Postdocs können sich bis vier Jahre nach Abschluss der Promotion für einen Förderungszeitraum von 6 – 24 Monaten bewerben, erfahrene Forschende bis zwölf Jahre nach Abschluss der Promotion für einen Förderungszeitraum von 6 –18 Monaten. Kurzfristige Studien- oder Kongressreisen sowie Ausbildungsaufenthalte werden nicht gefördert.
Das Forschungsvorhaben wird in Kooperation mit wissenschaftlichen Gastgebenden an Forschungseinrichtungen in Deutschland durchgeführt. Bewerberinnen und Bewerber wählen ihr eigenständiges Forschungsvorhaben und ihre Gastgebenden in Deutschland selbst. Eine Aufteilung des beantragten Förderungszeitraums in bis zu drei Teilaufenthalte mit einer jeweiligen Mindestaufenthaltszeit von drei Monaten ist möglich. Das Forschungsstipendium ist nach Beginn grundsätzlich innerhalb von 36 Monaten wahrzunehmen, bei Verlängerung innerhalb von 48 Monaten
Die Entscheidungen zur Vergabe von Stipendien basieren ausschließlich auf der Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation der Bewerbenden. Dabei werden auch die individuellen Lebens und Bildungswege – auch und gerade hinsichtlich Chancengerechtigkeit und Barrierefreiheit – in Betracht gezogen. Quoten für einzelne Fachgebiete gibt es nicht. Die Bewertung der wissenschaftlichen Qualifikation erfolgt anhand folgender Kriterien:
- wissenschaftlicher Werdegang und bisherige wissenschaftliche Leistungen
- Qualität der in der Bewerbung benannten Schlüsselpublikationen
- Originalität und Innovationspotential des vorgeschlagenen Forschungsvorhabens
- Zukunftspotential der Bewerbenden
Die Stipendienhöhe beträgt monatlich 2.700 EUR für Postdocs beziehungsweise 3.200 EUR für erfahrene Forschende. Darüber hinaus wird ein Familienzuschlag für begleitende Partnerinnen beziehungsweise Partnern und/oder Kinder unter 18 Jahren gewährt, wenn diese sich mindestens 3 Monate in Deutschland aufhalten.
Bewerberinnen und Bewerber müssen die brasilianische Staatsbürgerschaft besitzen oder eine permanente Aufenthaltsgenehmigung in Brasilien haben. Bewerberinnen und Bewerber mit deutscher Staatsbürgerschaft sind antragsberechtigt, sofern ihr regulärer Arbeitsort und ihr Wohnsitz seit mindestens 5 Jahren und auf Dauer angelegt in Brasilien liegen. Wer bereits von der Alexander von Humboldt-Stiftung durch ein Forschungsstipendium oder einen Forschungspreis gefördert wurde, kann sich nicht bewerben.
Identische Bewerbungen einschließlich aller zusätzlich benötigten Unterlagen müssen rechtzeitig sowohl bei CAPES als auch bei der Alexander von Humboldt-Stiftung online eingereicht werden. Bewerbungsschluss ist der 28. November 2025. Bewerberinnen und Bewerber müssen alle Richtlinien sowohl von CAPES als auch der Alexander von Humboldt-Stiftung einhalten.