fördert transnationale kooperative Forschungsprojekte zu folgenden Themen:

  • Thema 1: Identifizierung und Entwicklung neuer Kombinationstherapien aus existierenden oder innovativen antimikrobiellen Mitteln oder antimikrobiellen Mitteln mit unterstützenden Behandlungen zur verbesserten Wirksamkeit und Resistenzbekämpfung
  • Thema 2: Entwicklung von Werkzeugen und Methoden zur Verbesserung der Therapieadhärenz

Im englischen Bekanntmachungstext steht ein drittes Thema zur Wahl, welches nicht Gegenstand dieser nationalen Bekanntmachung ist.

Es werden nur Forschungsvorhaben im Rahmen transnationaler Forschungsverbünde gefördert, die aus mindestens drei bei den am Call beteiligten Förderorganisationen antragsberechtigten Gruppen aus drei unterschiedlichen Ländern bestehen. Unter den Förderern müssen zwei EU-Mitgliedsstaaten oder zu Horizont Europa assoziierte Staaten beteiligt sein. Ein Verbund darf maximal aus sechs Forschungsgruppen bestehen, einschließlich der nichtgeförderten Partner. Es dürfen maximal zwei Partner pro Land in einem Verbund enthalten sein. Die Anzahl der Verbundpartner darf auf sieben erhöht werden, wenn ein Partner aus einem bisher bei der Förderung unterrepräsentierten Land (Estland, Lettland, Litauen, Malta, Moldawien, Polen, Slowakei, Tschechische Republik und Ungarn) beteiligt ist, ein Nachwuchswissenschaftler Verbundkoordinator ist oder ein Unternehmen beteiligt ist. Darüber hinaus sind die nationalen Vorschriften der beteiligten Förderorganisationen zu beachten.

Von der Kooperation wird ein Synergieeffekt erwartet. Daher muss aus den Projektanträgen der zusätzliche Nutzen der transnationalen Zusammenarbeit klar hervorgehen (zum Beispiel die gemeinsame Nutzung von Ressourcen und Know-how beziehungsweise innovativer Technologien).

Die Projekte der deutschen Verbundpartner können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren mit höchstens 300.000 EUR bei einem beziehungsweise 500.000 EUR bei zwei deutschen Partnern pro Verbund gefördert werden. Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrich­tungen sowie Einrichtungen und Träger der Gesundheitsversorgung (zum Beispiel Krankenhäuser), gegebenenfalls auch mit dem Status eines Unternehmens der gewerblichen Wirtschaft, Selbsthilfegruppen, Patientenorganisationen, Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Akteure, Initiativen, Vereine, Verbände, wissenschaftliche Arbeitsgemeinschaften mit eigener Rechtsperson (zum Beispiel eingetragener Verein), Gebietskörperschaften sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Mit der Abwicklung der Fördermaßnahme hat das BMFTR den DLR Projektträger beauftragt. 

Das Förderverfahren ist dreistufig angelegt. Zuerst wird ein zweistufiges internationales Begutachtungsverfahren durchgeführt. Die deutschen Projektpartner der ausgewählten transnationalen Verbünde werden dann in einer dritten Stufe zum Einreichen förmlicher Förderanträge aufgefordert. In der ersten Verfahrensstufe sind dem „Joint Call“-Sekretariat, das bei der Agence nationale de la Recherche (ANR) angesiedelt ist, bis spätestens 2. Februar 2026 zunächst Projektskizzen in schriftlicher und/oder elektronischer Form vorzulegen.

Quelle: BMFTR Redaktion: von Tim Mörsch, VDI Technologiezentrum GmbH Länder / Organisationen: Südafrika Kanada Israel Türkei Belgien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Irland Italien Lettland Litauen Malta Moldau Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Schweden Schweiz Slowakei Spanien Tschechische Republik Ungarn Vereinigtes Königreich (Großbritannien) EU Themen: Förderung Lebenswissenschaften

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